Mir ist ein Fahrzeug hinten aufgefahren auf der Autobahnzufahrt, welche als scharfe Rechtskurve, bergauf parallel zur Autobahn hinführt.
Das Video habe ich der Polizei übergeben, welche dies der Versicherung des Unfallverursachers übertragen hat. Dadurch war es zu 100% geklärt, dass ich nicht grundlos gebremst habe.
DashCam als Beweismittel
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Sahnemann -
12. Februar 2019 um 08:25 -
Erledigt
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Das Video habe ich der Polizei übergeben
Glück gehabt. Das ist zwar eigentlich der falsche Weg, wie hier schon oft genug besprochen, in Deinem Fall ist es gut gegangen. Auf Grund des Datenschutzrechtes sollte grundsätzlich gegenüber der Polizei nicht auf diese Videoaufzeichnung hingewiesen werden. Die gegnerische Versicherung, ein Gericht, wer auch immer, kann es ggf. auch von Deinem Anwalt auf deren Anforderung hin erhalten.
Auf Grund der Übergabe an die Polizei oder andere Behörden hat mancher schon eine Datenschutzklage am Hals gehabt. -
interessant, das wusste ich garnicht. Wieso das denn, wenn das Video dazu hilft den Unfall aufzuklären ö_Ö? Hast du vielleicht ein paar Links zu Diskussionen hier auf diesem Forum?
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Beispiel (gesamten Thread lesen; es gibt aber noch mehr, auch in diversen Autoforen)
Dashcam bei einem Unfall als Zeuge?Hier im verlinkten Thread schreibt Dashcam Wiki : "Du kannst angeben, dass Du den Unfallvorgang mit einer Dashcam dokumentiert hast. Jedoch ist wichtig, dass Du das Video nicht der Polizei übergibst. Denn das wäre eine Veröffentlichung. Das Video darf nur in einem streitigen Verfahren (Gerichtsprozess), bei dem Du dann als Zeuge geladen würdest, als Beweis angeboten werden. Der Richter würde über die Verwendung entscheiden."
Genauso ist es richtig und Du bist am Ende sauber aus der Sache raus.
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Krass... Das System ist hier ja mal voll für den Arsch!
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