Betreiben einer Dashcam in Deutschland generell verboten – Ordnungswidrigkeit?

  • Hallo zusammen,
    ich wurde durch einen Polizeibeamten angehalten, der mich darauf Aufmerksam gemacht hat, dass
    eine sogenannte Dash-Cam in einem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit darstellt und verboten ist. Eine Dashcam in einem Fahrzeug stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit dar. Begründet wurde es mit der Vorgabe des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (ja ich komme aus BAY)

    Ich konnte den Ausführungen des Beamten zu geltenden Persönlichkeitsrechten natürlich folgen. Das
    absolute verboten Aufnahmen in irgendeiner Weise zu veröffentlichen ist selbstverständlich. Auch
    der Fakt, dass die Nutzung für die Aufklärung einer Straftat aktuell nicht zulässig ist.

    Was mir neu ist und ich in der Form auch bisher nicht als Regelung bestätigt fand, ist das generelle Verbot eine Dash-Cam in einem Fahrzeug. Finden konnte ich die offizielle Pressemitteilung von Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, vom 6. Oktober 2014. Darin hat er, den Standpunkt der Behörde zum Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. August 2014 veröffentlicht. Darin wird aber eben nur diese Übermittlung an Dritte untersagt, nicht aber das Gerät an sich.

    Insbesondere wird die permanente, anlasslose Speicherung angeführt. Die von mir (damals) betriebene Dash-Cam aktiviert sich erst bei Fahrantritt und filmt nicht dauerhaft den öffentlichen Raum. Aufnahmen werden rollierend vollautomatisch ständig überschrieben (also gelöscht) und nicht permanent gespeichert. Nur im Fall eines schweren Unfalls (Anlassbezogen), wird das durch einen G-Sensor festgestellt und permanent gespeichert. Aber auch in diesem Fall nicht weitergegeben.

    Daher meine konkrete Frage: "Ist aktuell der Besitz oder der Betrieb einer Dash-Cam strafbar?" - es
    geht explizit nicht um die Weitergabe von Daten.
    Super wären echte Links oder Verweise ins Gesetzt oder Regelungen.

    Vielen Dank schon mal

  • Hallo Andy,
    hier wirst Du keine eindeutige und klare (v.a. rechtssichere) Antwort bekommen. Ich habe eine Seite gefunden, wo die unterschiedlichen Standpunkte der Gerichte zur Verwertbarkeit der Dashcam-Aufnahmen dargestellt sind. https://www.anwaltsregister.de/Fachbeitraege/…ttel.d1797.html

    Zusammenfassend kann man vermutlich sagen, ist die anlassbezogene Nutzung der Dashcam in D (so wie Du es ja oben beschreibst) in sehr engen Grenzen nicht verboten. Dass Dir gerade in Bayern der Datenschutzbeauftragte mittels der Polizei eine Ordnungswidrigkeit zur Last legen kann ist bedauerlich, hier sollte deutschlandweit einheitliches Recht gelten. Gelesen habe ich das auch schon, ich bin aber überzeugt, dass Du hier durchaus Widerspruch einlegen könntest, wenn es überhaupt jemals wirklich passiert (ich bin in den letzten zwanzig Jahren genau Null mal in eine Polizeikontrolle geraten)!

    Hilfreich ist auch die Beweisbarkeit der "nur anlassbezogenen" Nutzung. Daran wird sich ja immer wieder "hochgezogen". Dazu eignet sich aus meiner Sicht neben der Installation an Zündungsplus ein zusätzlicher Schalter am Armaturenbrett hervorragend. Hier kann dann wirklich niemand mehr sagen, dass die Kamera dauerhaft mitläuft, wenn das Fahrzeug fährt. Ob Du ihn tatsächlich so nutzt, ist dabei eher unwichtig.

    Definitiv Ärger (im datenschutzrechtlichen Sinn) kann die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten anderer oder die Parkraumüberwachung machen. Das Onlinestellen von Dashcam-Aufnahmen ohne Anonymisieren ist ja hier in Deutschland auch ein NoGo!

  • Hallo @Andy,

    Wie @micha_dk schon schrieb, eine eindeutige "rechtssichere" Antwort wirst Du nicht bekommen. Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Jedoch ist die Rechtsprechung, was die Nutzung einer Dashcam als Beweismittel betrifft, unterschiedlich.

    In Bayern wird eher ein Richter eine Dashcam nicht als Beweismittel zulassen - in Berlin ist das jedoch in der Regel kein Problem. Jede Entscheidung ist jedoch eine Einzelfallentscheidung. Hier im Forum sind einige interessante Urteile verlinkt, bei denen eine Dashcam als Beweismittel zugelassen wurde.

    Das, was die Herren von der Datenschutzaufsicht "meinen", ist jedoch nicht Gesetz. Es ist deren Beruf, sich offiziell eher negativ zum Thema Dashcams zu äußern. Ich würde mich nicht wundern, wenn auch Angestellte und/oder Beamte der Datenschutzaufsicht Dashcams nutzen :smiling_face:

    Fakt ist, dass eine anlasslose Überwachung (z.B. Parkraumüberwachung) eines öffentlichen Gebietes eine Ordnungswidrigkeit sein kann. Verboten ist definitiv das Veröffentlichen von Dashcamvideos, in denen Persönlichkeitsrechte von im Mittelpunkt stehender Personen verletzt werden. Das kennen wir jedoch nicht erst seit der Erfindung der Dashcams, das gilt generell für alle Bildaufnahmen im öffentlichen Raum.

    Da die Polizei in diesem Fall auch als "Öffentlichkeit" gilt, sollten Dashcamvideos nicht an die Polizei übermittelt werden. Es genügt im Falle eines Unfalls eine Zeugenaussage - im Streitfall entscheidet sowieso ein Gericht. Die Übermittlung eines Dashcamvideos an einen eigenen Rechtsanwalt ist nach meiner Kenntnis überhaupt kein Problem. Ebenso kann ein Dashcamvideo immer als Beweismittel dem Gericht vorgeschlagen werden - das entscheidet jedoch der Anwalt.

    Ich selbst habe ebenfalls nach einem Unfall ein Dashcamvideo in einem Gerichtsverfahren genutzt. Den Blick des Unfallgegners und seiner "Zeugen" werde ich nie vergessen, als mein Rechtsanwalt das Vorhandensein einer Dashcamaufnahme als Beweismittel anbot. Es konnte anhand der Unfallaufnahme nicht nur der Unfallhergang, sondern die falsche Aussage des Unfallgegners und seiner Zeugen belegt werden. Was für ein Spaß - ich habe mich innerlich gekringelt :smiling_face:

    Beste Grüße
    Steve

    Dashcam-Wiki.de *rock*
    Aktuelle Dashcam-Wiki Autoren hier im Dashcamforum: Steve, Mani, Torsten

    Urheberhinweis: Dritten ist eine Übernahme oder Veröffentlichung der in Beiträgen platzierten Fotos nur mit entsprechender Nutzungslizenz gestattet. Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt nach MFM.

    Einmal editiert, zuletzt von Dashcam Wiki (26. Februar 2018 um 21:16)

    • Offizieller Beitrag

    als mein Rechtsanwalt das Vorhandensein einer Dashcamaufnahme als Beweismittel anbot. Es konnte anhand der Unfallaufnahme nicht nur der Unfallhergang, sondern die falsche Aussage des Unfallgegners und seiner Zeugen belegt werden. Was für ein Spaß - ich habe mich innerlich gekringelt

    Dieser Weg sollte Standard bei allen Dashcamnutzern sein. Reden lassen und danach mal so nebenbei Fakten auf den Tisch legen. Bringt manche Gegner mit Sicherheit in erklaerungsnot.

    Bayern war doch von Anfang ein eher gegen Dashcam oder hab ich das falsch im Kopf? Ich habe hier unter https://dashcamforum.de/wbb/index.php/…Entscheidungen/ Faelle zusammengefasst ( gerne melden wenn welche dazu gekommen sind im Netz ) wo die Dashcam zugelassen oder abgelehnt wurde. Hier kommt sogar das Kunst Urheberrecht zur Ansprache, ja man staune :grinning_squinting_face:

    Es ist leider immernoch nicht geklaert was als "Aufnahme" zaehlt. Die Frage steht schon seit Jahren im Raum.

    Dazu paar kurze Videos

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    hier auch mal der Polizeionkel aus BW - Dashcams wurden bei mir schon mehrfach gesichtet...Wurde noch nie drauf angesprochen

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    lohnt sich komplett anzuschauen :grinning_squinting_face: weil ....

  • ...hoffentlich filmt der Radler Jan Lutz auch seine eigenen Vergehen (z.B. Nichtnutzung von guten Radwegen, angepaßte Geschwindigkeit im Fußgängerbereich). Beim Betrachten des Films entstand bei mir der Verdacht, daß sich der Mann förmlich als übergeordneter Hilfspolizist sieht!
    Und genau diese Spezies ist es, die, bewußt oder unbewußt, für`s Negativimage der Dashcam sorgt!

  • Auf "Klageschreie" aus der Radfahrerlobby reagiere ich allergisch! Bin oft im Münsterland unterwegs: Radler rasen durch Fußgängerzonen, über Zebrastreifen, mittig auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg etc. etc! Verkehrsregeln gelten nur für Autofahrer! Ich sehe hier keine Basis mehr für eine partnerschaftliche Diskussion! Und jetzt werden in Dortmund -zig Millionen für den Bau eines City-Radrings verbrannt! Selbst der ADFC zählte auf der Referenzstrecke Hoher Wall 8 Radler! Anmerken möchte ich, daß mir viele der Autofahrer ebenfalls gehörig auf den S.... gehen: Nichtblinken, Ausscheren, Schleichen auf der Autobahn etc! Mag sein daß ich nicht mehr objektiv bin, aber mit 40.000KM (Privatfahrer) p.a. fallen einem so viele Dinge auf....!?

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (5. März 2018 um 02:29) aus folgendem Grund: Direktzitat entfernt

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