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DashCam-Aufzeichnung direkt der Polizei geben bei einen Verkehrsunfall?

  • okan_67
  • 13. August 2016 um 17:21
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • okan_67
    Erleuchteter
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    • 13. August 2016 um 17:21
    • #1

    Angenommen man hat einen Unfall gehabt, der Gegner erzählt irgendwelche Lügen und gibt seine Schuld nicht zu, mit welcher Methode hätte man mehr Chancen das der Richter (Wenn es so weit kommen sollte) die Aufzeichnung sehen möchte?

    Mir wäre es lieber wenn ich die Aufzeichnung 1 Tag später bei der Polizei abgebe da ich eventuell Private Sachen löschen möchte.
    Geht das?

    Oder sollte man die Speicherkarte direkt der Polizei mitgeben?
    Könnte man auch ein Laptop dabei haben und die Aufzeichnung direkt vor Ort der Polizei zeigen?

    Danke.

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  • Autokamera-24 (Technik)
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    • 13. August 2016 um 17:41
    • #2

    Im Streitfall klärt nicht die Polizei Deine Schuld oder Mitschuld am Unfall, sondern das Gericht.

    Eine Weitergabe Deiner Dashcamvideos an die Polizei gilt als Veröffentlichung. Eine Veröffentlichung ist jedoch nicht vom Gesetzgeber (Schutzwürdigkeit der Privatsphäre aller auf dem Video erkennbaren Personen) gestattet.

    Allerdings kann nach meiner Kenntnis sehr gerne ein Screenshot einer aussagekräftigen Szene an die Polizei zusammen mit der Aussage, dass der Gegner lügt, übergeben werden.

    Die Polizei nimmt den Unfall nur auf und darf eine Einschätzung abgeben. Letztendlich wird ein Gericht sich mit der Sache befassen, bei dem Du und der Unfallgegner die Aussagen zum Unfallhergang machen werden. Bei einer Aussage zum Unfallhergang darf gerne auch auf Belege zurück gegriffen und Beweismittel angeboten werden. Das Gericht wird die Zulässigkeit der Beweismittel prüfen und dann zulassen (oder auch nicht).

    Bitte schau doch mal in die ganzen veröffentlichten Dashcam-Urteile. Viele davon findest Du auch hier im Forum. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Dashcamvideo als Beweismittel zugelassen wird, ist sehr gut. Im Falle eines Personenschadens ist mir kein Urteil bekannt, bei dem das Gericht ein Dashcamvideo nicht als Beweismittel zuließ.

    beste Grüße
    Steffen

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  • hoko
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    • 13. August 2016 um 18:57
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Ich persönlich würde es meinem Anwalt geben, der es dann im Fall der Fälle bei Gericht gerne vortragen kann.

    Der Polizei würde ich es nicht geben!

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • Frank
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    • 16. August 2016 um 17:20
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Bei mir hat es die Polizei abgelehnt, das Video anzunehmen. Es wurde jedoch im Protokoll aufgenommen, dass ein Video als Beweis angeboten wurde. Im Falle eines Personenschaden kann die Polizei wohl die Karte mit dem Video sicherstellen. Ein Richter muss ann entscheiden, ob das Video verwendet werden darf.

    Die Dateien mit dem Video habe ich ungeschnitten auf den PC überspielt.

    Gruß Frank

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  • SuperMario
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    • 19. August 2016 um 22:44
    • Offizieller Beitrag
    • #5
    Zitat von hoko

    Ich persönlich würde es meinem Anwalt geben, der es dann im Fall der Fälle bei Gericht gerne vortragen kann.

    Der Polizei würde ich es nicht geben!


    /sign!


    Der Polizeit das Video geben? Niemals. Lass die doch erstmal "ermitteln" und dem Unfallgegner schoene Geschichten ausdenken. Danach kann dein Anwalt mit dem Video oder den daraus erstellten Sequenzen gemütlich kontern.

    PS: Ich lasse immer meinen Anwalt mitlaufen, egal wie freundlich oder einsichtig doch der Gegner war.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • Frank
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    Beiträge
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    • 23. August 2016 um 18:30
    • Offizieller Beitrag
    • #6
    Zitat von Admin

    ... dem Unfallgegner schoene Geschichten ausdenken. ...


    Da fällt mir einer meiner Fahrradunfälle ein. Ein Citroen hat mich beim Rechtsabbiegen mit dem rechten Vorderrad gerade noch am Hinterrad erwischt, was er der Polizei gegenüber auch zugegeben hatte. Später legte er ein Gutachten vor, dass ich nicht über seinen Anhänger "geflogen" wäre.

    Gruß Frank

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    • Zitieren

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