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Dashcam und Datenschutz

  • Frank
  • 2. Januar 2025 um 11:22
  • Unerledigt
  • Frank
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    2.009
    • 2. Januar 2025 um 11:22
    • #1

    Bei den Dashcams geht es in der Regel um den Datenschutz. Den Datenschützern reicht es, dass die Videos veröffentlicht werden könnten. So lange die Videos nicht veröffentlicht werden, ist der Datenschutz nach meiner Meinung nicht betroffen. Eine Ausnahme stellt die Parkraumüberwachung im öffentlichen Bereich dar, da diese gesetzlich geregelt ist.

    An Sylvester gab es im Main-Tauber-Kreis eine Amokfahrt. Die Polizei hat in einem Hinweisportal dazu eine Seite eingerichtet, auf welcher man Videos und Fotos hochladen kann. Ein Argument für die Dashcam.

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amokfah…ccd05fda2d.html

    https://bw.hinweisportal.de/mannkapertbagger/de/upload

    Bilder

    • Bildschirmfoto vom 2025-01-02 11-21-25.png
      • 151,42 kB
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    Gruß Frank

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  • SuperMario
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    • 3. Januar 2025 um 00:08
    • #2

    Nö. Auch auf solche Portale lade ich keine Videos hoch.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • Frank
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    2.009
    • 3. Januar 2025 um 07:25
    • #3

    Darum geht es mir hier nicht. Man möchte Videos und Fotos zum Geschehen. Die müssen mit irgendwelchen Geräten aufgenommen werden. Eben auch mit Dashcams.

    Gruß Frank

    • Zitieren
  • SuperMario
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    • 12. Januar 2025 um 01:04
    • #4
    Zitat

    Was sagt das Gesetz zur Nutzung von Dashcams in Deutschland?

    In Deutschland sind Dashcams grundsätzlich erlaubt, jedoch gibt es einige datenschutzrechtliche Einschränkungen. So dürfen die Aufnahmen nicht ohne Weiteres im Internet veröffentlicht werden. Zudem müssen die Aufnahmen nach kurzer Zeit automatisch überschrieben werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die Aufnahmen allerdings als Beweismittel verwendet werden.

    Quelle: Wie lässt sich eine Dashcam installieren – Schritt-für-Schritt Anleitung | rtl.de

    Easy oder? *crazy*


    Zitat

    Kann ich meine Dashcam-Aufnahmen im Internet veröffentlichen?

    In Deutschland dürfen Dashcam-Aufnahmen nicht ohne Weiteres im Internet veröffentlicht werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn das Gesicht oder das Nummernschild unkenntlich gemacht wurde.

    Auch ziemlich abgefahren der Punkt. :thumbs_down:

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • Frank
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    2.009
    • 14. Januar 2025 um 20:17
    • #5

    Bei den Dashcam-Känalen auf Youtube scheint es noch mehr Einschränkungen zu geben.

    Gruß Frank

    • Zitieren
  • RBiel
    Schüler
    Beiträge
    1
    • 22. Januar 2025 um 14:38
    • #6

    Hallo Community.
    Ich habe mich schon fast entschieden, eine Dashcam zu kaufen, aber mich stören solche Geschichten wie z.B: LG Mühlhausen, Urteil vom 12.05.2020, Az. 6 O 486/18
    https://rewis.io/urteile/urteil/rtj-12-05-2020-6-o-48618/
    Ich weiß, es ist noch eine Grauzone, aber muss ich viel darüber nachdenken?

    Noch eine Frage:
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und die Parkplätze sind direkt vor den Fenstern (ca.15m). Im Erdgeschoss wohnt ein 'besonderer' Nachbar, der Angst vor seinem Schatten hat - kann er etwas gegen die Kamera machen? Oder muss ich dann jeden Tag die Dashcam mit nach Hause nehmen. Vielleicht hat jemand solche Erfahrungen?

    Vielen Dank im Voraus!

    MfG

    • Zitieren
  • no mercy
    hat nen Kronzeugen!
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    87
    Beiträge
    583
    • 22. Januar 2025 um 19:49
    • #7

    Locker sehen. Erstens ist das Urteil von 2020, es ist also mittlerweile schon viel gerichtliches Wasser den Rhein runtergelaufen, und zweitens entscheiden Gerichte IMMER im jew. EINZELFALL - und diese Urteile sind nie zwingend bindend für andere Fälle.

    Also mach dir da mal keinen allzu grossen Kopp. Bau deine Dashcam möglichst diskret ein ( also nicht mitten in die Scheibe pappen samt freifliegender Zuleitung ) und sprich auch nicht mit jedem Dahergerannten drüber, mach mit dem Datenmaterial keinen Unsinn und alles ist in Butter. Und falls du mal in einem Unfall verwickelt sein solltest: vor Ort kein Wort zur Rennleitung dass du eine Dashcam hast - es reicht völlig wenn Anwalt u/o Versicherung das Material in die Finger bekommen, weil die ausschliesslich in ihrem, also DEINEM Interesse handeln.

    Aber mal abgesehen davon, es ist eh recht unwahrscheinlich, dass ausgerechnet dein Filmmaterial jemals zum Zünglein an der Waage wird. Allein aus dem Grund schon lohnt sich jedwede Gedankenmalerei nicht. Kauf das Ding und feddich. :winking_face:


    Bei deinem Nachbarn hingegen solltest du imho sehr vorsichtig sein und deine Dashcam am besten tatsächlich jedesmal abnehmen; mindestens aber sie jedesmal komplett ausschalten, damit dir keiner ans Bein pinkeln kann. Ist nämlich gut möglich, dass dein Nachbar die Dashcam irgendwann erspäht und sofort die Exekutive herbeiruft, und wenn die dich dann zum Gespräch bittet sollte die Dashcam tunlichst NICHT betriebsbereit sein, sonst könnte das aber mal so richtig unangenehm für dich werden.

    Ist sie aber erst gar nicht vorhanden, kann dein Nachbar auch keine Paranoia schieben. :winking_face:

    Gruss, Axel.

    ------------
    Nie mehr ohne since 2013. *haue*

    • Zitieren

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