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"49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches" - Wieder mal ins Klo gegriffen

  • henryx
  • 7. Februar 2015 um 15:32
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • henryx
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    • 7. Februar 2015 um 15:32
    • #1

    Seit Ende Januar ist in Deutschland das "49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches" in Kraft. Was eigentlich zum Schutz von Kindern und Minderjährigen vor lüsternen Greisen gedacht ist, könnte sich alsbald zum Bumerang und zum Zensurinstrument entwickeln. Insbesondere ist mir die Formulierung des §201a (1) Nr.2 im Hals steckengeblieben.

    "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt"

    Was so harmlos klingt führt dazu, dass es in Deutschland nach den Buchstaben des Gesetzes zukünftig verboten ist, Film oder Fotomaterial zu verbreiten, auf denen Not und Elend (wo auch immer auf dieser Welt) zu sehen ist. Also Notleidende Käfer und Frösche sind zum Veröffentlichen ok - Hunger, Krieg und Elend dürfen nicht mehr gezeigt werden. Schöne heile Welt!

    Solche Aufnahmen, solche, oder solche dürften dann wohl der Vergangenheit angehören...

    Nachdenkliche Grüße,

    hx

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  • mycom
    Gast
    • 7. Februar 2015 um 15:49
    • #2

    Ich denke - oder hoffe besser gesagt - das es soweit nicht kommen wird.
    In der Unfähigkeit unserer Gesetzgeber klare Vorgaben zu geben oder aber auch in dem Bestreben unserer Gesellschaft immer neue Schlupflöcher zu suchen, werden die Gesetze immer undurchsichtiger und auch absurder.

    Was letztendlich draus gemacht wird... *think* hoffentlich nicht übers Ziel hinausgeschossen.

    • Zitieren
  • Dashcamkarl
    Gersche Fettgusche
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    • 7. Februar 2015 um 16:19
    • #3
    Zitat von mycom


    In der Unfähigkeit unserer Gesetzgeber klare Vorgaben zu geben oder aber auch in dem Bestreben unserer Gesellschaft immer neue Schlupflöcher zu suchen, werden die Gesetze immer undurchsichtiger und auch absurder.

    Dem kann man nur uneingeschränkt zustimmen. Ich denke da z.B. nur an diesen unsinnigen und nutzlosen §42a Waffengesetz. Für mich als Sammler und Dauermesserträger einfach nur eine Zumutung.

    Gruß Karl

    Das Problem an Feiglingen und Duckmäusern ist ... sie laufen einem immer wieder über den Weg!

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  • hoko
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    • 7. Februar 2015 um 16:31
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Das allgemein-geläufige Elend wie von Dir verlinkt kennt ja jeder aber wer legt denn fest was genau "Not u. Elend" ist?
    Ist es schon "Not" wenn ich meinen behinderten Kumpel beim gemeinsamen Fortgehen filme, weil er sich auf Treppen sehr abmüht, es für ihn aber i.O. ist?

    Ist es 'Elend' wenn ich private Filmaufnahmen zeige, bei denen ich nach dem Tsunami in Thailand helfe deren Hütten wieder aufzubauen: sind die Hütten schon Elend, weil sie teilweise nicht unserem Standard entsprechen, der dort lebende Fischer aber superstolz auf seine Hütte ist?

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • henryx
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    • 7. Februar 2015 um 16:49
    • #5

    "Not und Elend" ist eine Formulierung, die ich hier gebraucht habe, die aber so nicht im Gesetz steht. Dort reicht bereits die nicht näher bezeichnete "Hilflosigkeit" (Hilflose Lage).

    hx

    • Zitieren
  • hoko
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    • 7. Februar 2015 um 16:52
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Ah okay.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • Frank
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    • 7. Februar 2015 um 19:06
    • Offizieller Beitrag
    • #7
    Zitat von henryx

    ...
    Dort reicht bereits die nicht näher bezeichnete "Hilflosigkeit" (Hilflose Lage).


    Nein, die Hilfslosigkeit allein reicht noch nicht aus. Du hast selbst zitiert:

    Zitat von henryx

    "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt"


    Ich denke, dass ein großer Teil Deiner Beispielbilder nicht mehr darunterfallen. Sie dürften auch nicht das Ziel gewesen sein. Der Ansicht, dass man mit dem Gesetz über das Ziel hinaus geschossen ist, sind wohl viele. In wie weit, wird die Rechtsprechung zeigen.

    Gruß Frank

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  • henryx
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    • 7. Februar 2015 um 21:19
    • #8

    Ohne jetzt weiter Korinthen zu stuhlen.... Für mich bedeutet der Text "Hilflosigkeit zur Schau stellen" + "unbefugt aufnehmen und / oder verbreiten" = "höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen". Ergo Strafe. Aber darauf werden sich die Advokaten schon einschießen. Dass die verlinkten Bilder nicht Ziel des Gesetzes waren obwohl sie alle Merkmale der Vorschrift erfüllen, hoffe ich doch sehr. Trotzdem bleibt wieder ein "G'schmäckle" weil es ein weiteres Gesetz gibt, dass erst durch ständige Rechtsprechung erklärt werden muss.

    hx

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