1. Dashboard
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Seiten
  • FAQ
  • Erweiterte Suche
  1. DashCamForum.de
  2. Dashcam - Allgemein
  3. Gründe für eine Dashcam im Auto

Unfall mit Dashcam vor Gericht.

  • Ano Nymus
  • 13. Juli 2016 um 10:26
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • Ano Nymus
    Schüler
    Reaktionen
    11
    Beiträge
    4
    • 13. Juli 2016 um 10:26
    • #1

    Hallo,
    ich komme aus Südhessen und benutze seit gut 3 Jahren eine Dashcam. Zunächst hatte ich eine Rollei CarDVR-110, mit der ich gute Erfahrungen gemacht habe. Leider wurde die Kamera nach einem Unfall in Worms (August 2015,Sachschaden insgesamt etwa
    10 000 €) von der Polizei beschlagnahmt. Als ich die Kamera Monate später zurück bekam, war es um den Akku geschehen.

    Zwischenzeitlich hatte ich mir beim MEDIAMARKT eine neue Kamera zugelegt (Rollei CarDVR-210 Wifi GPS). Auch diese bringt gute Ergebnisse.Im Mai 2016 kam es beim Amtsgericht Worms zur Verhandlung (nach einer Klage des Unfallgegners). Zu meinem Glück hat die Richterin das Video zum Unfallfall als Beweismittel anerkannt und die Verhandlung endete mit einem "Freispruch" für mich.

    Falls Interesse besteht, kann ich gerne nähere Einzelheiten zum Unfall und/oder Zulassung des Videos als Beweismittel nennen.
    Ich freue mich auf interessante Beiträge in einem (hoffentlich) aktiven Forum.

    Gruß an Alle
    Gerhard

    • Zitieren
  • okan_67
    Erleuchteter
    Reaktionen
    51
    Beiträge
    189
    • 13. Juli 2016 um 16:07
    • #2

    Ich habe starke Interesse bzgl der Zustimmung vom Richter.
    Wie ist das alles passiert bzw was hast du alles gesagt das man das akzeptiert hat?
    Was meinte die Gegnerin und was ist wirklich passiert etc... Interessiert mich sehr von A-Z irgendwie da man doch immer hört der eine akzeptiert es nicht, der andere schon.

    2 Mal editiert, zuletzt von hoko (13. Juli 2016 um 19:42) aus folgendem Grund: Zitat entfernt, da direkter Bezug

    • Zitieren
  • SuperMario
    Reaktionen
    857
    Beiträge
    4.270
    • 13. Juli 2016 um 21:51
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Hallo @Ano Nymus,

    ich sage einfach mal herzlichen Glueckwunsch zum Freispruch...Ich wuerde mich ebenfalls freuen wenn du den Fall etwas schildern kannst, schwaerze Notfalls Dinge die nicht relevant sind.

    Vielen Dank!

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

    >> Telegram Kanal - News & Updates <<
    >> Telegram Chat <<


    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


    • Zitieren
  • Ano Nymus
    Schüler
    Reaktionen
    11
    Beiträge
    4
    • 25. Juli 2016 um 14:55
    • #4

    Hallo okan-67,
    Hallo hoko,
    hat leider etwas gedauert, ich wollte aber abwarten, bis dass dem Urteil nicht mehr widersprochen werden kann. Hier Details:

    Im August 2015 hatte ich in Worms in der Verengung von 2 auf 1 Fahrspur einen Unfall. Die Dash-Cam war zu diesem Zeitpunkt eingeschaltet. Da ich mir keiner Schuld bewusst war, habe ich die den Unfall aufnehmende Polizei auf die Kamera hingewiesen. Zunächst kam der Hinweis, die Kamera sei verboten. Nach Rücksprache mit der Dienststelle wurde die Kamera beschla­gnahmt.

    Nach einer haarsträubenden Klage von der Unfallgegnerin gegen mich kam es am 24.05.2016 zur mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Worms. Die Richterin hat die Verwendung der Video-Aufnahme zugelassen und ist im Urteil sehr ausführlich auf die Zulässigkeit der Verwendung der Video-Aufnahme (über 2 und eine halbe Seiten) ein­ge­­gangen. Einzelne Punkte daraus:
    Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte
    datenschutzrechtliche Regelungen
    permanente und anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs
    Verletzung des § 22 KunstUrhG
    Die Aufnahme bildet nur Fahrzeuge ab. Personen sind nicht identifizierbar abgebildet.
    keine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
    das schutzwürdige Interesse des Beklagten überwiegt
    beide Parteien beziehen sich auf die Aufnahmen der streitgegenständlichen Kamera
    dokumentiertes Fehlverhalten im Straßenverkehr kann in einem Gerichtsprozess berücksichtigt werden
    die Aufnahmen der Kamera werden in überschaubarer Zeit gelöscht, somit erfolgt keine dauerhafte Aufzeichnung und Speicherung des Verkehrsgeschehens
    Die Inaugenscheinnahme während eines Gerichtsprozesses ist keine öffentliche Verbreitung.

    Weiterhin weist die Richterin auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal hin (Urt. v. 30.12.2015, AT. 4 O 358/15, Rn. 62 – zitiert nach juris)
    Letztendlich konnte durch die Dash-Cam-Aufnahme eine Alleinschuld der Unfallgegnerin nachgewiesen werden. Das Aktenzeichen für mein Verfahren: AG Worms 1C 12/16

    • Zitieren
  • beachcomber
    Gast
    • 25. Juli 2016 um 15:03
    • #5

    Hi,
    solche posts finde ich spitze
    so etwas hilft allen.
    ich darf hoffen, dass ich mich im namen aller nutzer für diesen post bedanken darf
    sasha

    • Zitieren
  • BOSCH
    en wascheschte Nüsser
    Reaktionen
    11
    Beiträge
    79
    • 31. Juli 2016 um 21:50
    • #6

    Hallo Ano Nymus,

    vielen Dank auch von mir.

    Mit freundlichen Grüßen

    Boris

    • Zitieren

Heiße Themen

  • Dashcam und Datenschutz

    6 Antworten, Vor 4 Monaten
  • Dokumentation von Fahrten

    8 Antworten, Vor einem Jahr
  • Ein Augenzeuge der nicht lügt

    14 Antworten, Vor einem Jahr
  • Zum Glück mit Kamera unterwegs.

    48 Antworten, Vor 7 Jahren
  • Anzeige mit Hilfe Dashcam-Aufnahme?

    23 Antworten, Vor 5 Jahren

Ähnliche Themen

  • Chemnitzer Polizei zieht bei Verkehrskontrolle Dashcam ein

    • SuperMario
    • 12. Mai 2019 um 02:00
    • News
  • Neuling Sucht Dashcam

    • Blackbandt
    • 4. Dezember 2019 um 19:06
    • Kaufberatung (Dashcam)
  • Dashcam SD-Karte bei Unfallaufnahme sichergestellt - über 500 Eur Bußgeld

    • SuperMario
    • 22. Dezember 2018 um 22:33
    • News
  • Hochwertige und haltbare Dashcams für Spedition gesucht

    • eldiablo85
    • 24. März 2019 um 06:09
    • Kaufberatung (Dashcam)

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Nutzungsbedingungen
  4. Telegram
  5. X
Community-Software: WoltLab Suite™
DashCamForum.de in der WSC-Connect App bei Google Play
DashCamForum.de in der WSC-Connect App im App Store
Download