Dashcam zulässig?

  • Viele haben Sie und wenige nutzen sie richtig.

    Hier hab ich mal einen Ratgeber der war zur Dashcam sagt:

    nein, Danke!

    Wann darf Material von der Cam benutzt werden? Die Kamera muss Ereignis bezogen angeschaltet werden (Rechtsprechung). Also dauerhaft laufen lassen ist nicht zulässig. Wer kontrolliert das? -> Niemand.

    Viele Themen zum Bußgeld findet ihr auch auf der Seite.

    Gute Fahrt mit eurer Dashcam!

    Einmal editiert, zuletzt von Admin (3. November 2016 um 00:57) aus folgendem Grund: link entfernt

  • Toller Rat wird da gegeben:
    “…Anzuraten ist, wenn Sie sich für eine Dashcam entscheiden, sich an dem Fahrer aus Nienburg ein Beispiel zu nehmen und die Kamera dann einzuschalten, wenn es brenzlig wird – und nicht zu vergessen, die Kamera auch wieder abzuschalten…”

    Mein Kommentar:
    Völlig irrsinniger Rat! Wer hat die Nerven, in einer “brenzligen” statt das Fahrzeug möglichst aus der Gefahr zu manövrieren erst noch die Kamera einzuschalten? Die Kameras auf den U-Bahnhöfen werden auch nicht erst eingeschaltet, wenn eine Person auf die Gleise gestoßen wurde. Interessant ist ja gerade die Zeit DAVOR, wie es zu dem Sturz kam.

    Die Blackvue macht auch in der Waschanlage schöne Bilder.

  • Die oben genannte Quelle ist wieder mal ein Fall von unsauberem Journalismus und Darstellung von Halbwahrheiten. Der Artikel dient wohl nur zum "Klickfang". Mehr kann ich dazu einfach nicht mehr sagen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Dashcam Wiki (27. Oktober 2016 um 03:59)