Sygic Speed Cameras APP als Dashcam

  • Moin, ich habe neuerlich beim Rumspielen mit meinem Tablet ein App Speed Cameras von Sygic installiert. Praktisch: beim Einschalten der Radarwarnung kann man auch eine Art Dashcam mitlaufen lassen: "Transform your device into Speed Cams & Radar Detector, Speedometer, Head-Up Display, Dashcam, Trip Log & more"

    Hat jemand schon Erfahrungen damit gesammelt?
    [Blockierte Grafik: http://www.sygic.com/speed-cameras/features/keep-track-of-useful-statistics-about-your-driving/09-speedcams-screen.png][Blockierte Grafik: http://www.sygic.com/speed-cameras/features/premium-record-videos-from-your-trips-with-dash-cam/01-speedcams-screen.png]

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  • Mich interessiert nicht die Radarwarnung, sonder die Erfahrung der Nutzer mit der Dashcam Funktion der App...
    Der Beschreibung nach soll ja so ein App alle Funktionen der Besten Dashcam mit GPS haben: Aufnahme, Reiseroute, Zyklische Aufnahme usw. Wenn es so ist - dann braucht man keine dashcam um 150-200 EUR kaufen, sondern ein älteres Handy für 70-80 EUR einbauen und fertig. Falls es tatsächlich so funktioniert wie im App beschrieben - würden wir auch entsprechende Halterungen, Stromversorgung usw aussuchen und auf dem Deutschen Markt anbieten.

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    • Offizieller Beitrag

    Radar Warnungen sind hierzulande offiziell nicht erlaubt!


    Nicht erlaubt heißt noch lange nicht das es verboten ist. Wenn Blitzerwarnungen illegal wären müssten wir alle unsere Autoradios ausbauen.

    Zitat

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    §23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

    (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Auf Navi-Magazin ONLINE kann man lesen

    Zitat

    Zunächst haben wir uns an mehrere Rechtsanwälte gewandt. Der erste war der Meinung, dass ein Blitzer- oder Radarwarner im Navi aufgrund dieses Paragraphen verboten sei. Der zweite meinte, dass dieser Paragraph auf Navigationsgeräte mit eingebautem Blitzerwarner gerade nicht zutreffen würde, weil das Navi ein Navi wäre und nicht in erster Linie ein Gerät zur Anzeige von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Der dritte wollte sich gar nicht erst festlegen und lieber abwarten, bis es zu diesem Thema eine höchstrichterliche Gerichtsentscheidung geben würde.


    Soweit dazu.

    Wie Leo nun klarstellt, geht es ihm um die Dashcam-Funktion. Ich hatte mal die normale Videokamera im Smartphone probiert. Die Bildqualität war gut. Da könnte man mal die App direkt ausprobieren.

    Nachtrag:

    Bei der App geht es in erster Linie um die Warnung vor Geschwindigkeitsüberschreitungen wie es auch Navis tun. Dazu kommt eine Datenbank mit ortsfesten Blitzern. Wobei es bereits Diskussionen gab, die Warnung vor diesen zu erlauben. Auf der Karte wird ein Stau an der einzigen Ampelkreuzung im Ort angezeigt. Von der Dashcam sehe ich nur die Einstellungen.

    Sind da zwei Apps verlinkt? der obere PlayStore-Link funktiniert, beim unteren bekomme ich eine Fehlermeldung.

  • ich habe die App ebenfalls auf meinem Samsung S3 und Samsung S6 ausprobiert.

    Der Blickwinkel ist mir persönlich im Vergleich zu einer echten Dashcam zu klein. Der Blickwinkel dürfte deutlich unter 100° liegen - ich werde es bei Gelegenheit genau ausmessen.

    Dann wackelt auch die Autohalterung fürs Smartphone mehr, als eine gute Dashcam-Halterung, Das Bild verwackelt und wird dadurch auch besonderes an Konturen unschärfer. Nummerschilder lassen sich schwerer Ablesen, als bei einer guten Dashcam.

    Dashcam-Wiki.de *rock*
    Aktuelle Dashcam-Wiki Autoren hier im Dashcamforum: Steve, Mani, Torsten

    Urheberhinweis: Dritten ist eine Übernahme oder Veröffentlichung der in Beiträgen platzierten Fotos nur mit entsprechender Nutzungslizenz gestattet. Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt nach MFM.

  • wenn man diese app nur als dashcam benutzt ist es ok. sollte bei einer kontrolle aber herauskommen, das ein radarwarner eingesetzt ist, ist die polizei berechtigt das gerät zu beschlagnahmen.
    das gleiche gilt übrigens auch für harmlsoe navis, in denen die funktion "zufällig" eingeschaltet ist.

    ich hab zwar noch nicht erlebt, das ein polizist sowas kontrolliert, und letzendlich müssen die einem die benutzung dessen erst einmal beweisen, bzw. nachweisen.
    das dürfte relativ schwierig sein.

    • Offizieller Beitrag

    Die Polizei ist berechtigt, Radarwarner sicherzustellen. Ich bezweifle jedoch, dass dies auch für Tablets und Smartphones gilt, da diese in erster Linie anderen Zwecken dienen und die Warnfunktion problemlos deaktiviert werden kann. Die Polizei ist nicht berechtigt zu überprüfen, ob ein Navi, Tablet oder Smartphone einen Warner installiert hat. Sie kann nur tätig werden, wenn der Einsatz von aussen erkennbar ist oder der Fahrzeugführer den Einsatz zugibt. Aber darum geht es hier ja nicht.

    Ich habe die App noch nicht ausprobiert, dass kommt nachher. Macht sich der Warner denn bemerkbar, wenn die Dashcam aktiv ist? Die Sprachmeldungen sind doch in den Voreinstellungen abgeschaltet?

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