Welches Persönlichkeitsrecht? Das vom Kennzeichen? Oder das vom Auto selbst?
Es geht doch um das Persönlichkeitsrecht des Verursachers, oder nicht?
Was spricht dagegen, dass nur der Richter das Video sichtet?
Wo kommen wir hin, wenn ein Richter keinen Beweis verwertet, sondern nach Bauchgefühl urteilt bzw. vorhandene Beweise unter den Tisch kehrt.