Das Ordnungsamt selbst ist für die Verfolgung derartiger (mutmaßlicher) Verstöße nicht zuständig und könnte daher allenfalls eine Mitteilung an die entsprechende Datenschutzbehörde abgeben. Ich würde mir hier keine zu großen Gedanken machen. Wird jedes Ordnungsamt anders handhaben, von daher kannst du nur abwarten, ob von dieser Stelle etwas kommt.
Ich habe allerdings große Zweifel daran, wie hier sicher nachgewiesen werden soll, dass die Dashcam tatsächlich anlasslos aufgenommen haben soll. Allein das Vorhandensein begründet ja keinen Verstoß. Und falls dort irgendetwas geblinkt hat, heißt das ja noch lange nicht, dass überhaupt eine Karte drin war, wo tatsächlich Aufnahmen gespeichert worden sind …