Dashcam SD-Karte bei Unfallaufnahme sichergestellt - über 500 Eur Bußgeld

  • Nur zwei von neun getesteten Kameras (Garmin Dashcam 55, Blackvue DR-750 S) löschen automatisch Aufnahmen umgehend, wenn die Sensoren der Kamera keine mögliche Unfallsituation erkennen – was sie im Übrigen mehr schlecht als recht mit Beschleunigungssensoren zu erkennen versuchen. Alle anderen Kameras zerteilen die Videos zwar in kurze Zeitabschnitte (Loops), überschreiben diese aber erst, wenn die Speicherkarte der Dashcam voll ist.

    Es gibt aus meiner Sicht genügend aufzuzeichnende Situationen, die eine beschleunigungssensorgesteuerte Kamera als nicht unfallträchtig erkennen und daher löschen wird, die ich als Fahrer aber im Nachhinein doch noch abspeichern möchte:
    Morgens um 9.30h auf der BAB 5min. hinter einem, trotz rieeeesiger Freilücken, dauerhaft Linksfahrendem am Überholen gehindert. den dann bei freier Fahrbahn rechts überholt, riesiges Hupkonzert etc. eingefangen. Abends fragt mich meine Frau: was machst Du, wenn der Dich anzeigt und seine Linksfahrerei abstreitet! Das habe ich mir nachträglich sicherheitshalber dann doch noch abgespeichert, brachte mir viel Beruhigung!
    Genau deshalb pfeiffe ich auf die Überregulierung div. Datenschutzhysteriker! In 8 Jahren Kameranutzung wurde diese nicht einmal von der Polizei reklamiert! Heute, mit einem Griff aus der Halterung und weg unter den Sitz! Meine Beweisfähigkeit ist mir wichtiger als das Recht irgendwelcher I.... am eigenen Bild!

  • Nur der Staat darf willkürlich beobachten!

    Das Autofahr-Überwachungs-Gesetz ist am 13. März im Bundestag
    beschlossen worden. 249 Abgeordnete stimmten dafür, 198 stimmten
    dagegen.

    https://aktion.digitalcourage.de/keine-autofahr-ueberwachung

    Für mich gilt nun im Umkehrschluss, die installierte Dashcam läuft auch wieder
    komplett durch. Bisher hielt ich mich ans Gesetz und ließ nur eine Aufnahme
    bis zu ca 10 Minuten zu, die dann überschrieben wurde.

  • Ich habe diesen Thread gefunden und da ich mir gerade eine Dashcam zugelegt habe, komme ich ans Grübeln ob es richtig war oder ich jetzt immer befürchten miss, erwischt zu werden?
    Ich dachte bisher immer, es sei kein Problem seit dem der BGH sich dazu äußerte?!
    Liege ich da falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Entspannt zurücklehnen würde ich meinen. Die Aufnahmen für dich behalten und bei Ereignis nicht damit rumprahlen eine Kamera installiert zu haben.

    Ich wurde schon öfters kontrolliert und da ich diverse Kameras manchmal zum Testen mit mir führe, kleben da auch mal mehr als eine Kamera an meiner Scheibe dran. Es hat bislang noch keinen interessiert. Ich wurde nichtmal drauf angesprochen. Auf der anderen Seite hab ich nun schon Besitzer gesehen da klebte "Dashcam Recording" draussen dran :thumbs_up: . Oma und Opa lassen unsere Sorgen ebenfalls total kalt, da klebt die Kamera mittig in der Scheibe und Kabel baumeln herunter zum Zigarettenanzünder.

    Meine Kameras starten bei Motorstart und schalten ab wenn der Motor aus ist. Den Rest übernimmt die Loopfunktion der Kamera.

  • Entspannt zurücklehnen würde ich meinen. Die Aufnahmen für dich behalten und bei Ereignis nicht damit rumprahlen eine Kamera installiert zu haben.

    Genau das ist es, erstens sieht die Kamera kaum jemand und solange man niemanden mit der Nase darauf stößt, passiert ja auch nichts.
    Mal ehrlich, ich fahre im Jahr 30000 km und wurde in den letzten fünf bis zehn Jahren genau NULL mal angehalten/kontrolliert.

  • Ich bin auch noch nie darauf angesprochen worden (oh doch, einmal von der dånischen Polizei, aber fanden die DC eine richtig gute Sache, da sie bei einem Unfall ggf. fuer Aufklårung sorgen kønnen).

    Die gesamte Firmawagenflotte bei der ich arbeite haben DC eingebaut bekommen. (diese laufen aber permanent, 24 std. am Tag, und werden erst nach 4 Wochen wieder geløscht, eine riesige eingebaute Festplatte machts møglich.

  • Mal was internes zum Thema.

    Die allermeisten Beamten würden von sich aus niemanden auf eine DC ansprechen, im Grunde sind alle für Hilfe und Aufnahmen dankbar. Das Problem besteht da eher im Gesetz an was sie sich halten müssen. Wird ein Beamter auf eine nicht legale Aufnahme angesprochen (auch wenns aus guter Absicht ist) wird er halt zum handeln gezwungen.
    Viel hilfreicher für jeden wäre tatsächlich eine vom Beifaher zufällig gemachte Handyaufnahme des Geschehens. Damit würden sich in aller Regel alle Fragen erübrigen und tendenziell würde auch kein Beamter weiter nachhaken.
    Immer dran denken, auch Beamte sind nur Menschen.
    Ausnahmen zur Regel gibts natürlich immer.

    gruß

  • Auch durch die Loop Funktion werden bei den allermeisten Kameras die Videoschnipsel aufgezeinet, bis die Karte voll ist. Das sind je nach Kartengröße mehrere Stunden. Bei der A119S ist es auch so.


    Das sollte bei meinen zwei Dashcams kein Problem sein.
    Die neuere hat eine 4GB Micro SD (heute wohl schwer zu kriegen), die zwei Fremd-Dateien verpasst gekriegt hat, Germany.map und Germany1.poi.zip, sodass noch 1.310 Megabytes freier Speicherplatz übrig blieben. Die Kamera ist auf 2-Minuten-Loop-Dateien eingerichtet, die 140-200 MB brauchen, davon passen also 6 Stück = 12 Minuten drauf. (Die Speicherkarte kleiner zu formatieren, also ohne den Trick, sie mit Fremddateien vollzustopfen, hat aus welchem Grund nie geklappt).
    Die ältere hat eine 2GB SD-Karte. 1GB klaut sich die Dashcam erstmal, vermutlich für temporäre Dateien. Die 5-Minuten- Dateien, die sie bei Loop-Einstellung macht, haben so um 450 MB. Davon passt also immer eine 5 Minuten lange und die neueste, angefangene drauf. Die Kamera ist auf Bewegungsmelder eingerichtet, d.h. wenn sie am Parkplatz oder an der Ampel rumsteht, schaltet sie die Aufnahme ab (ausprobiert).

    Wenn mir ein Gericht jetzt sagt, daß die Persönlichkeitsrechte des Deutschen Menschen vernichtet sind, falls (maximal) zehn oder zwölf Minuten Aufnahmen von ihm existieren könnten, dann fällt mir nichts mehr ein. Vielleicht konvertiere ich dann zum Grünen-Aktivisten, klettere auf einen Baum und schmeiße mit meiner Scheiße nach Polizisten.

  • Hallo @Hundefreund,

    Die neuere hat eine 4GB Micro SD (heute wohl schwer zu kriegen)


    Tipp: Größere Speicherkarten lassen sich auch mit einer kleineren Partition von z.B. 4GB formatieren. Da die Schreibzugriffe dennoch automatisch auf alle vorhandenen Speicherzellen verteilt werden (siehe Verschleiß und "Wearlevelling") ist die Lebensdauer und damit indirekt die Zuverlässigkeit höher. Zudem lässt sich mit diesem Tipp auch Geld sparen, da die schon seltenen 4GB Speicherkarten teils teurer sind als 16GB Speichrkarten von guter Qualität (z.B. Samsung EVO Plus).

    Beste Grüße & Gute Fahrt

    No Spam!
    Jeder, der uns gut findet, findet uns auch ohne Schleichwerbung :thumbs_up:

    Autokamera24 verkauft nicht bei Amazon.

    • Schlechter Lohn und schlechte Arbeitsbedingungen werden von Autokamera24 nicht unterstützt

    • Auch kostenfreie Leistungen & Services, wie u.a. Firmware-Update-Service oder kostenfreie Prüfung und optimale Vorkonfiguration der Dashcam vor dem Versand, wären aufgrund der pro Verkauf anfallenden Amazon-Gebühren nicht machbar

  • Danke für den Tipp. Hab' aber doch geschrieben, daß das bei mir nie geklappt hat. Betriebssystem erkennt die neue, verminderte Größe, als W95 FAT32 (LBA) formatiert, die Dashcam kann sie auch lesen und beschreiben, nur die verminderte Größe wurde von der Dashcam nicht erkannt. Irgendwann verlor ich die Lust, da noch Stunden drauf zu wenden. Warum sollte man nicht den zu vernichtenden freien Platz mit ein paar fetten Dateien auffüllen, und das hat auch ohne längere Bemühungen funktioniert. Früher waren CDs mit historischen Börsenkursen für sowas gut, heute sind's Kartendaten für Naviprogramme :winking_face: .

    Ich wollte nur vermeiden, daß jemand dieselbe Idee ausführen wollte wie ich damals und Du weiter oben und auf dieselben Schwierigkeiten stößt. Dabei war mir wichtig, nicht die letzten Feinheiten zu erforschen, sondern eine betriebssichere Lösung. Womöglich fährt sonst einer mit seiner vermeintlich kleinformatierten Speicherkarte ahnungslos durch die Gegend und mit modernem H264 sowie Speicherkartengrößen, die man im inländischen seriösen Handel kaum noch unter 16GB kaufen kann, findet die Polizei Stunden um Stunden drauf aufgezeichnet.

    Ich habe gelesen, daß, wenn die Reduzierung auf die letzten paar Minuten und rollierende Löschung der Altdaten nicht klappt,auch heute noch Bußgelder von 500 Euro möglich sind und wer hat schon das Geld und die Zeit, in diesem eigentlich klaren Fall ein paar Instanzen Rechtsweg in Gang zu setzen. In Österreich soll's noch schlimmere Strafbedingungen geben.

    Bei meiner zweiten Dashcam, einem prima F900LHD-Fake mit guter Bildqualität, stellt sich das Problem gar nicht. Die hat noch die großen SD-Karten, wie ich sie von diversen Digitalkameras noch reichlich in Größen ab 32MB (nicht GB) herumliegen habe, auch keine H264 Lizenz, und eine altmodische 2-GB-Karte passt gerade für 5 bis maximal 10 Minuten. Gut so, denn die alten SD-Karten haben heute schon Sammlerpreise.

  • Ok, letzter Beitrag aus August dieses Jahres,

    aber ich denke, dass Thema ist ein Dauerbrenner.
    Ich habe auch eine Lust, meine Dashcam immer ab und anzubauen, auf horrende Geldbußen.
    Irgendwo las ich mal was von bis zu 300.000 € (!), finde den Artikel aber leider nicht wieder.
    Auch wirkliche Aussagen sind im Netz schwer zu finden.

    Bei einer Versicherung fand ich dies:

    https://www.huk.de/haus-haftung-r…rlaubt-ist.html

    Es ist mir eh alles ein Rätsel. In TV-Berichten und Bildern in der Presse sind so gut wie nie irgendwelche Dinge verpixelt und da fragt auch niemand nach dem Datenschutz oder ähnlichem. Warum beschwert sich da niemand, dass sein Gesicht oder PKW zu erkennen ist?


  • Morgens um 9.30h auf der BAB 5min. hinter einem, trotz rieeeesiger Freilücken, dauerhaft Linksfahrendem am Überholen gehindert. den dann bei freier Fahrbahn rechts überholt, riesiges Hupkonzert etc. eingefangen. Abends fragt mich meine Frau: was machst Du, wenn der Dich anzeigt und seine Linksfahrerei abstreitet! Das habe ich mir nachträglich sicherheitshalber dann doch noch abgespeichert, brachte mir viel Beruhigung!


    Spät entdeckt, aber ich verstehe den Beitrag trotzdem nicht. Sollte sich hier einer der unsäglichen Oberlehrer hin verirrt haben, der noch nie von Paragraph 7, Absatz 3c StVO gehört hat und seine unbelehrbare Meinung durch Speicherung des vermeintlichen Verstoßes anderer Verkehrsteilnehmer durchsetzen möchte? Genau deswegen ist die anlaßlose und unbegrenzte Speicherung der Fahrmanöver anderer Leute verboten, und das ist gut so. Ich kann mich noch gut an die Lachnummer des Kampfradlers erinnern, dessen "Videobeweis" für einen Verstoß eines Autofahrers zu dünn war, um vor Gericht gültig zu sein, der aber wegen eines Dutzend eigener Verstöße, die auch auf dem Chip enthalten waren, selber verknackt wurde.

    Wenn jemand verbotener Weise rechts überholt, dann ist es doch physisch gar nicht anders möglich, als dass der Überholte links gefahren ist? Oder sollte bewiesen werden, dass derjenige, vielleicht ein besonders flacher Sportwagen, nicht unter dem Vorausfahrenden durchgefahren ist? Die Dashcamaufnahme ist natürlich insofern segensreich, als daß sie mühelos den Verstoß dokumentiert - dem notleidenden Staat fließen Bußgelder ohne aufwendige Zeugenvernehmungen zu.

    Menschen, die sich mit allen Mitteln gegen vermeintlich zu langsam fahrende oder im Weg befindliche andere Verkehrsteilnehmern verwahren, können alle nicht kopfrechnen. Wenn ich eine halbe Stunde lang mit 80 statt 120 fahren muss, verliere ich gerade mal so viel Lebenszeit, wie wenn ich morgens beim Scheißen noch schnell den Roman in der Zeitung zu Ende lese, zehn Minuten.

    Im übrigen gucke ich seit Jahren gerne Dashcam-Aufnahmen aus aller Herren Länder. Die Unfallursachen sind immer dieselben, Überholen ohne ausreichend lange einsehbare Strecke, Unwissenheit um die Haftfähigkeit der Reifen (Reibungskreis usw.) bei der jeweiligen Wetterlage, zu schnelles Fahren im Sichtschatten eines Autos im Gegenverkehr und dann Frontalzusammenstoß mit einem Linksabbieger, aber häufiger als alle anderen zusammen: Rechtsüberholen, wenn der Rechtsüberholte oder ggf. auch der Querverkehr den Überholer nicht bemerkt.