Also ich vergleiche gerade die Nextbase 622GW mit 4K und die Garmin Dash Cam 56 mit 1440p. Die höhere Auflösung macht sich nicht bemerkbar, der Detailgrad und die Schärfe der beiden Kameras sind nahezu identisch. Ich habe extra die Auflösungen der Videos in den Datei-Detailinfos überprüft, da ich nicht glauben konnte, dass das wirklich 4K sind. Aber tatsächlich weisen die Videos eine Auflösung von 3840x2160 auf, also 4K. Dafür, dass 4K das Alleinstellungsmerkmal von Nextbase ist, finde ich das etwas enttäuschend.
Beiträge von ZeroGravitY
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Hallo zusammen,
bin gerade auf diesen Thread gestoßen, weil ich mich auch gerade mit diesem Thema beschäftige.
Eine herkömmliche Loop-Funktion, die erst bei einer vollen Speicherkarte anfängt, die alten Aufnahmen zu überschreiben, genügt definitiv nicht den Datenschutz-Anforderungen und der Empfehlung des BGH. Eine Aufnahme darf nicht anlasslos und permanent erfolgen, sondern muss immer einen konkreten Anlass haben. Dies kann entweder eine Sensor-Auslösung sein (Notbremsung, Kollision), oder aber auch manuell ausgelöst aufgrund einer kritischen Situation.
Mittlerweile gibt es einige Dashcams, die diesen Ansprüchen genügen. Leider wird dies aber nicht aktiv vermarktet, man muss also schon genau recherchieren, um derartige Geräte zu finden. Die Lösungsansätze unterscheiden sich hier auch etwas, einige Geräte speichern die Videosequenzen zunächst nur intern und legen diese erst bei einem "Event" ab, andere speichern die Sequenzen zwar wie gewohnt auf der Speicherkarte, löschen diese aber nach kurzer Zeit und spätestens beim Abschalten des Geräts wieder, sofern kein "Event" registriert wurde. Das Ergebnis ist aber jeweils das gleiche, nämlich dass nur diejenigen Sequenzen auf der Speicherkarte verbleiben, denen ein Anlass zugrunde liegt, bzw. jeweils auch noch die Sequenz davor und danach.
In einem eigenen Thread habe ich einige dieser Geräte bereits recherchiert und benannt, demnächst werde ich noch die finale Liste bereitstellen und die einzelnen Geräte auch vergleichen, vereinzelt auch selbst testen und davon berichten. Falls jemand also wirklich datenschutzkonform aufnehmen will und sich keinerlei Risiko oder Grauzone aussetzen will, für den gibt es mittlerweile Lösungen. Der positive Nebeneffekt ist dabei, dass man nicht mehr Gefahr läuft, durch Daueraufnahmen Beweismaterial zu generieren, dass einen ggf. selbst belasten könnte - bei Vielfahrern durchaus ein Thema.
Welchen Vorteil dagegen der o. g. "Workaround" bringen soll, bei dem ein Großteil der Speicherkarte mit einer "Platzhalterdatei" geblockt wird, erschließt sich mir nicht. Denn so wird zwar immer nur eine kurze Zeit aufgenommen und dann überschrieben, aber es steht auch kein Speicherplatz mehr für Notfall-Aufnahmen zur Verfügung. Das erscheint mir wenig sinnvoll. Aber darauf wurde ja schon hingewiesen.
Viele Grüße
Ich handhabe es in der Regel anders. Der Inhalt der SD-Karte wird etwa wöchentlich auf eine 2 TB große mobile Festplatte verschoben. Dort bleiben die Aufnahmen je nach Fahrleistung vier bis sieben Monate. Die Post von Ämtern sollte in der Zeit kommen.
Ein Alptraum für jeden Datenschützer...
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Hallo liebe Gemeinde,
nutzt von Euch jemand die Garmin Sync Funktion um zwei Dashcams als Front- und Heckkameras miteinander zu synchronisieren? Mir ist die Funktion und Bedienung noch nicht so ganz klar und vor allem interessiert mich, ob diese auch in Kombination mit dem DSGVO-konformen Aufzeichnungsmodus funktioniert, bei dem die Videos ja permanent wieder gelöscht werden, wenn es keine Kollision gab.
Bin daher auf Erfahrungsberichte dazu sehr gespannt!
VG
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So, weitere Erkenntnis:
Alle aktuellen Modelle der Garmin Dashcams arbeiten auch DSGVO-konform!
Der gewählte Weg ist dabei ein etwas anderer: Wenn der entsprechende Modus aktiviert wurde, werden alle nicht gespeicherten Videos jeweils nach 3 min und beim ausschalten gelöscht. Hier der genaue Wortlaut zu der Funktion:
ZitatWenn die Option zum sofortigen Löschen nicht gespeicherter Videos aktiviert ist, löscht das Gerät fortlaufend nicht gespeicherte Videos, die älter als drei Minuten sind, außerdem löscht es alle nicht gespeicherten Videos, wenn es ausgeschaltet wird.
Besonderes beworben wird das aber auch nicht. Es betrifft die aktuellen Modelle Garmin Dash Cam 47, 57, 67W, Tandem und auch Mini 2.
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Das bezweifle ich mal ganz stark, dass Deine alte Dashcam das kann. Bist Du sicher, dass Du die Funktion richtig verstanden hast? Eine Aufnahme wird nur dann extern gespeichert, wenn eine Kollision/starke Beschleunigung detektiert wird. Ansonsten wird nichts auf der Speicherkarte abgelegt!
Und die verlinkte Mio kann optional mit einer Rückkamera ausgestattet werden. Nur eine Klebehalterung kenne ich zumindest keine dafür. Möglich aber, dass es eine im freien Zubehörmarkt gibt.
Aber dann dürften die Garmin Dashcams noch interssant sein für Dich. Die haben alle ab Werk eine kompakte Klebehalterung mit Magnetbefestigung, verfügen auch über einen DSGVO-konformen Aufzeichnungsmodus und sind synchronisierbar - Du könntest also eine zweite Kamera als Rückkamera koppeln.
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Genau dieses Thema recherchiere ich gerade, habe auch extra einen Thread dafür aufgemacht. Nach aktuellen Erkenntnissen erfüllt Deine Anforderung nur dieses Gerät:
VG
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Naja, das Thema sollte ja eigentlich seit der Einführung der DSVGO im Jahre 2018 von Interesse sein...
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Und noch eine dritte Dashcam habe ich identifiziert, die ebenfalls DSGVO-konform arbeitet:
Rollei Dashcamm-408 - kein Link, da auf der Herstellerseite nicht (mehr) verfügbar, ist aber im Handel noch erhältlich.
Bei Gelegenheit reiche ich noch eine Vergleichstabelle nach, an der ich gerade arbeite. Außerdem habe ich mir gerade die ersten beiden genannten Geräte bestellt und werde diesem einem Test unterziehen.
Ich denke, dieses Thema dürfte auch für andere von Interesse sein. Mich wundert auch, dass das hier im Forum noch nicht öfter thematisiert wurde...
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Naja, das ist halt die einzige Möglichkeit, einen legitimen "Anlass" zu detektieren - neben der manuellen Auslösung. Scheint aber bei einigen Modellen ganz gut zu funktionieren und ist in der Empfindlichkeit oft einstellbar, so dass es zum Beispiel auch auslöst, wenn man zum Beispiel stärker bremst oder ausweicht:
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Das ist allein technisch schon nicht möglich, weil sämtliche mir bekannte RDKS-Systeme erst durch Bewegung des Sensors/Rad aktiv werden. Im Stand sendet da kein Sensor ein Signal, was normal ja auch völliger Blödsinn wäre.
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Ja, so wird es wohl sein. Die Hersteller sind da generell sehr ungeschickt in der Bewerbung und Vermarktung. Da muss man wirklich Detektivarbeit leisten, um entsprechende DSVGO-konforme Geräte zu finden.
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Hallo,
das Kriterium erfüllen nahezu jeder gängige Hersteller. Rollei, Viofo, Blackvue und viele mehr...
Das kann ich so nicht bestätigen. Gängig ist eine dauerhafte Speicherung, die im Falle eines Vorfalls (G-Sensor) die Sequenz schreibschützt. Ansonsten wird aber so lange aufgenommen, bis die Speicherkarte voll ist, und erst dann die älteste Aufnahme überschrieben.
DSVGO-konform (und des Urteils des BGH folgend) dagegen ist nur, wenn die Kamera nur anlassbezogen, also wenn der G-Sensor anspricht, speichert. Ansonsten bleibt nichts über einen längeren Zeitraum gespeichert, sondern wird permanent überschrieben (bzw. gar nicht erst extern gespeichert).
Diese Funktionalität bieten, nach meinen aktuellen Recherchen, nur folgende beide Geräte:
Transcend DrivePro 230Q Data PrivacyVG
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Wieso soll das ein Widerspruch sein?
Die permanente Loop-Funktion, die erst bei einer vollen Speicherkarte die alten Videos überschreibt, ist ja die datenschutzrechtlich bedenkliche dauerhafte Aufzeichnung. Im sogenannten "Privacy Modus" nimmt sie nur anlassbezogen auf:
ZitatDie Mio C570 filmt den Straßenverkehr und sichert die Daten kurzzeitig in einem Zwischenspeicher. Ein dauerhaftes Abspeichern auf der SD-Karte erfolgt nur, wenn der G-Sensor in der Dashcam ein Ereignis wie eine Erschütterung durch einen Unfall, oder einen schnellen Richtungswechsel registriert. Die Dashcam speichert dann die kritischen Sekunden vor dem Unfall, den Unfall selbst sowie einige weitere Sekunden nach dem Ereignis zur Beweissicherung.
Also wie vom BGH empfohlen.
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So, nach langer Recherche bin ich nun auf ein weiteres Modell gestoßen, was wohl extra für den deutschen Markt entwickelt wurde und besitzt einen sogenannten "Privacy Modus", in dem nur dauerhaft gespeichert wird, wenn der G-Sensor eine Kollision verzeichnet hat:
Seltsamerweise bietet das Gerät trotzdem auch einen Parkmodus an, im Gegensatz zur o. g. Transcend.
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Hallo liebe Gemeinde,
kann es tatsächlich sein, dass es auch über drei Jahre nach Einführung der DSGVO keine eindeutige Rechtslage in Sachen Dashcam gibt?
Zumindest scheint sich kaum ein Hersteller in der Lage zu sehen, ein Gerät als offiziell "DSGVO-konform" anzubieten. Einzig von Transcend gibt es - schon seit 2019 - eine speziell auf den deutschen Markt abgestimmte Dashcam, der zumindest indirekt eine DSVGO-Konformität zugesichert wird - Transcend DrivePro 230Q Data Privacy. Alle anderen Hersteller schweigen sich immer noch komplett aus zu diesem Thema.
Ist das wirklich immer noch die einzige Kamera, die offiziell DSVGO-konform ist, oder habe ich weitere Modelle übersehen, die es inzwischen auf dem Markt gibt? Und gibt es denn Modelle, die zumindest ähnlich wie das Transcend-Modell konfigurierbar sind und daher - mutmaßlich - auch DSGVO-konform sein sollten, auch wenn es so nicht offiziell kommuniziert wird?
Viele Grüße
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Also ich hab vor kurzem ein paar Videos dieser Kamera auf YouTube gesehen. Die Auflösung ist so miserabel, dass es unmöglich ist, Kennzeichen zu erkennen. Also nicht mehr als ein nutzloses Gimmick, mit dem ich zwar sämtliche Geschehnisse rund ums Auto aufzeichnen, aber nicht gebrauchen kann.
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Hallo zusammen,
auf Facebook wurde mir gerade eine Werbung für diese 360 Grad Dashcam angezeigt:
https://www.typesauto.de/products/travcadash360
Auf den ersten Blick sieht das recht interessant aus. Hat hier vielleicht jemand bereits Erfahrungen damit gesammelt?
VG
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Es gibt ja auch bereits Präzedenzfälle dazu, mich würden nur persönliche Erfahrungen und die genauen Umstände interessieren:
https://www.heise.de/newsticker/mel…lt-4480720.html
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dashcam-urteil…s-beweismittel/ -
Und worauf begründest Du diese Empfehlung?
Mich würden halt eher konkrete Erfahrungen interessieren... -
Hallo zusammen,
hoffe das ist das richtige Unterforum für diese Frage. Mit der Suche habe ich nichts dazu gefunden: Hat hier schon mal jemand versucht, mit Hilfe eines Dashcam-Videos als Beweismittel, jemanden wegen eines Verkehrsvertoßes anzuzeigen? Und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Anlassbezogenes Aufnehmen ist ja laut BGH-Urteil erlaubt. Und ein Verstoß, wie etwa eine Nötigung, ist ja wohl Anlass genug. Hintergrund meine Frage ist, dass ich als Vielfahrer immer wieder geschnitten, ausgebremst und genötigt werde und es manchmal wirklich so dreist und/oder gefährlich ist, dass ich mir manchmal wirklich überlege, ob es das nicht Wert ist, zur Anzeige gebracht zu werden - trotz aller Unannehmlichkeiten die es mit sich bringt, und Zeit die es kostet.
Freue mich über konstruktive Antworten.
Gruß