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Amtsgericht Nuernberg / 08.05.2015 / Az.: 18 C 8938/14

    • zugelassen
  • SuperMario
  • 9. Juni 2015 um 20:58
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • SuperMario
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    • 9. Juni 2015 um 20:58
    • Offizieller Beitrag
    • #1
    Zitat

    Amtsrichterin des AG Nürnberg lässt Dashcam-Aufzeichnungen zum Unfallgeschehen zu und lässt diese sachverständigerseits auswerten und verurteilt nach Beweisaufnahme die beklagte VHV Versicherung und deren VN als Gesamtschuldner zum vollständigen Schadensersatz bei fiktiver Schadensabrechnung mit Urteil
    vom 8.5.2015 – 18 C 8938/14


    Quelle

    Gericht: AG Nuernberg
    Aktenzeichen: 18 C 8938/14
    Datum: 08.05.2015

    Dateien

    Amtsgericht_Nuernberg_08_05_2015___18_C_8938_14.pdf 97,37 kB – 24 Downloads

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • SuperMario
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    • 9. Juni 2015 um 21:07
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Sehr interessant das ganze Urteil und lesenswert, vorallen Seite 5 im angehangen PDF aus #1

    Zitat

    Anhand der Videoaufzeichnung aus dem Fahrzeug des Klägers ist zu erkennen, dass der Beklagte zu1) mit seinem Fahrzeug stets die mittlere Spur befuhr und nicht auf der vom Kläger befahrenenSpur hinter diesem fuhr. Der Beklagte zu 1) wechselte dann mit seinem Fahrzeug nach rechts auf die vom Kläger befahrene Fahrspur. Der Kläger befuhr nicht die rechte Spur, um nach links zu
    wechseln, sondern fuhr unmittelbar nach der Haltelinie an der Ampel diagonal in Richtung Geradeaus/Linksabbiegerfahrstreifen. Insoweit waren die Angaben des Beklagten zu 1) nicht richtig.

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • Wolf58
    Meister
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    • 9. Juni 2015 um 22:58
    • #3

    Ja, da kann ich mich nur anschliessen. Wirklich lesenswert...

    Gruß
    Wolf

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  • Frank
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    2.006
    • 10. Juni 2015 um 18:41
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Die Begründung ist sehr gut. Da werden die Datenschützer ganz schön schlucken. Dieses Urteil hiIft auch die Anzahl von Betrugsfällen wie in diesem Fall zu senken.

    Gruß Frank

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  • clip
    Schüler
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    • 12. Juli 2015 um 21:22
    • #5

    Im Urteil lese ich oben auf Seite 3:

    ... plötzlich und unvermittelt von seinem Fahrstreifen nach rechts gefahren und dort mit dem auf dem linken Fahrstreifen fahrenden klägerischen Fahrzeug kollidiert.

    Ist das jetzt höhere Logik, oder hat die Richtern nur eine Links-Rechts-Schwäche?

    Passt hier denn keiner auf?
    VG clip

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  • henryx
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    • 13. Juli 2015 um 09:00
    • #6

    Blöd formuliert ist es im Urteil schon. Wenn du dir aber besagte Kreuzung auf gmaps ansiehst, dann erschließt sich der Unfallhergang. Und auch die Beschreibung der Spuren stimmt.

    • Zitieren
  • Frank
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    2.006
    • 13. Juli 2015 um 11:15
    • Offizieller Beitrag
    • #7
    Zitat von clip

    Ist das jetzt höhere Logik, oder hat die Richtern nur eine Links-Rechts-Schwäche?


    Nein. Vielleicht etwas unglücklich formuliert. Laut Tatbestand ist es eine mehrspurige (dreispurig) Straße, welche sich in zweimal zwei Spuren gabelt. Einer fuhr auf der mittleren Spur, welche dann die rechte der beiden linken ist. Der andere fuhr auf der rechten Spur, welche dann zur linken der beiden rechten wird. Am besten - wie auch henryx meint - bei GM nachsehen.

    Bilder

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    Gruß Frank

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