Bei den Dashcams geht es in der Regel um den Datenschutz. Den Datenschützern reicht es, dass die Videos veröffentlicht werden könnten. So lange die Videos nicht veröffentlicht werden, ist der Datenschutz nach meiner Meinung nicht betroffen. Eine Ausnahme stellt die Parkraumüberwachung im öffentlichen Bereich dar, da diese gesetzlich geregelt ist.
An Sylvester gab es im Main-Tauber-Kreis eine Amokfahrt. Die Polizei hat in einem Hinweisportal dazu eine Seite eingerichtet, auf welcher man Videos und Fotos hochladen kann. Ein Argument für die Dashcam.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amokfah…ccd05fda2d.html