- Offizieller Beitrag
Moin,
In unserer Telegramgruppe wurde heute ein Screenshot eines Schreiben vom Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gezeigt welches folgenden Text beinhaltet:
ZitatAlles anzeigenAm 22.11.2018 gegen 17:29 Uhr wurden Sie von der vorgenannten
Streifenwagenbesatzung im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme an-
getroffen. Im Rahmen dessen gaben Sie gegenüber den Polizeibeamten
an, dass Sie in Ihrem Fahrzeug eine Dashcam betreiben. Aufgrund des
begründeten Verdachts einer unzulässigen Datenerhebung mittels
Dashcam wurden Sie durch die Polizeibeamten zum Tatvorwurf belehrt.
Nach Belehrung gaben Sie an, dass Ihnen das nicht bewusst gewesen
sei. Die Dashcam zeichne dauerhaft den Verkehr bei Fahrantritt auf. In
dieser sei eine Micro-SD-Karte mit einem Speicherplatz von 64 GB ver-
baut. Darauf befänden sich ca. 10 Stunden videografisches Material.
Die als Datenträger in der Kamera befindliche Mikro-SD-Karte wurde zur
Beweissicherung sichergestellt...
Die Geldbuße setzt sich wie folgt zusammen:
500,00Eur | Vorwurf gemäß Art.83 Abs. 5 lit. a) In Verbindung mit Art. 83 Abs. 2 Satz 2 GS-GVO
+25,00Eur | Bearbeitungsgebühren
+3,50 | Zustellkosten
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[tm='yellow']528,50 Euro[/tm]
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Leider liegen keine weiteren Infos zu den Vorgang vor.
Oben genanntes liest sich jedoch als die Dashcam nicht am Unfall beteiligt war, sondern als Zeuge.
Ich hätte ja getippt das der schuldige hier einen auf Datenschutz macht, jedoch wies der Polizist daraufhin und führte die Belehrung durch. Schlechten Tag gehabt?
Vielleicht sieht der Empfänger des Schreibens den Thread hier.