Nach den jüngsten Ereignissen verstößt es gegen den Datenschutz, aber das Video kann zu Beweiszwecken heran gezogen werden. Am besten wäre es, wenn man mit dem Video den Verursacher in Erfahrung bringt und dann den Beweis ohne Video anhand von Spuren erbringen kann.
Beiträge von Frank
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Die sind der Meinung, dass man nicht aufnehmen darf. Das bedeutet, die Kamera darf eingeschaltet sein, aber die Aufnahme läuft nicht. Bei mir wären dann zwei Tastendrücke notwendig die Aufnahme zu starten. Erster Druck um das Display aus dem StandBy zu holen und ein zweiter auf Aufnahme.
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Ich verwende zum Videovergleich den Frameserver Avisynth mit dem Plugin FFMPGEGSource und zur Anzeige VirtualDub. Zum Encoden MeGui. Dafür muss man allerdings ein Script schreiben, um die Videos zu laden, zu schneiden, die Bildgröße einzustellen und die Bilder zu platzieren.
http://avisynth.nl/index.php/Main_Page
https://github.com/FFMS/ffms2/releases
http://virtualdub.sourceforge.net
https://sourceforge.net/projects/megui/ -
Gestern habe zufällig bei den "RTL News" einen Bericht gesehen, welcher sich genau mit diesem Fall beschäftigt hatte. Den genauen Beitrag (bloß auf der Seite von N-TV) könnt ihr hier [ http://www.n-tv.de/mediathek/vide…le20095937.html ] sehen.
Ziemlich am Ende wird erwähnt, dass es im nächsten Jahr ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht geben soll. Vielleicht bringt es ja was. -
Was soll das für eine Straftat sein?
Das Problem ist nicht das Aufnehmen, sondern die Verwendung der Videos. Das gilt auch für andere Kameras.
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freiwillige vor
. Blockt da nicht das Update tool schon vorher?
Früher haben wir mit CD/DVD-Firmwares gespielt und verschiedene Modelle hin- und hergeflasht. Wenn es hier Software gibt, um die aktuelle Firmware zu sichern und zurück zu spielen, wäre es kein Problem. -
Interessant. Da sieht man, dass die Kamera Aussagen von Zeugen relativieren. Wobei es auf den Videos meist nicht dramatisch wirkt wie es die Zeugen empfunden haben.
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Genau das ist mir auch beim Lesen aufgefallen.
ZitatSofern Polizisten bei einer Kontrolle eine Dashcam entdecken, sind sie nach Worten von Kranig aufgefordert, dies den Datenschützern zu melden und die Aufnahmen einzuschicken.
Wie soll das gehen? Selbst bei einem Unfall darf die Kamera im Rahmen eines Strafverfahrens nur sichergestellt werden. Darüber, ob die Aufnahmen angesehen werden dürfen, muss ein Richter entscheiden.ZitatEin Gesetz zur Verwendung als Beweismittel liegt noch nicht vor.
Boah. Heutzutage darf wohl jeder schreiben was er will und wenn es der größte Unsinn ist. Richtig ist, das alles als Beweis angeboten werden darf und so lange kein Beweiserhebungs- oder Beweisverwertungsverbot entgegen steht dürfen diese Beweise verwendet werden. Darüber entscheidet das Gericht im Einzelfall.Ich verstehe es ohnehin nicht. Über Dashcams aufregen und dann mit dem Handy Unfallopfer filmen.
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Ich habe nur Full HD und 30 fps einstellen köännen sowir höchste Schärfe.
FullHD ist die Bildauflösung und nicht die Schärfe. Manchmal sind kleinere Auflösungen schärfer. Besonders bei Dunkelheit.Bei Amazon ist die 650 S die zweitteuerste.
Da könnte man meinen ein Spitzenpropdukt zu kaufen.
Könnte. Meine Kamera gab es bei Ebay für 80 bis 200 €. Der Preis sagt manchmal wenig über die Qualität aus.Es gibt neben der Kamera weitere Faktoren für die Bildqualität. Zum Beispiel eine saubere Scheibe. Die Verwendung von Regenabweisern ist auch nicht verkehrt.
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Vielen Dank für die Ausführungen. Nur beim CQ-Wert komme ich nicht ganz mit. Beim TMPGEnc bedeutete ein höherer CQ-Wert eine höhere Qualität und Bitrate. Bei x264 habe ich es allerdings noch nicht ausprobiert.
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Sicher ist Schadenersatz Zivilsache.
Ein Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit. Sachbeschädigung und unerlaubtes Entfernen von Unfallort sind Straftaten. Wenn die Straftaten angezeigt werden, muss die Behörde tätig werden. Und ein Zivilverfahren ist einfacher durchzuführen wenn es ein abgeschlossenes Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren gibt.
Aus dem Beitrag geht leider nicht hervor, was das für ein Verfahren war.
__Der Beitrag diffenziert auch nicht. Dashcam ist bei denen Dashcam. Egal wie der Sachverhalt ist.
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@Dashcam Wiki Vielen Dank für die Infos. Bei CQ kann man mit Erfahrungswerten arbeiten. Früher wurden beim TMPGEnc2 Programme benutzt um mit Videoausschnitten den CQ-Wert zu schätzen. Weiß Du, ob der Encoder in der Hard- oder der Software implementiert ist?
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Das schon. Aber irgendwie habe ich meine besser in Erinnerung.
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da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln :
Nein. Man muss immer noch unterscheiden, ob das Fahrzeug in Betrieb ist oder nicht. Bei Parkraumüberwachung ist man sich einig, dass das BDSG anwendbar ist. Da gab es auch vor einer kleinen Weile die Entscheidung, wo ein Fahrzeug mit laufender Kamera vor einer Kindereinrichtung abgestellt war. Ist das Fahrzeug in Betrieb, ist die Kamera in der Regel kein Problem.Die Frau hat sich sicher taktisch unklug verhalten. Eventuell hätte man den Vorfall auch ohne das Video anzugeben klären können. Zum Beispiel durch die Spuren an den Fahrzeugen. Dann ist es egal, woher sie weiß, wer der Verursacher war.
Mich würde interessieren, ob sie trotzdem Schadenersatz erhalten hat. Denn schließlich verwendet unser Staat auch illegal beschaffte Beweise zum Beispiel bei Steuerhinterziehung.
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Die Spannung dürfte kein Problem sein. Die aktuellen Adapter für den Zigarettenanzünder sollten als Eingangsspannung 12 und 24 Volt unterstützen. Bild 1 der Adapter zu meiner Kamera und Bild 2 ein Adapter aus dem Handel.
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Habe beide Videos heruntergeladen und angesehen.
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Vorher waren es so ca. ca. 170 MB (relativ stark schwankend).
Damit ist es kein CBR, sondern VBR 1pass oder CQ encoded. -
Geisterbilder oder wackelt die Kamera so stark?
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Für mehr Kameras gibt es CarDVR. Dafür hatte sich Jochen ( @eRecycler ) mal interessiert. Die hatten damals aber nur bescheidene Auflösungen. Ansonsten kenne ich das nur von Navis, die als Rückfahrkameras eingesetzt werden können. Zu meinem gibt es so etwas mit maximal vier Kameras, aber eben ohne Aufnahmemöglichkeit.