Werde meine Dashcam ausbauen

  • Auch wenn ich bisher wenig geschrieben habe, werde ich hier im Forum bleiben aber wahrscheinlich meine Dashcam ausbauen (Mobius ist unter dem Dachhimmel (über dem Innenspiegel) und praktisch nicht sichtbar) und bisher bin ich immer noch mit einem mulmigen Gefühl durch Österreich gefahren, da Dashcams dort ja auch vor cirka einem Jahr verboten wurden.

    Vor acht Jahren hatte ich meine Dashcam und seit dem unzähliche Kameras (Car Cam One war meine erste Dashcam mit Loop Modus) im Auto eingebaut. Jetzt mit dem Verbot werde ich meine Kamera wohl leider ausbauen. :loudly_crying_face:

    Wie ändert sich für euch die Situation, lasst ihr die Dashcam weiterlaufen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich lebe jetzt nicht in Österreich, bin aber immer mal wieder bei Euch unterwegs... bisher habe ich sie immer dringelassen.
    Habe aber keine Ahnung wie sich Eure Cops verhalten wenn ich gestoppt werde und die Cam aber ausgeschaltet ist *think*

    Quasi so als wenn ich hier in DE einen Radarwarner im Wagen, aber nicht angeschlossen habe. Hat da jemand Erfahrungen was unsere Kavallerie sagt?
    Besitz ja, verwenden nein?

  • Durch Österreich fahre ich meist Nachts auf der Urlaubsfahrt.
    Da bleibt die DC im Auto drin.

    Die Gesetztesregelung ist aber bei euch auch nicht ganz eindeutig. Dauerhafte Überwachung des Verkehrsraumes ist verboten. Hab aber mal gelesen, das man schon eine 'interessante' Fahrt aufnehmen darf. Ist halt Auslegungssache.

    Solange es irgendwie geht, werde ich die DC hier in Deutschland drinlassen. Auch bei Verbot.
    Mein Navi ist auch nicht erlaubt. ich hab Blitzeralarme drin und ich werde bei Überschreitung der Geschwindigkeit im allg. auch gewarnt. Ist ja uch verboten

  • Die Warnung, dass man zu schnell fährt ist nicht verboten.

    Auch da hab ich auch schon anderes gelesen. Zumindest geht es um Grauzonen.
    Aber das ist es ja auch was ich meine. Man muß die Grauzonen auch schon mal nach bestem Wissen und Gewissen für sich ausloten.

    Und dann für sich entscheiden, was man noch tolerabel findet oder halt nicht.

  • Du, Frank keine Ahnung, das ist auch schon etwas länger her, das ich das gehört habe. Vielleicht hat es auch mal ein Polizist behauptet. Ich weiß ehrlich nicht mehr.
    Aber darum geht es ja auch gar nicht. Es gibt halt immer viele Grauzonen. Und da muß einfach jeder für sich entscheiden, was für einen noch in Ordnung ist und was nicht.
    Selbst für Österreich habe ich schon die unterschiedlichsten Interpretationen in Bezug auf die Dashcam Regelung gelesen.

    PS.
    Mit der ganzen Thematik Verkehrsschilderkennung in den neueren Fahrzeugen wird sich das aber dann sowieso erledigt haben.

  • Das Warnen vor zu schnellen fahren ist NICHT verboten!!

    Das einzige was verboten ist, sind die RADARWARNER.
    Da ist es egal, ob es ein Spiezielles gerät aus dem internet ist für 500€,
    eine simple funktion im Navi, oder eine Smartphone App, funktionen halt, die dich vor Festen oder Mobilen Blitzern Warnen.

    Hier kann ich nur für Deutschland sprechen; aber wenn man mit sowas erwischt wird, darf die Polizei das Navi, oder sogar smartphone, und erst recht das teure spezial gerät aus dem Internet Beschlagnahmen.


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    Es gibt aber, gerade was das Smartphone betrifft, ein hintertürchen;
    nämlich wenn es der beifahrer benutzt, und dich als fahrer Warnt.
    Das ist wieder erlaubt... :wacko:

    Wer solche regeln erlässt, ist mir schleierhaft. Vor allem muss erstmal bewiesen werden, bei einer Kontrolle,
    das ich so eine App z.b. benutze...
    Denn noch bevor der Wachmann an meine Scheibe klopft, hab ich die doch abgeschlaltet.
    Sie zu haben, ist kein verbrechen. Der Polizist muss beweisen, das ich sie benutzt habe... :pinch: :wacko: :winking_face_with_tongue:

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  • @BluePearl

    Es heißt aber auch das Mitführen betriebsbereiter Geräte (Radarwarner) ist bereis strafbar. Ausschalten hilft da nichts.
    Die Auslegung was betriebsbereit heißt ist wieder Auslegungssache.
    Die einen sagen es reicht die Spannungsversorgung zu unterbrechen. (Stecker aus Zigarettenanzünder)
    Andere behaupten widerum, solange der Stecker dran ist, besteht die Möglichkeit das Gerät betriebsbereit zu machen.
    Beim Navi/Smartphone hab ich das hier gefunden.

    Zitat

    Dabei kommt es nicht mal darauf an, ob der Radarwarner aktiviert ist oder nicht. "Betriebsbereit ist ein solches Gerät, wenn es während der
    Fahrt ohne größere Vorbereitungen eingesetzt werden kann. Es reicht aus, wenn auf einem Navigationsgerät die Overlay-Software installiert ist", erklärte Biernacki, der als Betreiber von blitzerkanzlei.de täglich mit solchen Gesetzestücken zu tun hat.
    Quelle: t-online.de

    Hier der dazugehörige Artikel.

    Ich weiß nicht wer recht hat. Ist wahrscheinlich wieder Auslegungssache und somit wieder Grauzone. Die Rechtssprechung ist leider fast nie eindeutig.
    Und im Nachsatz wie immer der Hinweis... Da die Rechtsprechung unklar ist empfehlen wir solche... nicht zu nutzen.

  • Genau das Beispiel mit der GEZ ist mir beim schreiben meines Posts durch den Kopf gegangen.
    Es ist oftmals vollkommen unsinnig... Ist aber so.
    Wenn wir Deutschen etwas reglementieren, dann aber richtig (bis zur Unkenntlichkeit :loudly_crying_face: :grinning_squinting_face: :loudly_crying_face: )

  • @OP:
    Die DashCam ist auch in Ö nicht verboten (https://dashcamforum.de/www.giyf.com). Verboten ist nur die dauerhafte Videoüberwachung (i.e. der Einsatz). Auf Deutsch: Ausschalten und Du bist auf der sicheren Seite (einem zweifelnden Polizisten kann man immer noch die letzten Aufzeichnungen aus D vorspielen).
    In D zweifeln wir ja noch, inwieweit Täterschutz (Recht am eigenen Bild) über Opferschutz geht.

    Meine Lösung: Eine Cam, die mit 320x240 Pixeln aufzeichnet. Dank Fischauge ist da kein Kennzeichen und kein Gesicht zu erkennen (dasselbe, was der Forenbetreiber durch "Verpixelung" geposteter Videos für rechtskonform hält). Datenschutzmässig bin ich also auf der sicheren Seite.
    Aber wenn es crasht kann ich trotzdem nachweisen, wie es dazu kam.

  • Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.

    Die Verbote, die in bezug auf die Dashcam bisher ausgesprochen wurden, beziehen sich bisher immer auf das Inumlaufbringen der Videos und auf eine dauerhafte Überwachung.
    Das hochladen von Videos ins Internet ist jedem selber überlassen. Ich würde es, wenn nur mit entsprechender verpixelung machen.

    Die Interpretation einer dauerhaften Überwachung ist schon etwas diffizieler. Wie und was überwacht man den dauerhaft?
    Ich müßte ja schon in voller Absicht über Kilometer hinter einem Fahrzeug hinterherfahren um dieses dauerhaft zu überwachen.
    Auch den Verkehrsraum vor mir kann ich nicht dauerhaft überwachen. Durch die Fahrt wechselt auch dieser andauernd.

    Im normalen Straßenverkehr ist daher nach meinem Verständnis keine dauerhafte Überwachung möglich.
    Etwas anderes könnte eine Parkraumüberwachung sein. Ein beabsichtigtes 'hinterherfahren' möchte ich hier zunächst ausschließen.

    Mich würde in diesem Zusammenhang einmal die Argumentation unserer Datenschützer (die den Kampf schon seit Jahren verloren haben) interessieren.

  • In diesem Artiekl steht nicht, dass Dashcams nicht zu persönlichen Zwecken, z.B. Unfalldoku verwendet werden dürfen. Dashcam Aufnahmen werden zu Beweiszwecken ja mittlerweile regelmäßig vor Gericht anerkannt.

    Dashcam-Wiki.de *rock*
    Aktuelle Dashcam-Wiki Autoren hier im Dashcamforum: Steve, Mani, Torsten

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