In diesem Artiekl steht nicht, dass Dashcams nicht zu persönlichen Zwecken, z.B. Unfalldoku verwendet werden dürfen. Dashcam Aufnahmen werden zu Beweiszwecken ja mittlerweile regelmäßig vor Gericht anerkannt.
Doch steht es. Nochmals präzisiert in der anschliessenden Diskussion*. Auf meine ausdrückliche Nachfrage hin.
Das sind zwar "nur" Anwälte mit eigener Meinung. Aber eben Anwälte, die dieses Feld beobachten.
* ein Auszug:
ZitatDies bedeutet meiner Einschätzung nach aber nicht, dass zufällig erlangtes Videomaterial für den Fall eines Unfalls dann auch automatisch verwendet werden darf, da auch hier spezielle staatliche Befugnisnormen entgegenstehen dürften. Diese regeln u.a., wann und unter welchen Voraussetzungen von staatlicher Seite Videoaufnahmen gemacht werden dürfen (siehe hierzu auch meine Kommentare oben). Entsprechendes wird meiner Ansicht nach für die genannten Aufzeichnungen nach Betätigung eines “Crashsensors” o.Ä. gelten.