OK, danke. Naja, ohne datenschutzkonforme Aufzeichnung befindet man sich halt ständig in einer rechtlichen Grauzone. Außerdem sammelt man damit halt im Zweifelsfall Beweise gegen sich selbst... Daher war mir wichtig, auf eine entsprechende Kamera umzusteigen.
Beiträge von ZeroGravitY
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Apropos - kann die Viofo A129 Pro datenschutzkonform aufnehmen? Also die Sequenzen immer sofort überschrieben, wenn kein Unfall/Notfall detektiert oder manuell gespeichert wurde?
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Vermute mal die A129 Duo
Oh.
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Ohne Angaben Kamera ist das nicht pauschal zu beantworten. Viele Kameras erkennen Motorstart und abstellen und schalten sich auch mit Dauerstromversorgung automatisch an und ab. Außerdem kann man oft ein Auto-off einstellen.
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Hab ich nicht probiert, aber zumindest mal gegen die Kamera geklopft. Bisher ist es mir nicht gelungen, eine Speicherung zu forcieren. Die Anzeige der G-Werte der Aufzeichnungen zeigt aber, dass der G-Sensor prinzipiell funktioniert.
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Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit der Sensitivität des G-Sensors und der Auslöseschwelle für Notfall-Aufnahmen? Ich habe diese auf höchste Empfindlichkeit gestellt, aber auch bei stärksten Bremsungen im ABS-Regelbereich löst die Kamera keine Speicherung der Aufnahme aus. Daher frage ich mich, ob dies überhaupt funktioniert und wie dann der Parkmodus sinnvoll funktionieren soll.
Kann jemand was dazu sagen?
VG
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Also die Sprachsteuerung via Alexa ist wirklich völlig unpraktisch. Man muss dazu die Cam erst mit der Alexa App koppeln (die natürlich auch erst eingerichtet werden muss, wenn man noch keine Alexa hat), und dann erfolgt die Sprachausgabe über Bluetooth auf den Auto-Lautsprechern - dazu muss aber der Eingang erst auf Bluetooth umgeschaltet werden.
Also völliger Quatsch, um ein Sprachbefehl abzusetzen muss man erst das Radio auf Bluetooth einschalten. Theoretisch funktioniert es auch ohne dies, aber dann hört mal halt die Bestätigung/Sprachausgabe von Alexa nicht.
Im direkten Vergleich dazu funktioniert die Sprachsteuerung von Garmin einfach perfekt.
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Also ich vergleiche gerade die Nextbase 622GW mit 4K und die Garmin Dash Cam 56 mit 1440p. Die höhere Auflösung macht sich nicht bemerkbar, der Detailgrad und die Schärfe der beiden Kameras sind nahezu identisch. Ich habe extra die Auflösungen der Videos in den Datei-Detailinfos überprüft, da ich nicht glauben konnte, dass das wirklich 4K sind. Aber tatsächlich weisen die Videos eine Auflösung von 3840x2160 auf, also 4K. Dafür, dass 4K das Alleinstellungsmerkmal von Nextbase ist, finde ich das etwas enttäuschend.
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Hallo zusammen,
bin gerade auf diesen Thread gestoßen, weil ich mich auch gerade mit diesem Thema beschäftige.
Eine herkömmliche Loop-Funktion, die erst bei einer vollen Speicherkarte anfängt, die alten Aufnahmen zu überschreiben, genügt definitiv nicht den Datenschutz-Anforderungen und der Empfehlung des BGH. Eine Aufnahme darf nicht anlasslos und permanent erfolgen, sondern muss immer einen konkreten Anlass haben. Dies kann entweder eine Sensor-Auslösung sein (Notbremsung, Kollision), oder aber auch manuell ausgelöst aufgrund einer kritischen Situation.
Mittlerweile gibt es einige Dashcams, die diesen Ansprüchen genügen. Leider wird dies aber nicht aktiv vermarktet, man muss also schon genau recherchieren, um derartige Geräte zu finden. Die Lösungsansätze unterscheiden sich hier auch etwas, einige Geräte speichern die Videosequenzen zunächst nur intern und legen diese erst bei einem "Event" ab, andere speichern die Sequenzen zwar wie gewohnt auf der Speicherkarte, löschen diese aber nach kurzer Zeit und spätestens beim Abschalten des Geräts wieder, sofern kein "Event" registriert wurde. Das Ergebnis ist aber jeweils das gleiche, nämlich dass nur diejenigen Sequenzen auf der Speicherkarte verbleiben, denen ein Anlass zugrunde liegt, bzw. jeweils auch noch die Sequenz davor und danach.
In einem eigenen Thread habe ich einige dieser Geräte bereits recherchiert und benannt, demnächst werde ich noch die finale Liste bereitstellen und die einzelnen Geräte auch vergleichen, vereinzelt auch selbst testen und davon berichten. Falls jemand also wirklich datenschutzkonform aufnehmen will und sich keinerlei Risiko oder Grauzone aussetzen will, für den gibt es mittlerweile Lösungen. Der positive Nebeneffekt ist dabei, dass man nicht mehr Gefahr läuft, durch Daueraufnahmen Beweismaterial zu generieren, dass einen ggf. selbst belasten könnte - bei Vielfahrern durchaus ein Thema.
Welchen Vorteil dagegen der o. g. "Workaround" bringen soll, bei dem ein Großteil der Speicherkarte mit einer "Platzhalterdatei" geblockt wird, erschließt sich mir nicht. Denn so wird zwar immer nur eine kurze Zeit aufgenommen und dann überschrieben, aber es steht auch kein Speicherplatz mehr für Notfall-Aufnahmen zur Verfügung. Das erscheint mir wenig sinnvoll. Aber darauf wurde ja schon hingewiesen.
Viele Grüße
Ich handhabe es in der Regel anders. Der Inhalt der SD-Karte wird etwa wöchentlich auf eine 2 TB große mobile Festplatte verschoben. Dort bleiben die Aufnahmen je nach Fahrleistung vier bis sieben Monate. Die Post von Ämtern sollte in der Zeit kommen.
Ein Alptraum für jeden Datenschützer...
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Hallo liebe Gemeinde,
nutzt von Euch jemand die Garmin Sync Funktion um zwei Dashcams als Front- und Heckkameras miteinander zu synchronisieren? Mir ist die Funktion und Bedienung noch nicht so ganz klar und vor allem interessiert mich, ob diese auch in Kombination mit dem DSGVO-konformen Aufzeichnungsmodus funktioniert, bei dem die Videos ja permanent wieder gelöscht werden, wenn es keine Kollision gab.
Bin daher auf Erfahrungsberichte dazu sehr gespannt!
VG
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So, weitere Erkenntnis:
Alle aktuellen Modelle der Garmin Dashcams arbeiten auch DSGVO-konform!
Der gewählte Weg ist dabei ein etwas anderer: Wenn der entsprechende Modus aktiviert wurde, werden alle nicht gespeicherten Videos jeweils nach 3 min und beim ausschalten gelöscht. Hier der genaue Wortlaut zu der Funktion:
ZitatWenn die Option zum sofortigen Löschen nicht gespeicherter Videos aktiviert ist, löscht das Gerät fortlaufend nicht gespeicherte Videos, die älter als drei Minuten sind, außerdem löscht es alle nicht gespeicherten Videos, wenn es ausgeschaltet wird.
Besonderes beworben wird das aber auch nicht. Es betrifft die aktuellen Modelle Garmin Dash Cam 47, 57, 67W, Tandem und auch Mini 2.
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Das bezweifle ich mal ganz stark, dass Deine alte Dashcam das kann. Bist Du sicher, dass Du die Funktion richtig verstanden hast? Eine Aufnahme wird nur dann extern gespeichert, wenn eine Kollision/starke Beschleunigung detektiert wird. Ansonsten wird nichts auf der Speicherkarte abgelegt!
Und die verlinkte Mio kann optional mit einer Rückkamera ausgestattet werden. Nur eine Klebehalterung kenne ich zumindest keine dafür. Möglich aber, dass es eine im freien Zubehörmarkt gibt.
Aber dann dürften die Garmin Dashcams noch interssant sein für Dich. Die haben alle ab Werk eine kompakte Klebehalterung mit Magnetbefestigung, verfügen auch über einen DSGVO-konformen Aufzeichnungsmodus und sind synchronisierbar - Du könntest also eine zweite Kamera als Rückkamera koppeln.
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Genau dieses Thema recherchiere ich gerade, habe auch extra einen Thread dafür aufgemacht. Nach aktuellen Erkenntnissen erfüllt Deine Anforderung nur dieses Gerät:
VG
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Naja, das Thema sollte ja eigentlich seit der Einführung der DSVGO im Jahre 2018 von Interesse sein...
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Und noch eine dritte Dashcam habe ich identifiziert, die ebenfalls DSGVO-konform arbeitet:
Rollei Dashcamm-408 - kein Link, da auf der Herstellerseite nicht (mehr) verfügbar, ist aber im Handel noch erhältlich.
Bei Gelegenheit reiche ich noch eine Vergleichstabelle nach, an der ich gerade arbeite. Außerdem habe ich mir gerade die ersten beiden genannten Geräte bestellt und werde diesem einem Test unterziehen.
Ich denke, dieses Thema dürfte auch für andere von Interesse sein. Mich wundert auch, dass das hier im Forum noch nicht öfter thematisiert wurde...
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Naja, das ist halt die einzige Möglichkeit, einen legitimen "Anlass" zu detektieren - neben der manuellen Auslösung. Scheint aber bei einigen Modellen ganz gut zu funktionieren und ist in der Empfindlichkeit oft einstellbar, so dass es zum Beispiel auch auslöst, wenn man zum Beispiel stärker bremst oder ausweicht:
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Das ist allein technisch schon nicht möglich, weil sämtliche mir bekannte RDKS-Systeme erst durch Bewegung des Sensors/Rad aktiv werden. Im Stand sendet da kein Sensor ein Signal, was normal ja auch völliger Blödsinn wäre.
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Ja, so wird es wohl sein. Die Hersteller sind da generell sehr ungeschickt in der Bewerbung und Vermarktung. Da muss man wirklich Detektivarbeit leisten, um entsprechende DSVGO-konforme Geräte zu finden.
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Hallo,
das Kriterium erfüllen nahezu jeder gängige Hersteller. Rollei, Viofo, Blackvue und viele mehr...
Das kann ich so nicht bestätigen. Gängig ist eine dauerhafte Speicherung, die im Falle eines Vorfalls (G-Sensor) die Sequenz schreibschützt. Ansonsten wird aber so lange aufgenommen, bis die Speicherkarte voll ist, und erst dann die älteste Aufnahme überschrieben.
DSVGO-konform (und des Urteils des BGH folgend) dagegen ist nur, wenn die Kamera nur anlassbezogen, also wenn der G-Sensor anspricht, speichert. Ansonsten bleibt nichts über einen längeren Zeitraum gespeichert, sondern wird permanent überschrieben (bzw. gar nicht erst extern gespeichert).
Diese Funktionalität bieten, nach meinen aktuellen Recherchen, nur folgende beide Geräte:
Transcend DrivePro 230Q Data PrivacyVG
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Wieso soll das ein Widerspruch sein?
Die permanente Loop-Funktion, die erst bei einer vollen Speicherkarte die alten Videos überschreibt, ist ja die datenschutzrechtlich bedenkliche dauerhafte Aufzeichnung. Im sogenannten "Privacy Modus" nimmt sie nur anlassbezogen auf:
ZitatDie Mio C570 filmt den Straßenverkehr und sichert die Daten kurzzeitig in einem Zwischenspeicher. Ein dauerhaftes Abspeichern auf der SD-Karte erfolgt nur, wenn der G-Sensor in der Dashcam ein Ereignis wie eine Erschütterung durch einen Unfall, oder einen schnellen Richtungswechsel registriert. Die Dashcam speichert dann die kritischen Sekunden vor dem Unfall, den Unfall selbst sowie einige weitere Sekunden nach dem Ereignis zur Beweissicherung.
Also wie vom BGH empfohlen.