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Dashcam bei einem Unfall als Zeuge?

  • frido_ferdi
  • 7. November 2017 um 10:58
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • frido_ferdi
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    • 7. November 2017 um 10:58
    • #1

    Hoi Liebe Dashmembers,

    wenn ich zufällig ein Unfall mit meinem dashcam aufgenommen habe, sollte ich das der Polizei melden?
    Ich war nicht am Unfall beteiligt und Verletzt wurde auch niemand. Es blieb bei einen normalen Blechschaden !
    Hier steht: https://www.zuschnellgefahren.com/unfall/ das mann erste Hilfe leisten muss und Polizei anrufen sollte, Krankenwagen usw.
    Hätte ich mich bei der Polizei melden soll en oder eher nicht...ich hatte es in dem Moment auch Eilig und musste schnell zu Arbeit fahren.

    Gruß

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  • Batimus
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    • 7. November 2017 um 15:52
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Du könntest dich als Zeuge bei der Polizei melden, sollten die Unfallbeteiligten widersprüchliche Aussagen machen und es später vor Gericht geht.

    Solltest Du erwähnen das Du den Unfall aufgezeichnet hast, solltest nicht sagen das sie permanent läuft, sondern das Du sie für eine Aufzeichnung des Arbeitsweges laufen gehabt hast.
    Die Gesetze zum Thema sind halt noch nicht wirklich eindeutig.

    Gruß
    Batimus :smiling_face_with_sunglasses:

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  • Dashcam Wiki
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    • 7. November 2017 um 20:57
    • #3

    Prinzipiell kannst Du Dich immer als Zeuge bei der Polizei melden, wenn Du einen Unfall beobachtet hast.

    Du kannst angeben, dass Du den Unfallvorgang mit einer Dashcam dokumentiert hast. Jedoch ist wichtig, dass Du das Video nicht der Polizei übergibst. Denn das wäre eine Veröffentlichung. Das Video darf nur in einem streitigen Verfahren (Gerichtsprozess), bei dem Du dann als Zeuge geladen würdest, als Beweis angeboten werden. Der Richter würde über die Verwendung entscheiden.

    Prinzipiell kannst Du jedoch auch bei der Polizei Deine Beobachtungen zum Unfallvorgang schildern. Du kannst angeben, dass Deine Schilderungen durch eine Videoaufnahme belegt werden können.

    Beste Grüße
    Torsten

    Dashcam-Wiki.de *rock*
    Aktuelle Dashcam-Wiki Autoren hier im Dashcamforum: Steve, Mani, Torsten

    Urheberhinweis: Dritten ist eine Übernahme oder Veröffentlichung der in Beiträgen platzierten Fotos nur mit entsprechender Nutzungslizenz gestattet. Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt nach MFM.

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  • SuperMario
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    • 12. November 2017 um 16:05
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Als Zeuge melden ja, Dashcam erwaehnen nein. Ich kann mir gut vorstellen das die Ermittlungsbeamten dann auf Teufel komm raus versuchen an das Video zu gelangen. Darum wuerde ich es parallel an meinen Anwalt melden/uebergeben zusammen mit den Kontaktdaten des "geschaedigten" vom Unfall. Alles weitere sollten die dann unter sich aus machen.

    PS: Die Frage wurde mir im Interview auch gestellt!

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • frido_ferdi
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    • 13. November 2017 um 11:35
    • #5
    Zitat von Dashcam Wiki

    Prinzipiell kannst Du Dich immer als Zeuge bei der Polizei melden, wenn Du einen Unfall beobachtet hast.

    Du kannst angeben, dass Du den Unfallvorgang mit einer Dashcam dokumentiert hast. Jedoch ist wichtig, dass Du das Video nicht der Polizei übergibst. Denn das wäre eine Veröffentlichung. Das Video darf nur in einem streitigen Verfahren (Gerichtsprozess), bei dem Du dann als Zeuge geladen würdest, als Beweis angeboten werden. Der Richter würde über die Verwendung entscheiden.

    Prinzipiell kannst Du jedoch auch bei der Polizei Deine Beobachtungen zum Unfallvorgang schildern. Du kannst angeben, dass Deine Schilderungen durch eine Videoaufnahme belegt werden können.

    Beste Grüße
    Torsten

    Oki das hört sich gut an, das werde ich machen :smiling_face:

    Ich danke dir Torsten, das ist eine sehr gute Lösung. Wenn der Richter erlaubt, dann hat man nichts zu befürchten :smiling_face:

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  • okan_67
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    • 13. November 2017 um 11:41
    • #6

    Eine frage bevor ich dann ein Thread extra eröffne, sollte ich einen Unfall haben wo ich unschuldig bin, und der Unfallverursacher aber anderer Meinung ist, weder der Person noch der Polizei etwas von der Kamera erzählen sondern nur mein Anwalt?
    Dieser wird dann um eine Erlaubnis vor am Gerichtstag bitten?

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  • frido_ferdi
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    • 13. November 2017 um 11:50
    • #7

    Die Frage wurde von Dashcam Wiki beantwort: ,,Das Video darf nur in einem streitigen Verfahren (Gerichtsprozess), bei dem Du dann als Zeuge geladen würdest, als Beweis angeboten werden. Der Richter würde über die Verwendung entscheiden." Genau so habe ich es auch verstanden. Und jetz kann man darüber diskutieren ob ein Dashcam bei einer Fahrerflucht helfen kann! Auf der Seite: https://www.fahrerflucht.org/anzeige/ ist zum Beispiel sehr gut beschrieben wie schwierig es ist einen den Flüchtigen zu finden und Bweise zu sichern. Deswegen habe ich mir überlegt als einen kleinen Aufpasser den Dashcam zu verwenden. Dieser ist scheinbar nicht so Praktisch..

    • Zitieren
  • Dashcam Wiki
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    • 13. November 2017 um 12:00
    • #8

    @okan_67

    Nicht die Polizei entscheidet, wer schuld hat, sondern das Gericht. Die Polizei nimmt nur den Unfallhergang auf bzw. protokolliert diesen.

    Du machst gegenüber der Polizei ganz normal Deine Aussage zum Unfallhergang - genau so, wie Du es auch ohne Besitzer einer Dashcam tun würdest. Ob Du angibst, dass Deine Aussage durch eine Dashcam belegt werden kann, ist Geschmacksache. Du musst Dich bezüglich Deiner Dashcam jedoch nicht äußern.

    Sollte der Unfallgegner (und seine "Zeugen") im Laufe der Abwicklung falsche Aussagen machen, so kann Das Video Deiner Dashcam als Beweismittel vor Gericht angeboten werden. Genaueres erfährst Du dann von Deinem Anwalt.

    Genau so habe ich das auch selbst schon einmal durch gemacht. Es handelte sich um einem Vorfahrtsfehler mit dickem Blechschaden aber zum Glück ohne körperlichen Schaden. Nachdem ich meine Aussage vor Ort gemacht hatte, habe ich das Unfallvideo zu Hause noch einmal angesehen. Ich konnte sogar erkennen, dass die Unfallgegnerin mit dem Handy telefoniert hat (GS6000 A7, optimierte Version) und hab entsprechend meine Zeugenaussage schriftlich ergänzt. Der Sachverhalt wurde dann meinem RA übergeben, der den Rest geregelt hat. Es kam nicht einmal zu einem Gerichtstermin, da die Unfallgegnerin nach Erwähnung der Aufzeichnung mit einer Dashcam samt Übermittlung eines Screenshots mit der Szene mit dem Handy am Ohr plötzlich einige Details Ihrer Aussage der Wahrheit entsprechend änderte. Im Ergebnis hatte ich dann 0% Schuld und weiteren Ärger und Rennerei gespart.

    Beste Grüße
    Torsten

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    2 Mal editiert, zuletzt von Dashcam Wiki (13. November 2017 um 12:13)

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