Hallo liebe DashCam Profis,
bin neu hier, ich hoffe die korrekten Tags und Forenbereiche anzusprechen.
Verwende die DR650s-2CH seit vielen Monaten recht blauäugig.
Beruflich musste ich mich mit der DSGVO beschäftigen und bin über einige Juristen-Kommentare gestolpert.
Beispiel: (Goggle: zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen in "Unfallhaftpflichtprozessen" schmidt 2018) hier findet sich ein recht umfangreicher Kommentar.
Letztlich wird von den Gerichten (im Sinne des Datenschutzes) nur eine Aufzeichnung (Zeitraum unklar 30sec bis 2 min?) im Rahmen eines Ereignisses akzeptiert und toleriert.
Nur eine solche situationsgebunde Aufnahme ist nach der DSGVO in der EU risikoarm im Sinne eines Datenschutz-Verstoßes mit teuren Konsequenzen.
Eine kontinuierliche Aufzeichnung erfordert es, die Regeln der DSGVO zu befolgen (Dokumentation, Auskunftspflicht, Information an die aufgezeichneten Personen...), also nicht durchführbar für Privatpersonen.
Sorry für die langatmige Ausführung.
Fragen:
1. kann die DR650s-2CH auf eine reine Ereignis-Aufnahme (Speicherung auf die SD Karte) eingestellt werden? Auslöser via Beschleunigungssensor?
2. kann die Aufnahme manuell gestartet werden z.B. durch ein Antippen(-schlagen) der Cam?
3. ist das gesamte Aufzeichnungsvolumen einschränkbar auf z.B. 3 Minuten? Danach erfolgt ein Überschreiben der alten Daten?
Danke für eine Antwort.
Gruß muha1