Grundsätzlich gilt: Dashcam-Aufnahmen dürfen lediglich für den persönlichen und privaten Gebrauch verwendet werden. Es ist ausdrücklich verboten, Aufnahmen zu veröffentlichen, die Unbeteiligte und/oder deren Eigentum zeigen. Auftauchende Personen oder Halter der Fahrzeuge könnten den Verwender theoretisch verklagen, wenn diese vor der Veröffentlichung nicht unkenntlich gemacht wurden.
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Und du machst dir Gedanken über die Musik.