- Offizieller Beitrag
ZitatAlles anzeigenMit Dashcams wollen Autofahrer das Geschehen filmen, um bei Unfällen Beweise zu haben. In Aichach wurden die Aufnahmen nun bei einer Verhandlung zugelassen
Das Video dauert keine Minute: Zu sehen sind die A8 auf Höhe von Dasing sowie ein Auto, das auf der mittleren Fahrspur unterwegs ist. Plötzlich kracht es. Aufgenommen sind die Szenen aus dem Innenraum eines Wagens. Jetzt wurden sie während einer Verhandlung am AmtsgerichtAichachvon Richter Walter Hell begutachtet.
Die Bilder wurden von einer Dashcam aufgenommen – das ist eine Kamera im Autoinneren, die fortwährend das Gesehene durch die Windschutzscheibe filmt. Bei einem Unfall auf der A8 hatten beide Beteiligten Fahrer ihre Kamera laufen und wollten so nun vor Gericht ihre Unschuld beweisen. Nach Sichtung der Videos ergab sich ein eindeutiges Bild. Der vordere Fahrer hatte absichtlich stark abgebremst, der folgende Lasterfahrer konnte deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kam zum Aufprall. Das musste sogar der überführte Autofahrer eingestehen, der umgehend den Einspruch gegen den vorher verhängten Strafbefehl zurückzog. Er muss nun eine Geldstrafe zahlen. In einem Fall im Landkreis Augsburg musste ein Fahrer dagegen 250 Euro Strafe zahlen, weil er eine solche Dashcam mitlaufen ließ und den Film kurzzeitig sogar auf YouTube stellte. Anklage: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Die Auto-Kameras sind kein Einzelfall
In ganz Deutschland laufen derzeit Verfahren, bei denen Autofahrer gegen die Bußgelder Einspruch eingelegt haben, die sie wegen des Einsatzes einer Dashcam erhalten haben. Laut dem Bayerischen Landesamt für Datenschutz gibt es in Bayern derzeit knapp 100 solcher Verfahren. Die Datenschützer sind der Auffassung, dass das Filmen und Speichern von Personen und Nummernschildern die Persönlichkeitsrechte der anderen Verkehrsteilnehmer verletzt, sobald diese Aufnahmen veröffentlicht werden. Alexander Filip, der Referatsleiter beim Landesamt, sagt dazu: „Der gesetzliche Strafrahmen für ein solches Bußgeld liegt bei bis zu 300000 Euro. In aller Regel liegt das verhängte Bußgeld aber im unteren dreistelligen Bereich.“ Grundlage für die Bußgelder sind in aller Regel Polizeikontrollen, bei denen die Beamten die Dashcam bemerken und melden. Wie hoch die Strafe ist, hängt davon ab, wie viele Personen und Nummernschilder zu sehen sind. Wenn ein Autofahrer sich gegen das Bußgeld wehrt, ist das den Datenschützern ganz recht, sagt Filip: „Wir wollen einige Fälle zu Gericht bringen und dadurch juristische Entscheidungen herbeiführen. Wir wollen wissen: Geben uns die Gerichte recht oder sind wir auf dem Holzweg?“
Für den Aichacher RichterWalter Hellist die Sache eindeutig: „Wenn ich dadurch jemanden entlasten kann und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, würde ich die Kameras immer zulassen.“ So wie in dem Fall auf der A8. Die Verwendung hänge aber vom Einzelfall ab: „Man muss abwägen. Wichtig ist aber, dass die Aufnahmen nur vor Gericht verwendet und nicht im Internet verbreitet werden.“ Grundsätzlich seien solche Dashcams aber ein sinnvolles Beweismittel. „Man sieht ja nur den unmittelbaren Bereich vor dem Fahrzeug, deshalb ist das für mich kein Eingriff in irgendwelche Persönlichkeitsrechte.“
Teilerfolg für Datenschützer
Derzeit sind die Vorschriften laut Alexander Filip vom Landesamt noch recht allgemein gehalten. Es hänge derzeit vom Ermessen des Richters ab. Einen Teilerfolg haben die bayerischen Datenschützer im August 2014 errungen: Damals folgte das Verwaltungsgericht Ansbach im Wesentlichen deren Rechtsansicht. Sie hatten das Verhalten eines Autofahrers als generell rechtswidrig betrachtet, der mit einer Dashcam permanent das Geschehen auf der Straße gefilmt hatte.
Ganz verbieten lassen wollen die Datenschützer die Kameras aber nicht, so Filip: „Man kann ja auch zum privaten Zweck Filme machen – etwa, um die Landschaft zu filmen.“ Wenn Videoaufnahmen aber veröffentlicht werden, würden die Persönlichkeitsrechte verletzt.
Quelle: augsburger-allgemeine.de