12 August 2014 - vielleicht Stunde der Wahrheit ?!

  • Ja richtig :grinning_squinting_face:
    Aber er schreibt ja auch, das die zwar ungeduldig aber nicht bekloppt sind.
    Da sie ihre Reparaturen selber bezahlen müssen und keine Voll(deppen)kasko haben, ziehen sie es im Ernstfall auch vor, nachzugeben.

    Aber wenn ich die Straßenverhältnisse in dem Video recht in Erinnerung habe, war schnell fahren auch etwas schwierig. :grinning_face_with_smiling_eyes:

    • Offizieller Beitrag

    http://www.br.de/nachrichten/mi…nsbach-100.html

    Zitat

    Filmen erlaubt, Upload verboten

    Bayerns Landesamt für Datenschutzaufsicht legt keine Berufung gegen das sogenannte Dashcam-Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach ein. Eine Windschutzscheibenkamera ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

  • Grundsätzlich ist das ja ganz gut. Eine Dashcam, mit der Absicht zu betreiben andere zu denunzieren halte ich persönlich für völlig daneben.
    Den Upload unter Strafe zu stellen, ist auch sinnvoller als den Betrieb der Dashcam grundsätzlich.
    Andererseits möchte ich das Gericht sehen, das im Falle eines Unfalls oder einer Straftat nicht alle möglichen Beweise nutzt um die Schuldfrage aufzuklären. Aber das sieht man dann im Einzelfall.

    Folgendes Zitat ist aber auch wieder komplett überzogen.

    Zitat

    In bestimmten Fällen sind den Angaben zufolge bis zu 300.000 Euro fällig.

    Warum nicht lieber 3 Trillionen? Hört sich doch viel abschreckender an. *dash1* Sind viiiiiiel mehr Nullen.

  • Warum nicht lieber 3 Trillionen? Hört sich doch viel abschreckender an. *dash1* Sind viiiiiiel mehr Nullen.

    Bei einem fiktiven Nettoeinkommen von 2000 € würde sich ein Tagessatz von 66,66 € ergeben (so man die 300000 € nicht zahlen wollte oder könnte) Das würde eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwas über zwölf Jahren ergeben. Da muss man außerhalb der rosaroten Blümchenwelt der bayerischen Datenschützer schon richtig was für anstellen! Sowas oder sowas oder sowas. Pikant am letzten Link, der nach Österreich führt (wo man ja auch nicht gerade kleinlich mit den Strafen ist), ist die Tatsache, dass der Täter mit Hilfe der Videoüberwachung geschnappt werden konnte. :kissing_face:

  • Da schreibt der Datenschützer:

    So, jetzt kommt es zum Unfall ...

    In Fällen mit strafrechtlicher Relevanz wird die Polizei die DashCam beschlagnahmen. Daher gebe ich die Aufnahme ja selbst nicht weiter ... Verklagt der Datenschützer dann die Polizei :face_with_rolling_eyes:

    In Fällen von zivilrechtlicher Bedeutung gebe ich die Aufnahme doch nicht der Polizei, sondern meinem Anwalt, der meine privaten und persönlichen Interessen in einem Mandatsverhältnis vertritt ...

    Bei vielen Unfällen wird die Polizei doch gar nicht gerufen bzw. deren Protokoll ist nicht unbedingt erheblich oder gar geschweige bindet bei der Urteilsfindung eines Rechtsstreites.

    Die Datenschützer spielen sich m.E. hier auf - plustern sich auf wie ein Wellensittich - haben aber letztlich kaum oder keine Handhabe.

    Wenn ich allein oder über einen Anwalt in einem Straf-/Zivilprozeß eine DashCam-Aufnahme vorlege, dann entscheidet das Gericht über die Zulässigkeit als Beweismittel (DAS ist die Hürde). Erkennt das Gericht die Aufnahme aber an und das Urteil wird rechtskräftig, kann der Beklagte Einspruch gegen das Urteil einlegen ... Dann ist m.E. der Zug für den Datenschützer schon längst abgefahren.

    Also gilt für mich:
    Solange der Gesetzgeber DashCams nicht explizit verbietet, kann (sollte) man sich über eine solche Aufnahme absichern. Und auch Versicherungen haben schon ein Interesse an solchen Aufnahmen angemeldet, weil es ihnen im Zweifelsfall Geld spart. Datenschützer gegen fehlendes Bundesrecht und eine Versicherungslobby ... Wie das wohl ausgeht :kissing_face:

    Was ich aber ablehne sind DahCam-Aufnahmen zur Belustigung im Internet ... Aber selbst große Anbieter (z.B. T-Online) haben Rubriken hierfür ... Lustig, aber für uns kontraproduktiv ...

    Grüße
    Jürgen

  • Grundsätzlich eine schöne Entwicklung.
    Inzwischen wird ja tatsächlich darüber nachgedacht den Hebel an der richtigen Stelle anzusetzen. (beim Hochladen der Videos)

    Kurios ist lediglich noch die Tatsache, das es unter Strafe gestellt sein soll, der Polizei Videobeweismaterial zu übergeben.
    Nach dieser Logik macht die Polizei sich selber strafbar, wenn sie Videomaterial als Beweismittel beschlagnahmt. *fool*

    Ich denke das ergibt sich aus der Hilflosigkeit unserer Politiker und Gerichte.
    Wie soll man auch eine sinnvolle Grundlage schaffen wenn man keine Ahnung von der Materie hat. (Berater eingeschlossen)


    Edit
    Isartaler hat's auch schon aufgegriffen.

  • Naja wobei ich den Artikel schon wieder als .. *fool* .. ansehe

    Reißerische Aufmachung, andauernde Hinweise auf die Rechtsunsicherheiten, vollkommen schwachsinnige und an den Haaren herbeigezogene Szenarien...
    Bei der gesamten Aufmachung sehe ich das Ding eher als 'Verlinkungs-Werbe-Artikel' auf weitere eigene Inhalte. Hauptsache man polarisiert und regt auf. Und schon sind Klicks garantiert.

    Bis auf den vorletzten, abschließenden Satz - finde ich - hat der eher Bild-Niveau

    Aber wie immer... ist nur meine Meinung. Bin inzwischen aber auch ein wenig überstrapaziert, wenn ich diese Ergüsse lese.
    (Ich möchte einmal in einem Artikel lesen, das der Verzehr einer Currywurst rechtlich umstritten ist, da es hier noch keine rechtsverbindlichen Urteile gibt.)*
    * ist nicht ganz ernst gemeint, muß nicht kommentiert werden.

  • Bei der Stiftung Warentest gab es einen interessanten Artikel über "DashCams". Schön neutral beleuchtet von allen Seiten. Dann eine Europakarte - Österreich rot, da dort verboten. Die überwiegende Mehrheit war hellblau, da dort erlaubt! Da sehe ich gute Chancen für ein EU - Gerichtsurteil :grinning_squinting_face:

    Gruß Teckel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Dash-Cam im Auto als schwerwiegender Verstoß gegen den Datenschutz VG Ansbach 4. Kammer, Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634 38 Abs 5 BDSG, § 27 BDSG, § 6b BDSG Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 13.8.2013, Az. …, wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist in Ziffer 2 vorläufig vollstreckbar.

    http://www.jurablogs.com/2015/01/13/vg-…-einer-dash-cam

  • Hmmm, ich hab's jetzt so verstanden, das die Zulässigkeit der Dashcam bestätigt wird und der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.
    (Ich hasse dieses Anwaltsgeschwätz. 1000de Zeilen mit der Aussage weniger Sätze.)