Dieses „Argument“ wird wohl keinen Richter beeindrucken, solange Du nicht alleine auf der Straße bist und wirklich nur Landschaften filmst. Sobald aber dabei auch Personen und Fahrzeuge aufgenommen werden, wird das nicht mehr ziehen. So einfach ist es dann doch nicht.
Und die Speicherung per Knopfdruck ist/kann ja auch anlassbezogen sein, nämlich durch einen zugrundeliegenden Vorfall, den man dadurch dokumentieren möchte. Und das ist dann ja auch kein permanentes Aufzeichnen, was rechtswidrig wäre, sondern nur dieser eine Clip, der dann gespeichert wird.