Unfall mit Dashcam vor Gericht.

  • Hallo,
    ich komme aus Südhessen und benutze seit gut 3 Jahren eine Dashcam. Zunächst hatte ich eine Rollei CarDVR-110, mit der ich gute Erfahrungen gemacht habe. Leider wurde die Kamera nach einem Unfall in Worms (August 2015,Sachschaden insgesamt etwa
    10 000 €) von der Polizei beschlagnahmt. Als ich die Kamera Monate später zurück bekam, war es um den Akku geschehen.

    Zwischenzeitlich hatte ich mir beim MEDIAMARKT eine neue Kamera zugelegt (Rollei CarDVR-210 Wifi GPS). Auch diese bringt gute Ergebnisse.Im Mai 2016 kam es beim Amtsgericht Worms zur Verhandlung (nach einer Klage des Unfallgegners). Zu meinem Glück hat die Richterin das Video zum Unfallfall als Beweismittel anerkannt und die Verhandlung endete mit einem "Freispruch" für mich.

    Falls Interesse besteht, kann ich gerne nähere Einzelheiten zum Unfall und/oder Zulassung des Videos als Beweismittel nennen.
    Ich freue mich auf interessante Beiträge in einem (hoffentlich) aktiven Forum.

    Gruß an Alle
    Gerhard

  • Ich habe starke Interesse bzgl der Zustimmung vom Richter.
    Wie ist das alles passiert bzw was hast du alles gesagt das man das akzeptiert hat?
    Was meinte die Gegnerin und was ist wirklich passiert etc... Interessiert mich sehr von A-Z irgendwie da man doch immer hört der eine akzeptiert es nicht, der andere schon.

    2 Mal editiert, zuletzt von hoko (13. Juli 2016 um 19:42) aus folgendem Grund: Zitat entfernt, da direkter Bezug

  • Hallo okan-67,
    Hallo hoko,
    hat leider etwas gedauert, ich wollte aber abwarten, bis dass dem Urteil nicht mehr widersprochen werden kann. Hier Details:

    Im August 2015 hatte ich in Worms in der Verengung von 2 auf 1 Fahrspur einen Unfall. Die Dash-Cam war zu diesem Zeitpunkt eingeschaltet. Da ich mir keiner Schuld bewusst war, habe ich die den Unfall aufnehmende Polizei auf die Kamera hingewiesen. Zunächst kam der Hinweis, die Kamera sei verboten. Nach Rücksprache mit der Dienststelle wurde die Kamera beschla­gnahmt.

    Nach einer haarsträubenden Klage von der Unfallgegnerin gegen mich kam es am 24.05.2016 zur mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Worms. Die Richterin hat die Verwendung der Video-Aufnahme zugelassen und ist im Urteil sehr ausführlich auf die Zulässigkeit der Verwendung der Video-Aufnahme (über 2 und eine halbe Seiten) ein­ge­­gangen. Einzelne Punkte daraus:
    Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte
    datenschutzrechtliche Regelungen
    permanente und anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs
    Verletzung des § 22 KunstUrhG
    Die Aufnahme bildet nur Fahrzeuge ab. Personen sind nicht identifizierbar abgebildet.
    keine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
    das schutzwürdige Interesse des Beklagten überwiegt
    beide Parteien beziehen sich auf die Aufnahmen der streitgegenständlichen Kamera
    dokumentiertes Fehlverhalten im Straßenverkehr kann in einem Gerichtsprozess berücksichtigt werden
    die Aufnahmen der Kamera werden in überschaubarer Zeit gelöscht, somit erfolgt keine dauerhafte Aufzeichnung und Speicherung des Verkehrsgeschehens
    Die Inaugenscheinnahme während eines Gerichtsprozesses ist keine öffentliche Verbreitung.

    Weiterhin weist die Richterin auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal hin (Urt. v. 30.12.2015, AT. 4 O 358/15, Rn. 62 – zitiert nach juris)
    Letztendlich konnte durch die Dash-Cam-Aufnahme eine Alleinschuld der Unfallgegnerin nachgewiesen werden. Das Aktenzeichen für mein Verfahren: AG Worms 1C 12/16

  • Hi,
    solche posts finde ich spitze
    so etwas hilft allen.
    ich darf hoffen, dass ich mich im namen aller nutzer für diesen post bedanken darf
    sasha