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Dashcam SD-Karte bei Unfallaufnahme sichergestellt - über 500 Eur Bußgeld

  • SuperMario
  • 22. Dezember 2018 um 22:33
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • SuperMario
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    • 22. Dezember 2018 um 22:33
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Moin,


    In unserer Telegramgruppe wurde heute ein Screenshot eines Schreiben vom Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gezeigt welches folgenden Text beinhaltet:


    Zitat

    Am 22.11.2018 gegen 17:29 Uhr wurden Sie von der vorgenannten
    Streifenwagenbesatzung im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme an-
    getroffen. Im Rahmen dessen gaben Sie gegenüber den Polizeibeamten
    an, dass Sie in Ihrem Fahrzeug eine Dashcam betreiben.
    Aufgrund des
    begründeten Verdachts einer unzulässigen Datenerhebung mittels
    Dashcam wurden Sie durch die Polizeibeamten zum Tatvorwurf belehrt.
    Nach Belehrung gaben Sie an, dass Ihnen das nicht bewusst gewesen
    sei. Die Dashcam zeichne dauerhaft den Verkehr bei Fahrantritt auf. In
    dieser sei eine Micro-SD-Karte mit einem Speicherplatz von 64 GB ver-
    baut. Darauf befänden sich ca. 10 Stunden videografisches Material.
    Die als Datenträger in der Kamera befindliche Mikro-SD-Karte wurde zur
    Beweissicherung sichergestellt...

    Alles anzeigen


    Die Geldbuße setzt sich wie folgt zusammen:

    500,00Eur | Vorwurf gemäß Art.83 Abs. 5 lit. a) In Verbindung mit Art. 83 Abs. 2 Satz 2 GS-GVO
    +25,00Eur | Bearbeitungsgebühren
    +3,50 | Zustellkosten
    -----------
    [tm='yellow']528,50 Euro[/tm]


    [line][/line]

    Leider liegen keine weiteren Infos zu den Vorgang vor.

    Oben genanntes liest sich jedoch als die Dashcam nicht am Unfall beteiligt war, sondern als Zeuge.
    Ich hätte ja getippt das der schuldige hier einen auf Datenschutz macht, jedoch wies der Polizist daraufhin und führte die Belehrung durch. Schlechten Tag gehabt? :confused_face:

    Vielleicht sieht der Empfänger des Schreibens den Thread hier.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • okan_67
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    • 26. Dezember 2018 um 03:38
    • #2

    Das gilt nun für alle die ne Dashcam haben?
    Da will man als Zeuge oder sonstiges helfen und man darf erstmal eine Geldstrafe bezahlen.. nicht danke Datenschutz sondern danke Deutschland... extrem lächerlich die Gesetze manchmal :thinking_face:

    • Zitieren
  • Montega
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    20
    • 26. Dezember 2018 um 07:10
    • #3

    Tja, dann haben es unser Gesetzgeber und unsere Ordnunghüter wohl geschafft: Wer denen hilfreich zur Seite stehen will bekommt noch eins auf den Deckel. Da hilft nur, dass man im Nachgang die entsprechenden Sequenzen am Rechner von der Karte nimmt und nur diese zur Verfügung stellt. Ohne Hinweis auf eine Loop-Funktion der Kamera und vor allem ohne die Aushändigung der vollen SD-Karte. Man kann ja behaupten, dass das mit dem Bedienen der Notfalltaste aufgezeichnet wurde.
    Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, doch aufgrund solcher Vorkommnisse Unfallopfer alleine zu lassen ist ja auch nicht fair. Zumal die Haltung in der Gesellschaft dazu tendiert, dass jeder an allem Schuld ist, nur nicht man selbst und schon wird gestritten was das Zeug hält. Wenn man nun zur Klärung eines Herganges beitragen kann, dann sollte man das auch tun.

    Gruß René

    Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten

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  • SuperMario
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    • 26. Dezember 2018 um 08:57
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Es hies immer das Videoaufnahmen nicht veröffentlicht und weiter gegeben werden dürfen - auch nicht an Behörden, Polizei etc. Dieser Punkt ist dem Beteiligten wohl zum Verhängnis geworden.

    Besser wäre wohl gewesen sich vom Geschädigten die Kontaktdaten geben zu lassen und das brisante Video via Anwalt austauschen zu lassen..Polizei ist schon lange nicht mehr Freund und Helfer!

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • okan_67
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    • 26. Dezember 2018 um 12:21
    • #5
    Zitat von Admin

    Besser wäre wohl gewesen sich vom Geschädigten die Kontaktdaten geben zu lassen und das brisante Video via Anwalt austauschen zu lassen..Polizei ist schon lange nicht mehr Freund und Helfer!

    Ich war immer der Meinung, das wenn ich mal einen Unfall habe, die Aufzeichnungen direkt der Polizei zeigen werde um die als "Zeugen" zu haben das am Videomaterial auch nichts beschädigt ist falls der Unfallverursacher die Schuld auf mich schieben sollte wie z.B. einfache Spurwechsel was oft immer 50/50 ausgeht.... Also kann ich mir das nun auch ersparen.. Was macht man in so einem Falle? Kamera abbauen nach Unfall, niemanden erzählen und die Aufzeichnung dem Anwalt geben?

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  • SuperMario
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    • 26. Dezember 2018 um 12:42
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Ja, traurig aber wahr. Erster Schritt nach einen Unfall ist seinen Anwalt des Vertrauens zu kontaktieren und diesen nebenbei mitlaufen zu lassen.
    Mit den Material würde ich mich erstmal ruhig verhalten und den Gegner gegen mich schiessen lassen.

    Wenns dann soweit ist - kann der Anwalt einschreiten.

    Falschaussage des Unfallgegners + Videomaterial lässt den Unfallgegner bestimmt tief durchatmen. Die Versicherungen oder Richter wirds auch freuen.

    Gegenüber der Polizei halte ich mich sehr zurück. Sollen die doch selbst Ihren Job machen.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • hoko
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    • 26. Dezember 2018 um 12:49
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Bei solch einer Sache würde ich sofort die SD aus der Autokamera nehmen und fertig.

    Sollte jemand nach der Kamera fragen würde ich sagen, dass sie nicht aufzeichnet.

    Dann ab zum Anwalt... falls notwendig.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • hola
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    6
    • 26. Dezember 2018 um 19:10
    • #8

    Dann sollte man wahrscheinlich auch lieber den Kennzeichen Stempel rausnehmen? Habe den bisher immer aktiviert gehabt.

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