Nexar: Dashcam-App warnt vor schlechten Fahrern
http://www.heise.de/tr/artikel/Vor…er-3254812.html
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Nexar: Dashcam-App warnt vor schlechten Fahrern
http://www.heise.de/tr/artikel/Vor…er-3254812.html
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N24 unterhält seine Zuschauer mit den "Schlechtesten Autofahrern der Welt". Samt und sonders die allseits bekannten und beliebten "Russenvideos".
Die Akzeptanz unserer Kameras dürfte durch solche Programmangebote nicht weniger werden...
LG
HX
Gesendet von meinem Hagenuk Global.
@Admin Den Benutzer darfst du gerne wieder löschen. Mein Tapatalk hat mir einen Streich gespielt und mich nochmal hier angemeldet.
LG HX
Die Stromversorgung benötigt Zündungsplus und Masse (hab ich bei mir von der Steckdose im Kofferraum abgegriffen) und Dauerplus (hab ich vom zweiten Innenlicht abgegriffen. Das wird bei meinem Auto nicht über Türkontakte sondern über einen Schalter in der Leuchte geschaltet.) Dazu noch am AV-Ausgang einen Transmitter drangehängt. Der wird über das geschaltete Dauerplus der Anhängersteckdose mit eingeschaltet. Alles schön flach im Dachhimmel und der linken D-Säule versteckt. Voilà.
Blöd formuliert ist es im Urteil schon. Wenn du dir aber besagte Kreuzung auf gmaps ansiehst, dann erschließt sich der Unfallhergang. Und auch die Beschreibung der Spuren stimmt.
Na also. Störquelle erfolgreich umgangen!
Es muss nicht immer eine beheizbare Scheibe sein. Metallbedampfte Thermoverglasung ist noch viel schlimmer. Liegt es vielleicht daran? Unabhängig von der BLINKE-LED kannst du auch mal auf den Monitor achten. Das Symbol mit dem durchgestrichenen Satelliten weist auf ein GPS Problem hin.
Einfach die *. log-Dateien mit einem Texteditor öffnen und mal reinschauen. Stehen da nur Nullen drin, hat das GPS eine Fehlfunktion.
Bin seit 5 Jahren fast nur mit Waze unterwegs. Schön, dass es langsam immer mehr Freunde findet!
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Ohne jetzt weiter Korinthen zu stuhlen.... Für mich bedeutet der Text "Hilflosigkeit zur Schau stellen" + "unbefugt aufnehmen und / oder verbreiten" = "höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen". Ergo Strafe. Aber darauf werden sich die Advokaten schon einschießen. Dass die verlinkten Bilder nicht Ziel des Gesetzes waren obwohl sie alle Merkmale der Vorschrift erfüllen, hoffe ich doch sehr. Trotzdem bleibt wieder ein "G'schmäckle" weil es ein weiteres Gesetz gibt, dass erst durch ständige Rechtsprechung erklärt werden muss.
hx
"Not und Elend" ist eine Formulierung, die ich hier gebraucht habe, die aber so nicht im Gesetz steht. Dort reicht bereits die nicht näher bezeichnete "Hilflosigkeit" (Hilflose Lage).
hx
Seit Ende Januar ist in Deutschland das "49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches" in Kraft. Was eigentlich zum Schutz von Kindern und Minderjährigen vor lüsternen Greisen gedacht ist, könnte sich alsbald zum Bumerang und zum Zensurinstrument entwickeln. Insbesondere ist mir die Formulierung des §201a (1) Nr.2 im Hals steckengeblieben.
"Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt"
Was so harmlos klingt führt dazu, dass es in Deutschland nach den Buchstaben des Gesetzes zukünftig verboten ist, Film oder Fotomaterial zu verbreiten, auf denen Not und Elend (wo auch immer auf dieser Welt) zu sehen ist. Also Notleidende Käfer und Frösche sind zum Veröffentlichen ok - Hunger, Krieg und Elend dürfen nicht mehr gezeigt werden. Schöne heile Welt!
Solche Aufnahmen, solche, oder solche dürften dann wohl der Vergangenheit angehören...
Nachdenkliche Grüße,
hx
Freemake. Zwar eigentlich ein Videokonverter, jedoch mit rudimentären Schnittfunktionen.
Pro: Frisst so gut wie alles, kann in alle denkbaren Formate konvertieren, framegenaues Schneiden möglich, sauschnell mit Grafikkartenbeschleunigung. (Cuda / DXVA). Kein Wasserzeichen.
Contra: keine Übergänge an den Schnitten, keine Schnittmarken, installiert bei unachtsamer Installation möglicherweise diverse Toolbars und anderen unerwünschten Krempel, der sich aber entfernen lässt. Erweiterte Funktionen gegen Bezahlung.
Download unter freemake.com.
Die Berliner Polizei sucht mit Hilfe einer Dashcamaufnahme nach den Beteiligten eines Raubüberfalls auf einen Geldtransporter. Das nur mal als Einwurf zur aktuellen Diskussion um die generelle Verwertbarkeit solcher Aufnahmen.
In diesem Sinne einen schönen Sonntag.
HX
Noch ein sehr sachlicher Artikel zu diesem Thema: http://www.pcwelt.de/news/Bis_zu_30…er-8927308.html
HX
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Warum nicht lieber 3 Trillionen? Hört sich doch viel abschreckender an. Sind viiiiiiel mehr Nullen.
Bei einem fiktiven Nettoeinkommen von 2000 € würde sich ein Tagessatz von 66,66 € ergeben (so man die 300000 € nicht zahlen wollte oder könnte) Das würde eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwas über zwölf Jahren ergeben. Da muss man außerhalb der rosaroten Blümchenwelt der bayerischen Datenschützer schon richtig was für anstellen! Sowas oder sowas oder sowas. Pikant am letzten Link, der nach Österreich führt (wo man ja auch nicht gerade kleinlich mit den Strafen ist), ist die Tatsache, dass der Täter mit Hilfe der Videoüberwachung geschnappt werden konnte.
Die Funktion bedeutet: Markiere am Anfangsframe einen möglichst kontrastreichen Punkt und markiere einen Bereich, der verpixelt werden soll. Verschiebe ihn und passe die Größe an. Markiere den Endframe. Den Rest erledigt die Software. Also Variante 2. Der zu verfolgende Punkt sollte schon sehr deutlich von der Umgebung zu unterscheiden sein. Mit konkreten Zahlenwerten kann ich aber nicht dienen.
Hier ist ein Promo-Video von Corel zu dieser Funktion.
Zur Rollei gab es die Version Video Studio X6 dazu. Also nicht die aktuelle X7! Nach dem Registrieren der Seriennummer der Kamera bekommt man die Seriennummer der Software angezeigt und den Downloadlink.
Die Bereiche, die verpixelt werden sollen und einem Bewegungspfad folgen, kann man leider pro Pfad nur ein mal in der Größe frei vorgeben. Es bleibt jedoch in jedem Fall ein Rechteck. Man kann aber beliebige Objekte einem Bewegungspfad folgen lassen. Dann ist die Form egal. Formänderungen im Bewegungspfad sind leider in der Funktion "Bewegung verfolgen" nicht vorgesehen. Daher hab ich für mich entschieden, dass der verpixelte Bereich in jedem Fall mindestens so groß ist, wie das Kennzeichen bei kürzester Entfernung groß ist. Das führt dann blöderweise dazu, dass das Kennzeichen bei zunehmender Entfernung kleiner wird - der Pixelhaufen aber gleich groß bleibt. Es wird also im schlimmsten Fall ein ganzes Auto verpixelt wenn es sich weiter entfernt und man nicht die Verpixelung an einer sinnvollen Stelle abbricht.
Es gibt jedoch noch eine erweiterte Bewegungsbearbeitung, in der man auch die Größe der Objekte während der Bewegung ändern kann. Allerdings muss das für jeden Keyframe einzeln gemacht werden und das ist mir für ein (Straßen)-Verkehrsfilmchen zu aufwendig.
LG
HX