Hallo zusammen,
ich wurde durch einen Polizeibeamten angehalten, der mich darauf Aufmerksam gemacht hat, dass
eine sogenannte Dash-Cam in einem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit darstellt und verboten ist. Eine Dashcam in einem Fahrzeug stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit dar. Begründet wurde es mit der Vorgabe des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (ja ich komme aus BAY)
Ich konnte den Ausführungen des Beamten zu geltenden Persönlichkeitsrechten natürlich folgen. Das
absolute verboten Aufnahmen in irgendeiner Weise zu veröffentlichen ist selbstverständlich. Auch
der Fakt, dass die Nutzung für die Aufklärung einer Straftat aktuell nicht zulässig ist.
Was mir neu ist und ich in der Form auch bisher nicht als Regelung bestätigt fand, ist das generelle Verbot eine Dash-Cam in einem Fahrzeug. Finden konnte ich die offizielle Pressemitteilung von Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, vom 6. Oktober 2014. Darin hat er, den Standpunkt der Behörde zum Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. August 2014 veröffentlicht. Darin wird aber eben nur diese Übermittlung an Dritte untersagt, nicht aber das Gerät an sich.
Insbesondere wird die permanente, anlasslose Speicherung angeführt. Die von mir (damals) betriebene Dash-Cam aktiviert sich erst bei Fahrantritt und filmt nicht dauerhaft den öffentlichen Raum. Aufnahmen werden rollierend vollautomatisch ständig überschrieben (also gelöscht) und nicht permanent gespeichert. Nur im Fall eines schweren Unfalls (Anlassbezogen), wird das durch einen G-Sensor festgestellt und permanent gespeichert. Aber auch in diesem Fall nicht weitergegeben.
Daher meine konkrete Frage: "Ist aktuell der Besitz oder der Betrieb einer Dash-Cam strafbar?" - es
geht explizit nicht um die Weitergabe von Daten.
Super wären echte Links oder Verweise ins Gesetzt oder Regelungen.
Vielen Dank schon mal