Versicherer plädieren für Dashcams

    • Offizieller Beitrag

    Darauf hat Jochen bei Facebook hingewiesen:

    Zitat

    Erste Gerichte in Deutschland haben sogenannte 'Dashcams' hinter der Frontscheibe von Autos schon als elektronischen Unfallzeugen akzeptiert. Jetzt spricht sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Vorfeld des Goslarer Verkehrsgerichtstags für dieses Hilfsmittel aus

    Das geht in die richtige Richtung. Vielleicht gibt es dann hier auch bald Rabatte für Dashcams!? :winking_face:

    http://motorzeitung.de/news.php?newsid=331033

  • Das ist auch hier nachzulesen: https://www.golem.de/news/datenschu…910-144185.html

    Das mit der permanenten Aufnahme dürfte wohl irgendwie bei den durch die Versicherung vorgeschriebenen Modelle gelöst worden sein? Keine Ahnung. In Österreich ist die dauernde Aufzeichnung, glaube ich, schon ewig mit gesalzenen Strafen belegt und die haben dort längst auch gesetzeskonforme Dashcams.
    Es ist aber auch gar kein Problem. Alle Dashcams, die ich hatte, habe oder von denen ich gelesen habe, nehmen in Häppchen von meist einstellbarer Länge, typischerweise 5 Minuten, auf und überschreiben das älteste.
    Ich stecke in meine 3 Dashcams (für 3 Fahrzeuge ab Pedelec...) einfach genügend kleine Speicherkarten rein und fertig. Da ich ein sparsamer Mensch bin, genügt es, in meine älteste, die aber auch das beste Bild hat, eine SD-Card (an die Jüngeren: das ist ein antikes Modell, riesig wie eine Briefmarke :winking_face: ) von 2GB zu stecken. 1GB frisst offensichtlich die Firmware der Dashcam, vielleicht für irgend 'ne Zwischendatei oder sie blockiert soviel als Reserve, bevor sie sich einschaltet, auf das andere GB passen immer die angefangene und die vorher abgespeicherte Datei von fünf Minuten.
    Bei der nächsten Dashcam habe ich solange unter immer leicht variiertem Namen die Riesendatei von Open Streetmap Deutschland draufkopiert, bis nur noch ca. zwei GB freier Speicherplatz übrig war. Ausprobiert, passt, auch da kommen immer nur die letzten zehn Minuten drauf.
    Wer computerkundig ist, hält mir entgegen, dass man die Speicherkarten doch einfach auf eine geringere Kapazität formatieren könnte oder nur eine kleinere Partition darauf einrichten. Länglich probiert mit GParted, klappt nicht. Keine Ahnung warum, ist mir auch egal und ist unwichtig.
    Sehr wichtig ist, daß nach einem Ereignis die Dashcam nicht weiterläuft und dann binnen 5 Minuten anfängt, die Unfallaufnahme zu überschreiben. Dafür gibt's wohl G-Sensoren. Die sind aber nicht überall drin und ich glaube auch nicht, daß sie bei einem nennenswerten Prozentsatz der Dashcams überhaupt funktionieren. Wenn der eine Unfall als Auffahrunfall mit Schock von hinten passiert, beim nächsten ein Frontalzusammenstoß passiert und beim übernächsten sich das Auto um die Längsachse überschlägt, wer will garantieren, daß das alles die Reaktion auslöst? Als sparsamer Mensch (habe ich das schon gesagt?) richte ich einfach die Pseudo-Bewegungserkennung drin, die auch in den miesesten und ältesten Dashcams vorgesehen ist. Jedermann glaubt, das sei so eine Art Einbrecherschutz, wenn sich *irgendwas* im Blickfeld bewegt. Tun meine billigen nicht, sie schalten sich ein, wenn sich das GESAMTE Blickfeld bewegt, und sehr schnell aus, wenn sich nichts rührt. Zum Beispiel, wenn ich mit dem Motorrad im Straßengraben liege.

  • Auszug aus techstage für die Nextbase 422GW:
    Neben GPS-Empfänger und Beschleunigungssensor ist die rechtlich relevante Loop-Funktion integriert. Die Kamera zeichnet dabei nicht nonstop auf, sondern in kurzen Videoclips mit einer bis drei Minuten Länge. Sie überschreibt automatisch die ältesten Aufnahmen, sobald die Speicherkarte voll ist.

    Da gibt es keine Anpassung nach deutscher Datenschutzverordnung.

  • Danke. Auch damit sind unter Umständen die Voraussetzungen laut des letzten BGH-Urteils erfüllt, Überschreiben der älteren Aufzeichnungen. Übrigens sehe ich, daß auf der Homepage der Versicherung "Die Bayerische" die Nextbase gar nicht vorgeschrieben werden. Es gibt nur ein Rabattangebot auf den Kaufpreis der Kamera im Falle "Noch keine Dashcam im Auto?".
    Es ist meine Definition, dass ich mich rechtlich auf der sicheren Seite fühle, wenn ich nicht mehr als zehn Minuten laufender Verkehrs-Aufzeichnungen mit mir spazierenfahre. Die längsten zulässigen Fristen sind rechtlich, glaube ich, ein wenig verwaschen. Eine moderne 64-GB-Karte oder größer im Verein mit H264-Kompression kann wohl Stunden aufzeichnen, und Fünfminutenhäppchen sind mit Avidemux oder sonstwas leicht wieder zusammenzufügen.

    Es wird interessant sein, zu verfolgen, wie die Versicherung mit der Rechtssicherheit umgeht, wenn nicht mal die von ihr propagierte Nextbase eine Einschränkung der gesamten Aufnahmezeiten hat. Wie ich auch gerade sehe, gibt das bei Golem.de verlinkte BGH-Urteil auch keineswegs die Nutzung von Dashcams rechtlich frei. Dieses Urteil besagt nur, daß auch eine verbotene Aufnahme für eine gerichtliche Klärung herangezogen werden kann: " Eine dauerhafte Aufzeichnung sei schon deshalb nicht erforderlich, weil es technisch möglich sei, "eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges".
    So weit lese ich nur irgendwie draus, dass es sehr beruhigend sei, wenn ein hochgestellter Richter das Loop-Verfahren für vielleicht etwas weniger verboten als die unbegrenzte Aufzeichnung hält. Auf 3,5,10 Minuten oder sonstwas - könnte ja heissen, dass die Aufnahmen alle 48 Stunden gelöscht werden wie bei manchen Überwachungskameras in Einkaufszentren - wird gar nicht eingegangen.
    Trotzdem ... jedermann verlässt sich wohl seit Jahren darauf, dass die Polizei nicht ein paar Millionen Autos aus dem Verkehr zieht, die eine Dashcam haben, zumal es nicht verboten ist, einen ununterbrochenen Film von einer schönen Panoramafahrt oder der Leistung seines tollen Fahrzeugs zu machen :winking_face: .

    • Offizieller Beitrag

    [...]In Österreich ist die dauernde Aufzeichnung, glaube ich, schon ewig mit gesalzenen Strafen belegt und die haben dort längst auch gesetzeskonforme Dashcams. [...]

    Sehr interessant, da ich im Süden der Republik lebend und immer mal wieder zu unserem Nachbarn fahrend, schon Interesse an solch einen Modell haben könnte.
    Um welche Modelle handelt es sich @Hundefreund die Du ansprichst?

  • Das sind Erwähnungen in Foren aus dem Gedächnis. Wenn Du doch immer mal hinfährst, könntest Du ja vielleicht mehr Klarheit da reinbringen? Was für Gesetzesvorschriften gelten in Österreich, welche Urteile sind daraus resultiert, was wird an Dashcams so angeboten und was haben die so in ihren Autos, wenn überhaupt?

    • Offizieller Beitrag

    Habe noch niemanden in AUT getroffen der eine Autokamera im Wagen hatte.
    Muss aber gestehen, dass ich bei Sonntagsausflügen kaum drauf achte ob mir ein entgegenkommendes oder neben uns fahrendes Auto eine Cam im Wagen hat.

    Wenn ich rüber fahre dann lasse ich meine Kamera im Wagen und fertig. Sollte es zu einer Kontrolle kommen kann ich immer noch den Anschluss aus dem Zigi-Anzünder ziehen.

    Da Du diese Dashcams explizit erwähnte dachte ich, dass Du Modelle nennen kannst.

    Ist aber alles *offtoppic* da es für Österreich bereits einen Thread gibt.

  • Wenn man's gesetzeskonform drehen will, ist das Problem, eine Speicherkarte mit möglichst wenig Speicherplatz zu finden. Um auf höchstens zehn Minuten zu kommen, sollte die Karte je nach Dashcam 2-4 Gigabytes haben, sonst muss man sich die Mühe machen, sie mit "artfremden" Dateien (andere Endungen) so weit aufzufüllen.

    • Offizieller Beitrag

    Wo kommt das her, dass es höchstens zehn Minuten sein sollen?

    microSD: 8 MB bis 2 GB
    microSDHC: 4 GB bis 32 GB
    microSDXC: 64 GB bis 2 TB

    Ich habe eine Karte mit 128 GB in der Kamera. Da passen in der Regel die Fahrten von einer Woche drauf.

    Zehn Minuten passen nur, wenn man mitbekommt, dass etwas passiert ist und man innerhalb dieser Zeit anhält. Dann braucht man mindestens noch eine zweite Karte für die Weiterfahrt. Was ist, wenn man etwas nicht mitbekommt und später ungerechtfertigte Anschuldigungen und Forderungen kommen? Beispiel: Ein Crasher verursacht vom Opfer unbemerkt einen Unfall, erstattet Anzeige wegen Sachbeschädigung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort? Der Crasher hat selbstverständlich Bilder vom Unfall und vom "flüchtenden Unfallveruracher".

    Vor etwa 20 Jahren bekam ich eine Ladung von der Polizei. Jemand warf mir vor, Ich wäre auf der A9 beim Rasthof Feucht (in der Nähe von Nürnberg) mit einem schwarzen VW auf seinen schwarzen Opel Corsa aufgefahren. Als Zeuge wurde ein roter VW Golf angegeben. Mein Kennzeichen stimmte, sonst hätten sie mich nicht gefunden. Mein Fahrzeug war ein neptuntürkiser Opel Astra. Bei dem Rasthof hatte ich einen schwarzen VW Golf GTI vor mir. An den schwarzen Corsa konnte ich mich vage erinnern. An den roten VW Golf erinnerte ich mich sehr gut. Den hatte ich ein paar Kilometer später getroffen, als er von der A3 auf die A9 wechselte. Da musste ich wegen dem doppelten Spurwechsel eines blauen Opel Corsa von 170 auf 70 km/h abbremsen.

    Die Ladung kam zwei, drei Wochen nach dem Unfall. Eine Woche später hat meine Versicherung eine Beweissicherung vorgenommen. Noch eine Woche später hat mir jemand die Vorfahrt genommen, so dass an meinem Opel Astra genau das kaputt war, was bei dem angeblich von mir verursachten Unfall hätte kaputt sein müssen.

    Vor Jahren wollte man in Deutschland einführen, das jedes Fahrzeug ein UDS haben muss. Die Einführung einer Regelung für Dashcam hat der Verkehrsgerichtstag schon vor Jahren gefordert bzw empfohlen.

    Meine Meinung ist, dass nicht die Aufnahmekapazität sondern die Speicherdauer begrenzt sein sollte. Sprich: Wenn die Forderungen regelmäßig innerhalb vier Wochen kommen, sollten die Aufnahmen fünf Wochen gespeichert bleiben dürfen, damit man Zeit hat die Aufnahmen zum Vorwurf zu prüfen und dauerhaft zu sichern. Da die Frist für Strafanträge drei Monate beträgt, sollten die Aufnahmen vermutlich besser vier Monate aufgehoben werden. Man könnte sie auf einer mobilen Festplatte verwahren.