Seit Ende Januar ist in Deutschland das "49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches" in Kraft. Was eigentlich zum Schutz von Kindern und Minderjährigen vor lüsternen Greisen gedacht ist, könnte sich alsbald zum Bumerang und zum Zensurinstrument entwickeln. Insbesondere ist mir die Formulierung des §201a (1) Nr.2 im Hals steckengeblieben.
"Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt"
Was so harmlos klingt führt dazu, dass es in Deutschland nach den Buchstaben des Gesetzes zukünftig verboten ist, Film oder Fotomaterial zu verbreiten, auf denen Not und Elend (wo auch immer auf dieser Welt) zu sehen ist. Also Notleidende Käfer und Frösche sind zum Veröffentlichen ok - Hunger, Krieg und Elend dürfen nicht mehr gezeigt werden. Schöne heile Welt!
Solche Aufnahmen, solche, oder solche dürften dann wohl der Vergangenheit angehören...
Nachdenkliche Grüße,
hx