- Offizieller Beitrag
Über "unsere" Verhältnisse wird AsienBayer sicher nur müde lächeln können
Über "unsere" Verhältnisse wird AsienBayer sicher nur müde lächeln können
Ja richtig
Aber er schreibt ja auch, das die zwar ungeduldig aber nicht bekloppt sind.
Da sie ihre Reparaturen selber bezahlen müssen und keine Voll(deppen)kasko haben, ziehen sie es im Ernstfall auch vor, nachzugeben.
Aber wenn ich die Straßenverhältnisse in dem Video recht in Erinnerung habe, war schnell fahren auch etwas schwierig.
http://www.br.de/nachrichten/mi…nsbach-100.html
ZitatFilmen erlaubt, Upload verboten
Bayerns Landesamt für Datenschutzaufsicht legt keine Berufung gegen das sogenannte Dashcam-Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach ein. Eine Windschutzscheibenkamera ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Grundsätzlich ist das ja ganz gut. Eine Dashcam, mit der Absicht zu betreiben andere zu denunzieren halte ich persönlich für völlig daneben.
Den Upload unter Strafe zu stellen, ist auch sinnvoller als den Betrieb der Dashcam grundsätzlich.
Andererseits möchte ich das Gericht sehen, das im Falle eines Unfalls oder einer Straftat nicht alle möglichen Beweise nutzt um die Schuldfrage aufzuklären. Aber das sieht man dann im Einzelfall.
Folgendes Zitat ist aber auch wieder komplett überzogen.
ZitatIn bestimmten Fällen sind den Angaben zufolge bis zu 300.000 Euro fällig.
Warum nicht lieber 3 Trillionen? Hört sich doch viel abschreckender an. Sind viiiiiiel mehr Nullen.
Warum nicht lieber 3 Trillionen? Hört sich doch viel abschreckender an. Sind viiiiiiel mehr Nullen.
Bei einem fiktiven Nettoeinkommen von 2000 € würde sich ein Tagessatz von 66,66 € ergeben (so man die 300000 € nicht zahlen wollte oder könnte) Das würde eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwas über zwölf Jahren ergeben. Da muss man außerhalb der rosaroten Blümchenwelt der bayerischen Datenschützer schon richtig was für anstellen! Sowas oder sowas oder sowas. Pikant am letzten Link, der nach Österreich führt (wo man ja auch nicht gerade kleinlich mit den Strafen ist), ist die Tatsache, dass der Täter mit Hilfe der Videoüberwachung geschnappt werden konnte.
#65
Vollste Zustimmung
Das solche Strafen jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit liegen ist typisch für die deutsche Rechtsprechung. Da werden ja auch ganz gerne mal Mörder und Kinderschänder mit sogenannten "Raubkopierern" gleichgestellt. Und genau das Gleiche passiert jetzt mit uns Dashcamern.
Wenn man dann so etwas liest, dann muss man sich irgendwie fragen, ob man als normaler Bürger verarscht wird.
Da schreibt der Datenschützer:
ZitatAlles anzeigenDanach ist das permanente Aufnehmen des Straßenumfelds mit einer Dashcam
jedenfalls
dann datenschutzrechtlich unzulässig, wenn diese Aufnahmen mit dem
Ziel gemacht werden,
sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln, sei es durch
Veröffentlichung im Internet auf
Youtube, Facebook oder anderen Plattformen oder auch durch Weitergabe
der Aufnahmen an Polizei,
Versicherung oder sonstige Dritte. Nur dann, wenn von Anfang an fest
steht (und das auch bis zum Ende, d.h. dem Löschen der Aufnahmen,
durchgehalten wird), dass derartige Aufnahmen den
privaten und persönlichen Bereich nicht verlassen, sind die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht einschlägig und das
BayLDA als Datenschutzbehörde nicht zuständig.
So, jetzt kommt es zum Unfall ...
In Fällen mit strafrechtlicher Relevanz wird die Polizei die DashCam beschlagnahmen. Daher gebe ich die Aufnahme ja selbst nicht weiter ... Verklagt der Datenschützer dann die Polizei
In Fällen von zivilrechtlicher Bedeutung gebe ich die Aufnahme doch nicht der Polizei, sondern meinem Anwalt, der meine privaten und persönlichen Interessen in einem Mandatsverhältnis vertritt ...
Bei vielen Unfällen wird die Polizei doch gar nicht gerufen bzw. deren Protokoll ist nicht unbedingt erheblich oder gar geschweige bindet bei der Urteilsfindung eines Rechtsstreites.
Die Datenschützer spielen sich m.E. hier auf - plustern sich auf wie ein Wellensittich - haben aber letztlich kaum oder keine Handhabe.
Wenn ich allein oder über einen Anwalt in einem Straf-/Zivilprozeß eine DashCam-Aufnahme vorlege, dann entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit als Beweismittel (DAS ist die Hürde). Erkennt das Gericht die Aufnahme aber an und das Urteil wird rechtskräftig, kann der Beklagte Einspruch gegen das Urteil einlegen ... Dann ist m.E. der Zug für den Datenschützer schon längst abgefahren.
Also gilt für mich:
Solange der Gesetzgeber DashCams nicht explizit verbietet, kann (sollte) man sich über eine solche Aufnahme absichern. Und auch Versicherungen haben schon ein Interesse an solchen Aufnahmen angemeldet, weil es ihnen im Zweifelsfall Geld spart. Datenschützer gegen fehlendes Bundesrecht und eine Versicherungslobby ... Wie das wohl ausgeht
Was ich aber ablehne sind DahCam-Aufnahmen zur Belustigung im Internet ... Aber selbst große Anbieter (z.B. T-Online) haben Rubriken hierfür ... Lustig, aber für uns kontraproduktiv ...
Grüße
Jürgen
Grundsätzlich eine schöne Entwicklung.
Inzwischen wird ja tatsächlich darüber nachgedacht den Hebel an der richtigen Stelle anzusetzen. (beim Hochladen der Videos)
Kurios ist lediglich noch die Tatsache, das es unter Strafe gestellt sein soll, der Polizei Videobeweismaterial zu übergeben.
Nach dieser Logik macht die Polizei sich selber strafbar, wenn sie Videomaterial als Beweismittel beschlagnahmt.
Ich denke das ergibt sich aus der Hilflosigkeit unserer Politiker und Gerichte.
Wie soll man auch eine sinnvolle Grundlage schaffen wenn man keine Ahnung von der Materie hat. (Berater eingeschlossen)
Edit
Isartaler hat's auch schon aufgegriffen.
Noch ein sehr sachlicher Artikel zu diesem Thema: http://www.pcwelt.de/news/Bis_zu_30…er-8927308.html
HX
Gesendet von meinem HTC One_M8 mit Tapatalk
Naja wobei ich den Artikel schon wieder als .. .. ansehe
Reißerische Aufmachung, andauernde Hinweise auf die Rechtsunsicherheiten, vollkommen schwachsinnige und an den Haaren herbeigezogene Szenarien...
Bei der gesamten Aufmachung sehe ich das Ding eher als 'Verlinkungs-Werbe-Artikel' auf weitere eigene Inhalte. Hauptsache man polarisiert und regt auf. Und schon sind Klicks garantiert.
Bis auf den vorletzten, abschließenden Satz - finde ich - hat der eher Bild-Niveau
Aber wie immer... ist nur meine Meinung. Bin inzwischen aber auch ein wenig überstrapaziert, wenn ich diese Ergüsse lese.
(Ich möchte einmal in einem Artikel lesen, das der Verzehr einer Currywurst rechtlich umstritten ist, da es hier noch keine rechtsverbindlichen Urteile gibt.)*
* ist nicht ganz ernst gemeint, muß nicht kommentiert werden.
Hatte mir gestern den hier verlinkten Beitrag bei den bayerischen Datenschützern angesehen. Da wurde das Urteil von Ansbach schön geredet.
Gesendet von meinem RAINBOW mit Tapatalk
Bei der Stiftung Warentest gab es einen interessanten Artikel über "DashCams". Schön neutral beleuchtet von allen Seiten. Dann eine Europakarte - Österreich rot, da dort verboten. Die überwiegende Mehrheit war hellblau, da dort erlaubt! Da sehe ich gute Chancen für ein EU - Gerichtsurteil
Gruß Teckel
Zitat
Dash-Cam im Auto als schwerwiegender Verstoß gegen den Datenschutz VG Ansbach 4. Kammer, Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634 38 Abs 5 BDSG, § 27 BDSG, § 6b BDSG Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 13.8.2013, Az. …, wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist in Ziffer 2 vorläufig vollstreckbar.
Sieht so aus wie das Urteil kopiert, dabei weggelassen wer wen verklagt hat und eine eigene Überschrift drübergepappt. Ein Beitrag, den niemand braucht.
Hmmm, ich hab's jetzt so verstanden, das die Zulässigkeit der Dashcam bestätigt wird und der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.
(Ich hasse dieses Anwaltsgeschwätz. 1000de Zeilen mit der Aussage weniger Sätze.)
Hätte ich jetzt auch so verstanden.