Nach meinem letzten (unverschuldeten) Unfall war auch das Erste, was ich getan habe, die Dashcam abzunehmen und einzustecken. Gegenüber der Polizei habe ich nichts von den Aufnahmen erwähnt. Die Halterung der Dashcam ist dieser wohl aber auch nicht aufgefallen. Zuhause habe ich dann das Unfallvideo geschnitten und dem RA zukommen lassen. Der hat es sich angesehen, musste es allerdings nicht verwerten, da die Sachlage auf so klar war.
Davon, die Aufnahmen direkt vor Ort zu übergeben, würde ich dringend abraten. Mir wäre das Risiko zu hoch, sich ggf. daraus ein Mitverschulden (z.B. überhöhte Geschwindigkeit) nachweisen zu lassen. Von den anderen Aufnahmen auf der Karte, die nichts mit dem Unfall zu tun haben, ganz abgesehen ... aber hier geht es ja um den Einsatz einer DSGVO-konformen Dashcam. Der Gang zum RA selbst ist auch bei unverschuldeten Unfällen in jedem Fall anzuraten, da heutzutage die gegnerische Versicherung wohl in jedem Fall versuchen wird, sich möglichst schadlos zu halten. War bei mir das gleiche Spielchen: Erst zog diese einen dubiosen osteuropäischen Kaufinteressenten für den Totalschaden aus dem Hut, welcher weit über Restwert dafür zahlen wollte. Im Anschluss kam ein externer Dienstleister zum Einsatz, welcher die vom eigenen SV ermittelte Schadenssumme herunterrrechnen sollte. Beides wurde vom RA erfolgreich abgewehrt.