Aufzeichnung nur bei Ereignis

  • Hallo liebe DashCam Profis,
    bin neu hier, ich hoffe die korrekten Tags und Forenbereiche anzusprechen.
    Verwende die DR650s-2CH seit vielen Monaten recht blauäugig.
    Beruflich musste ich mich mit der DSGVO beschäftigen und bin über einige Juristen-Kommentare gestolpert.
    Beispiel: (Goggle: zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen in "Unfallhaftpflichtprozessen" schmidt 2018) hier findet sich ein recht umfangreicher Kommentar.
    Letztlich wird von den Gerichten (im Sinne des Datenschutzes) nur eine Aufzeichnung (Zeitraum unklar 30sec bis 2 min?) im Rahmen eines Ereignisses akzeptiert und toleriert.
    Nur eine solche situationsgebunde Aufnahme ist nach der DSGVO in der EU risikoarm im Sinne eines Datenschutz-Verstoßes mit teuren Konsequenzen.
    Eine kontinuierliche Aufzeichnung erfordert es, die Regeln der DSGVO zu befolgen (Dokumentation, Auskunftspflicht, Information an die aufgezeichneten Personen...), also nicht durchführbar für Privatpersonen.

    Sorry für die langatmige Ausführung.

    Fragen:
    1. kann die DR650s-2CH auf eine reine Ereignis-Aufnahme (Speicherung auf die SD Karte) eingestellt werden? Auslöser via Beschleunigungssensor?
    2. kann die Aufnahme manuell gestartet werden z.B. durch ein Antippen(-schlagen) der Cam?
    3. ist das gesamte Aufzeichnungsvolumen einschränkbar auf z.B. 3 Minuten? Danach erfolgt ein Überschreiben der alten Daten?

    Danke für eine Antwort.
    Gruß muha1

  • Hallo @muha1,

    Zum Thema der situationsgebundenen Aufnahme mit G-Sensor, finde ich folgenden Beitrag ganz passend:
    >> Qualität der Beschleunigungssensoren (Wissenschaftlich)

    Der Kern der Aussage:
    Ein G-Sensor ist nur sehr eingeschränkt geeignet um "zuverlässig" eine situationsgebundene Aufnahme bei Unfall oder Aufprall anzufertigen.
    Dies deckt sich auch mit meinen Erfahrungen.

    Mir ist nicht bekannt,dass eine solche situationsgebundene Aufnahme, wie Du sie gern anfertigen möchtest, mit der BlackVue DR650 möglich ist.

    Die Juristen sprechen eher einer "anlassbezogenen Aufnahme". Hier hat das BGH am 15.05.18 klar gestellt, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind. Der Datenschutz wird untergeordnet, da die Unfallparteien eh ihre Daten mitteilen müssen.

    Ergänzung dazu: Der Schutz persönlicher Daten ist bei zufällig in der Szene vorhandener Personen auch etwas eingeschränkt, da jene Personen sich im öffentlichen Raum bewegen und in der Konsequenz damit rechnen müssen auf irgendwelchen Fotos oder Videos zu erscheinen. Es stellt sich dann auch die Frage, ob jene Personen überhaupt erkennbar oder identifizierbar sind. Das ist regelmäßig bei Dashcamaufnahmen nicht der Fall. Insbesondere dann nicht, wenn die Personen sich selbst im einem Fahrzeug befinden - diese können noch weniger durch die Fahrzeugscheiben hindurch erkannt werden. Das KFZ-Kennzeichen ist kein personenbezogenen Datum und kann auch nicht durch jedermann zur Identifizierung des Fahrzeughalters (nicht des Fahrzeugsführers) genutzt werden..

    Beste Grüße
    Steve

    Dashcam-Wiki.de *rock*
    Aktuelle Dashcam-Wiki Autoren hier im Dashcamforum: Steve, Mani, Torsten

    Urheberhinweis: Dritten ist eine Übernahme oder Veröffentlichung der in Beiträgen platzierten Fotos nur mit entsprechender Nutzungslizenz gestattet. Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt nach MFM.

  • Sorry wenn ich als Neuling hier gleich widersprechen muss. Die Aufzeichnung personenbezogener Daten (auch ein KFZ Kennzeichen gehört dazu) fällt in der EU unter die DSGVO (siehe Goggle. Suche oben Punkt 1. bis 3. !!darf ich hier Links einstellen??!!).

    Ob die Aufzeichnungen später vor Gericht verwendet werden dürfen oder nicht, ist nicht Thema.

    Relevant ist die Strafbarkeit (bzw. die zu erfüllenden Auflagen ) bei der Aufzeichnung und das ist genau das was eine Dashcam ununterbrochen macht. Außer die Aufnahme erfolgt für "festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke". (siehe obigen Artikel und weitere Bedingungen)
    Und dafür wird ein Modus benötigt der genau dann eine Aufnahme startet, wenn ein solches Ereignis eintritt.

    Vielleicht gibt es noch andere Ideen die Aufzeichnung dem Gesetz anzupassen (winzige Speicherkarte?, neues Update der Software, Drittanbieter, Firmware "Anpassung"......
    Gruß
    muha1

  • Sorry wenn ich als Neuling hier gleich widersprechen muss. Die Aufzeichnung personenbezogener Daten (auch ein KFZ Kennzeichen gehört dazu) fällt in der EU unter die DSGVO

    Ich lasse mich gern eines besseren belehren und werde mich mit dem Thema gern noch einmal auseinander setzen.

    Nochmal konkret zu Deinen Fragen aus Deinem ersten Beitrag:

    Fragen:
    1. kann die DR650s-2CH auf eine reine Ereignis-Aufnahme (Speicherung auf die SD Karte) eingestellt werden? Auslöser via Beschleunigungssensor?
    2. kann die Aufnahme manuell gestartet werden z.B. durch ein Antippen(-schlagen) der Cam?
    3. ist das gesamte Aufzeichnungsvolumen einschränkbar auf z.B. 3 Minuten? Danach erfolgt ein Überschreiben der alten Daten?

    Alle drei Fragen muss ich leider mit "nein" beantworten. Eventuell lässt sich die Frage 1 mit "jain" beantworten, wenn der G-Sensor genau an Dein Fahrzeug und Fahrstil angepasst wird.

    Laut Werbung soll ein G-Sensor bei einem Unfall oder Aufprall die aktuelle Videoaufnahme vor Löschung bzw. überschreiben schützen. In der Praxis wird der Schwellwert der G-Kräfte von den Nutzern jedoch falsch eingestellt. Ist der G-Sensor zu empfindlich eingestellt, löst dieser bei jeder Fahrt über eine Bahnschwelle oder Kopfsteinpflaster eine "Notfallaufnahme" aus - die Speicherkarte ist nach kurzer Zeit voll mit nicht automatisch überschreibbaren Aufnahmen (Loop-Recording eingeschränkt oder unbrauchbar). Ist er zu unempfindlich konfiguriert, löst er gar nicht aus. Eine optimale Konfiguration ist schwierig zu empfehlen, da diese vom Fahrstil, vom Fahrzeug und auch von der Fahrtroute abhängig ist.

    Ergänzend dazu:

    Ein G-Sensor kann nur relativ sicher stärkere Aufprall-Situationen registrieren, sofern er so eingestellt ist, dass Pflastersteine und kleine Straßenunebenheiten keinen Alarm auslösen.

    Ein G-Sensor ist daher u.a. nicht geeignet um sicher z.b. bei einer Kollision mit einem Fahrradfahrer auszulösen. Oder wenn ein Radfahrer oder anderer Verkehrsteilnehmer nur leicht touchiert wird, sich jedoch in Folge schwere körperliche Schäden einstellen können.
    In solchen Fällen müsste der Nutzer manuell z.b. mit einer Fernbedienung auslösen. jedoch wird kaum ein Nutzer in der Praxis schnell genug geistesgegenwärtig den Auslöseknopf für eine Notfallaufnahme drücken können.

    Das manuelle Bedienen einer Dashcam während er Fahrt stellt auch eine erhebliche Ablenkung des Fahrers dar. Dies kann ähnlich wie die Nutzung von Handys am Steuer die Sicherheit des Verkehrs negativ beeinflussen - Die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

    Das gleiche gilt auch, wenn man Zeuge eines Unfalls oder einer Straftat wird und die Dashcamaufnahme zum Zwecke der Beweissicherung nicht schnell genug bedient werden kann.

    PS: Die DSGVO ist zwar in der Theorie ein schönes Konstrukt - sofern es auf Dashcams anwendbar ist - , in der Praxis zahle ich im Zweifel jedoch lieber ein verhältnismäßig geringes Bußgeld, kann aber beweisen, dass ich am Tod oder der schweren Verletzung eines Fahrrad-Fahrers oder anderem Verkehrsteilnehmer nicht schuld bin.

    Beste Grüße
    Steve

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    Einmal editiert, zuletzt von Dashcam Wiki (10. Juni 2018 um 00:10)

  • Im Rahmen der neuen DSGVO kann das k.o. Kriterium Speicherplatz leider nicht mehr mit der bisherigen Wichtung eingebracht werden (zum Thema >> Qualität der Beschleunigungssensoren (Wissenschaftlich) wir brauchen keinen Sensor wir zeichnen einfach alles über Stunden auf und suchen im Nachhinein nach dem Ereignis). Die kontinuierliche Aufzeichnung durch eine Dashcam ist nach dieser Verordnung in der EU nicht mehr möglich, respektive mit einer Sanktion verbunden. Ob eine Strafverfolgung erfolgen wird bleibt abzuwarten. Die Aufzeichnung eines Ereignisses hingegen ist wahrscheinlich auch im Rahmen der neuen DSGVO vertretbar. Somit tritt die ereignisorientierte Aufzeichnung in den Vordergrund. Diese wiederum ist nur mit adäquaten Beschleunigungssensoren oder sekundenschnellem Starten einer manuellen Aufzeichnung möglich.

    Damit keine Missverständnisse aufkommen. Ich halte die DSGVO nicht für eine "nutzbare" Regel. Leider können wir uns dieser "Regel" nicht entziehen und die angedrohten Strafen sind drakonisch. Ein veröffentlichtes Verfahren auf der Basis einer dauerhaften Aufzeichnung mit dem Wortlaut der DSGVO konnte ich bisher nicht finden. Ich würde nur gerne mit einem einigermaßen vertretbaren Risiko Aufzeichnungen durchführen.
    Ob die Sensoren nun hervorragend oder eher zufällig arbeiten ist für mich eher untergeordnete, solange im Rahmen eines relevanten Ereignisses aufgezeichnet wird.
    Das Beispiel mit einem Radfahrer ohne Fahrzeugkontakt ist sicher ein möglicher Ausfall.
    Ich möchte hier nicht die theoretisch möglichen oder unwahrscheinlichen Einzel-Fälle betrachten. Mir geht es hier um eine Einstellung mit der ich zeigen kann nur die "Ereignisse " gespeichert zu haben und nicht den gesamten öffentlichen Verkehrsraum über Stunden.
    Gruß
    muha1

  • Mir geht es hier um eine Einstellung mit der ich zeigen kann nur die "Ereignisse " gespeichert zu haben und nicht den gesamten öffentlichen Verkehrsraum über Stunden.

    Also dann ist es empfehlenswert zunächst eine feine Justierung des G-Sensors vorzunehmen. Erste Einstellung 2G - anschließend auf einem freien(!) Feldweg eine kurze Vollbremsung einleiten. Schauen, ob die Aufnahme der Vollbremsung gesichert wurde.
    Falls nicht, Empfindlichkeit erhöhen - Also G-Wert Grenzwert reduzieren.
    Falls ja, dann evtl G-Wert Grenzwert leicht erhöhen um Bahnschwellen nicht jedes mal als Notfallaufnahme zu speichern.
    Falls mehrere oder viele Teile der Fahrt ohne nennenswerte Ereignisse/Erschütterungen ebenfalls schreibgeschützt gespeichert wurden, den Schwellwert den G-Sensors ebenfalls erhöhen.
    Anschließend erneut testen.

    Problematisch bei einer falschen Positiv-Messung des G-Sensors ist, dass die Notfallaufnahmen schreibgeschützt werden. Diese werden also durch das Loop-Recording nicht überschrieben. Irgendwann ist die Speicherkarte voll und die Dashcam muss die Funktion einstellen, weil kein weiterer Platz zum speichern vorhanden ist.

    Wenn der G-Sensor zufriedenstellend justiert ist, dann den Support von BlackVue anschreiben, ob eine Funktion möglich ist, nach der generell nur eine kurze Aufnahme erfolgt, wenn der G-Sensor Schwellwert erreicht wird. Die Zeitdauer sollte variabel sein. Am besten ist, dass vor Eintritt des Ereignisses eine einstellbare Zeitspanne gespeichert wird, und eine einstellbare Zeitspanne nach Eintritt des Ereignisses. Rudimentär lässt sich die Dauer einer Ereignisaufnahme schon jetzt einstellen - Handbuch Seite 58.

    Bei der DR650S können für Fahrt und Parken getrennte Schwellwerte für den G-Sensor eingestellt werden. Siehe Handbuch Seit 60.

    Beste Grüße & Gute Fahrt

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  • Das KFZ-Kennzeichen ist kein personenbezogenen Datum und kann auch nicht durch jedermann zur Identifizierung des Fahrzeughalters (nicht des Fahrzeugsführers) genutzt werden.


    Das ist so nicht ganz richtig. Jedermann kann bei der Zulassungsstelle eine Halterabfrage machen. Ich selbst habe gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr und einer Unterschrift für ein berechtigtes Interesse (welches - war dabei gar nicht wichtig) die kompletten Daten des Halters bekommen.
    Die Zulassungsstellen/Gemeinden leben davon, auch das ist Datenschutz in Deutschland.

    @muha1 Die kürzlich von @Autokamera-24 (Technik) erwähnte andere Partitionierung der SD-Karte könnte datenschutzrechtlich auch weiterhelfen. Also eine 128er oder 64er auf 4 oder 8GB zu reduzieren, ohne sich dabei die geringere Lebensdauer einer solch "kleinen" Karte zu erkaufen. Somit passen auf Deine Karte danach keine 2 oder 3 Tage, sondern eben nur einige wenige Stunden. Sie hält jedoch deutlich länger als die "echten" kleinen Karten.

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