Dashcam SD-Karte bei Unfallaufnahme sichergestellt - über 500 Eur Bußgeld

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    In unserer Telegramgruppe wurde heute ein Screenshot eines Schreiben vom Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gezeigt welches folgenden Text beinhaltet:



    Die Geldbuße setzt sich wie folgt zusammen:

    500,00Eur | Vorwurf gemäß Art.83 Abs. 5 lit. a) In Verbindung mit Art. 83 Abs. 2 Satz 2 GS-GVO
    +25,00Eur | Bearbeitungsgebühren
    +3,50 | Zustellkosten
    -----------
    [tm='yellow']528,50 Euro[/tm]


    [line][/line]

    Leider liegen keine weiteren Infos zu den Vorgang vor.

    Oben genanntes liest sich jedoch als die Dashcam nicht am Unfall beteiligt war, sondern als Zeuge.
    Ich hätte ja getippt das der schuldige hier einen auf Datenschutz macht, jedoch wies der Polizist daraufhin und führte die Belehrung durch. Schlechten Tag gehabt? :confused_face:

    Vielleicht sieht der Empfänger des Schreibens den Thread hier.

  • Tja, dann haben es unser Gesetzgeber und unsere Ordnunghüter wohl geschafft: Wer denen hilfreich zur Seite stehen will bekommt noch eins auf den Deckel. Da hilft nur, dass man im Nachgang die entsprechenden Sequenzen am Rechner von der Karte nimmt und nur diese zur Verfügung stellt. Ohne Hinweis auf eine Loop-Funktion der Kamera und vor allem ohne die Aushändigung der vollen SD-Karte. Man kann ja behaupten, dass das mit dem Bedienen der Notfalltaste aufgezeichnet wurde.
    Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer, doch aufgrund solcher Vorkommnisse Unfallopfer alleine zu lassen ist ja auch nicht fair. Zumal die Haltung in der Gesellschaft dazu tendiert, dass jeder an allem Schuld ist, nur nicht man selbst und schon wird gestritten was das Zeug hält. Wenn man nun zur Klärung eines Herganges beitragen kann, dann sollte man das auch tun.

    Gruß René

    Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten

    • Offizieller Beitrag

    Es hies immer das Videoaufnahmen nicht veröffentlicht und weiter gegeben werden dürfen - auch nicht an Behörden, Polizei etc. Dieser Punkt ist dem Beteiligten wohl zum Verhängnis geworden.

    Besser wäre wohl gewesen sich vom Geschädigten die Kontaktdaten geben zu lassen und das brisante Video via Anwalt austauschen zu lassen..Polizei ist schon lange nicht mehr Freund und Helfer!

  • Besser wäre wohl gewesen sich vom Geschädigten die Kontaktdaten geben zu lassen und das brisante Video via Anwalt austauschen zu lassen..Polizei ist schon lange nicht mehr Freund und Helfer!

    Ich war immer der Meinung, das wenn ich mal einen Unfall habe, die Aufzeichnungen direkt der Polizei zeigen werde um die als "Zeugen" zu haben das am Videomaterial auch nichts beschädigt ist falls der Unfallverursacher die Schuld auf mich schieben sollte wie z.B. einfache Spurwechsel was oft immer 50/50 ausgeht.... Also kann ich mir das nun auch ersparen.. Was macht man in so einem Falle? Kamera abbauen nach Unfall, niemanden erzählen und die Aufzeichnung dem Anwalt geben?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, traurig aber wahr. Erster Schritt nach einen Unfall ist seinen Anwalt des Vertrauens zu kontaktieren und diesen nebenbei mitlaufen zu lassen.
    Mit den Material würde ich mich erstmal ruhig verhalten und den Gegner gegen mich schiessen lassen.

    Wenns dann soweit ist - kann der Anwalt einschreiten.

    Falschaussage des Unfallgegners + Videomaterial lässt den Unfallgegner bestimmt tief durchatmen. Die Versicherungen oder Richter wirds auch freuen.

    Gegenüber der Polizei halte ich mich sehr zurück. Sollen die doch selbst Ihren Job machen.

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