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Beiträge von SuperMario
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Nette Idee, juckt die Hersteller aber nicht. Da nur einige Laender so verbohrt auf Datenschutz sind. Pittasoft arbeitet an einer Cloudloesung...noch weiter vom Datenschutzziel entfernt.
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musd die besagte Funktion nicht erst "aktiviert" werden im festeingebauten Navi?
Weil dann waers wieder nachtraeglich.
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Zitat
Ich habe gerade mal auf meine Blitzer-App geguckt. Dort sind in dieser Minute 41.045 Nutzer angemeldet. Mit ihren Meldungen an die Blitzer.de-Datenbank sorgen sie dafür, dass alle anderen Teilnehmer rechtzeitig von mobilen Tempomessungen erfahren. Doch die Nutzer von Blitzer-Apps spüren nun juristischen Gegenwind. Erstmals hat mit dem Oberlandesgericht Celle ein oberes Gericht entschieden, dass Autofahrer keine Blitzer-Apps nutzen dürfen. Sonst droht ihnen ein Bußgeld.
Bislang ist juristisch umstritten, ob Blitzer-Apps gegen § 23b Abs. 1b StVO verstoßen. Die Vorschrift lautet:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Das Oberlandesgericht Celle meint, auch eine Blitzer-App sei so ein verbotenes Gerät. Ob das im Ergebnis so richtig ist, darf man getrost bezweifeln. So haben die Richter offenbar überhaupt nicht verstanden, dass Blitzer-Apps keine Maßnahmen „anzeigen“, wie es etwa klassische Radarwarner machen. Vielmehr gegeben Sie nur Community-Meldungen über gesichtete Blitzer weiter.
Es gibt noch etliche andere Punkte, die man an dem Beschluss kritisieren kann. Fakt ist aber, dass er nun mal in der Welt ist. Und er wird sich mit Sicherheit auch in Polizeikreisen herumsprechen. Nachdem es mit der flächendeckenden Knöllchenschreiberei wegen der Warnwesten nichts geworden ist, könnte sich mit den Blitzer-Apps ein neues Betätigungsfeld für die Verkehrspolizei eröffnen. Zumal so eine App-Kontrolle ja auch bei jedem anderen Anlass gleich miterledigt werden kann.
Umso dramatischer wird die Sacher, dass es nach dem Celler Verständnis der Bußgeld-Vorschrift durchaus ja schon ausreichen kann, wenn man als Fahrzeugführer eine Blitzer-App „betriebsbereit mitführt“. Mehr verlangt das Gesetz von Warngeräten ja nicht. Das könnte im Zweifel darauf hinauslaufen, dass bei allgemeinen Verkehrskontrollen schlicht nach Blitzer-Apps auf dem Fahrer-Handy gesucht wird. Ein Bußgeld könnte es schon allein dafür geben, dass so eine App installiert ist.
An was sollte man als Autofahrer (und möglicher Nutzer einer Blitzer-App) also ab sofort verchärft denken? Hier einige Punkte:
In dem entschiedenen Fall hatte der Autofahrer sein Handy in eine Halterung am Armaturenbrett gesteckt. Für die Polizeibeamten, die ihn anhielten, war es deshalb schnell und leicht zu erkennen, dass er eine Blitzer-App in Betrieb hatte. Künftig wird sich natürlich jeder Autofahrer überlegen, ob er das Handy nicht sicherheitshalber gleich etwas tiefer und damit blickgeschützter im Auto platziert.
Wenn die Polizei mich künftig anhalten würde, wäre meine Kooperationsbereitschaft noch geringer als bisher. Ich würde mich absolut weigern, auch nur ein Wort dazu zu sagen, ob und welche Apps ich auf meinem Handy habe. Das ist mein gutes Recht. Denn wenn die Polizei einen Anfangsverdacht wegen einer Ordnungswidrig hat, bin ich als „Betroffener“ ebenso zum Schweigen berechtigt wie ein Beschuldigter im Strafverfahren. Also: kein Kommentar.
Das würde wahrscheinlich in die Bitte münden, mein Handy in Augenschein nehmen zu dürfen. Als Betroffener wäre ich aber in keiner Weise verpflichtet, die Ermittlungen aktiv zu unterstützen. Das heißt: Niemand kann mich zwingen, mein Handy an Ort und Stelle zu entsperren, damit sich die Beamten auf die Suche nach einer Handy-App machen können.
Ich würde es im Zweifel lieber riskieren, dass mein Mobiltelefon beschlagnahmt wird. Gegen die Beschlagnahme kann man sich dann mit guten Argumenten wehren – und zwar vor Gericht. Insbesondere wäre natürlich die Verhältnismäßigkeit ein Thema. Jedenfalls müssen die Beamten vor Ort entscheiden, ob sie den Papierkram wirklich auf sich nehmen wollen. Ich würde mal darauf tippen, dass es in vielen Fällen dann gerade nicht zu einer Beschlagnahme kommt. Das nächste pflegeleichte „Opfer“ dürfte ja nicht lange auf sich warten lassen.
Im Zweifel zahlt es sich künftig aus, einen Beifahrer zu haben. Der ist nämlich kein Fahrzeugführer im Sinne der Vorschriften. Deshalb darf er nach Lust und Laune eine Blitzer-App auf seinem Handy laufen und den Fahrer daran teilhaben lassen. Daran wird auch die Entscheidung aus Celle nichts ändern.
Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/arch…r-blitzer-apps/
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Zitat
In der Verwendung solchen Videomaterials in einem gerichtlichen Verfahren zur Führung eines Beweises bzw. bei sonstiger Veröffentlichung dürfte zudem ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz liegen.Wo ist hier die Kunst dabei?
Zitat
Nach den oben genannten Urteilen dürfte es lediglich zulässig sein, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung des Straßenverkehrs durchzuführen, wobei Personen nicht aufgezeichnet werden dürfen. Rein tatsächlich fällt damit die Verwendung einer Dashcam im städtischen Verkehr aus, da hierbei sowohl Fußgänger, Radfahrer, sonstige außerhalb des Verkehrs befindliche Personen, als auch der identifizierbare Gegenverkehr gefilmt würden..Anlassbezogen sind fuer mich nur Aufnahmen, die schreibgeschützt durch den G-Sensor oder durch manuellen Tastendruck ([ Az:4Ds155/14,4Ds520Js39473/14(155/14) ]Amtsgericht Nienburg:) gemacht wurden.
Zitat
Hiernach wäre höchstens eine anlassbezogene Verwendung auf einer Autobahn bzw. einer Landstraße denkbar, bei denen keine Personen identifiziert werden können und somit keine Persönlichkeitsrechte verletzt sein dürften.Welche Dashcam kann den Fahrer vom Gegenverkehr sichtbar darstellen oder den vom Vordermann? Der Opi der morgens beim Bäcker als der Unfall geschah - juckt es glaube nen feuchten ob er da drauf ist oder nicht.
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Willkommen Gunther. Allzeit gute Fahrt und viel Spass hier im Forum.
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10 Sekunden die Wi-Fi Taste drücken und die Karte ist formatiert
...und die zuvor drauf kopierten Videofiles wechWaere auch mein Vorschlag gewesen, die Karte vorab in der Dashcam zu formatieren und dann die Video draufzukopieren
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Hallo @Plutonic
Ich bin auf der Suche nach einer Dashcam, welche erst bei einem Ereignis (Erschütterung, starke Bremsung, Kollision) mit der Aufnahme beginnt
Ich glaube hier liegen Missverstaendnisse vor. Jede Dashcam zeichnet im Normalfall im LoopModus auf. Wenn der Erschuetterungssensor ausloest werden die besagten Sekunden VOR und NACH dem Ereigniss mit einen Schreibschut versehen um ein erneutes ueberschreiben des Files durch die Kamera zu verhindern. Das ist gaengige Praxis bei Dashcams.
Und zwar sollte die Cam die ganze Zeit über in einem Ram-Speicher aufzeichnen und bei einem Ereignis werden dann ca. 20 Sekunden davor und ca. 1 Minute danach in einem File abgelegt.
So etwas gibt es unter anderem bei der Visiondrive VD-9600WHG, allerdings nur in HD.Ich hab nichts ueber eine Aufnahme in den RAM Speicher gefunden. Ist mir auch noch nichts bekannt. Lasse mich gern eines besseren belehren
Aber vielleicht meinst du auch, was ich als erstes in diesen Post schrieb.
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vielleicht ist es moeglich das @Dashcam Wiki dir ein Image von der CD erstellt und dir zukommen laesst
@Kremser
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Guten Morgen,
also ich besitze die BH300 und benoetige keinen Treiber damit die Karte erkannt wird. Richtig ist, das du den BlackSys Player brauchst um den Inhalt zu sehen und abspielen zu koennen....Wobei..auf der SD ist ein kleines Koreanisches Programm, damit kann man auch ohne Player die Videos auf PC kopieren.
Welche Cam er besitzt? Ich vermute die DC300-S
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Ich bin gerade etwas verwirrt, wozu du einen Treiber brauchst? Die Kamera sollte wenn dann doch im Massenspeichermodus normal erkannt werden, oder aber du entfernst die Karte und klemmst die so via USB Adapter an Laptop an.
Auf der CD wird lediglich nur die Abspielsoftware oben sein.
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ZitatCD mit Auswertungssoftware und Videocodecs
Quelle: http://www.toms-car-hifi.de/car-multimedia…s/23313/dc300-s -
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Fake oder nicht fake? Ich konnte bis dato auf keiner MB Seite etwas zu dieser Cam finden, unmoeglich ist dieses Projekt jedoch nicht.
Quelle: Navinside.com- Sony Exmor CMOS
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