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Danke fuer den Hinweis @ochim1103 / @hoko
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ZitatDas OLG Nürnberg hat deutlich gemacht, dass im Einzelfall eine Abwägung stattzufinden hat.
Dann ist eben jeder Fall ein Einzelfall, wo ist das Problem?
Zitat
Es bleibt abzuwarten, ob künftig die Bilder auch verwertet werden dürfen, wenn noch andere Beweismittel zur Verfügung stehen. Dies würde zwar im Sinne der allgemeinen Verfahrensbeschleunigung durchaus sinnvoll sein, letztlich ist aber eine Einzelfallabwägung erforderlich, weil diese gerade einen Ausgleich zwischen den involvierten Interessen schaffen soll und das Persönlichkeitrecht ein bedeutendes Recht darstellt.
Was sind noch andere Beweismittel?
ZitatAlles anzeigenDas Oberlandesgericht Nürnberg hatentschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest aufdem Armaturenbrett installiert sind („Dashcam“), in einem Zivilprozessverwertet werden dürfen. Das Interesse des Beweisführers an einem effektivenRechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege das Interessedes Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn anderezuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden. Es handelt sich soweitersichtlich um die erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zu dieser Frage.
Der Kläger fuhr mit seinem Pkw Toyota auf derBundesautobahn A 5 in Höhe Karlsruhe, als der Lkw der Beklagten hinten linksauf sein Fahrzeug auffuhr, wodurch dieses beschädigt wurde. In dem Lkw war eineDashcam installiert, mit welcher das Unfallgeschehen aufgezeichnet wurde. DerKläger behauptet, er habe verkehrsbedingt abgebremst und der Fahrer des Lkwsder Beklagten sei ihm wegen zu hoher Geschwindigkeit und zu geringen Abstandesaufgefahren. Die Beklagten stellen das Unfallgeschehen hingegen so dar, dassder Kläger von der linken Spur über die mittlere auf die rechte Spur gewechseltsei und dann dort abrupt bis zum Stillstand abgebremst habe. Der Unfall seitrotz sofortiger Reaktion des Fahrers nicht vermeidbar gewesen.
Der Kläger hat vor dem Landgericht Regensburg Schadensersatzin Höhe von 14.941,77 € von den Beklagten verlangt. Er vertrat in dem Prozessdie Auffassung, dass die Dashcam-Aufzeichnungen nicht verwertet werden dürften,da dies einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstelle.
Das Landgericht Regensburg hat zur Rekonstruktion desUnfalls ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt. DerSachverständige kam durch Auswertung der Dashcam-Aufzeichnung zu dem Ergebnis,dass die Unfallversion der Beklagten zutreffend ist. Ohne Verwertung der Bilderaus der Dashcam könne er dagegen nicht feststellen, welche der beidenUnfalldarstellungen richtig sei. Das Landgericht Regensburg hat die Klageabgewiesen und dies vor allem mit dem auf die Auswertung der Dashcam gestütztenSachverständigengutachten begründet.
Der Kläger hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt undsich nochmals gegen die Verwertung der Dashcam-Aufzeichnungen gewandt. Der 13.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss dieAuffassung vertreten, dass das Landgericht Regensburg seinem Urteil zu Rechtdie Dashcam-Aufzeichnungen zugrunde gelegt hat. Der Kläger hat seine Berufungdaraufhin zurückgenommen.
Der Senat führt aus, dass die Frage, ob dieAufzeichnungen verwertet werden dürfen, im Rahmen einer Interessen- und Güterabwägungunter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu klären ist.
Ein Verwertungsverbot ergebe sich im vorliegenden Fallweder aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch aus demKunsturheberrecht oder datenschutzrechtlichen Normen.
Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intim- oderPrivatsphäre des Klägers eingegriffen. Sein Interesse bestehe lediglich darin,dass sein im öffentlichen Verkehrsraum stattfindendes Verhalten nicht für einenkurzen Zeitraum dokumentiert werde. Dem stehe das Interesse des Beklagten darangegenüber, nicht auf der Grundlage unwahrer Behauptungen zu Unrecht verurteiltzu werden. Dies habe Vorrang gegenüber dem sehr geringfügigen Eingriff in dieInteressen des Unfallgegners daran,dass sein Fahrverhalten nicht dokumentiert werde.
Die Tatsache, dass außer der Aufzeichnung des konkretenUnfallgeschehens auch Aufnahmen von Fahrzeugen Dritter erfolgt seien, führeebenfalls nicht zu einem Verwertungsverbot. Es gehe im Zivilprozessausschließlich um die Verwertung der relevanten Sequenzen zum Unfallhergang undnicht um die Beurteilung von Sequenzen, die damit nicht in Zusammenhang stehen.Die Berücksichtigung von Drittinteressen würde zudem bei der konkretenFallgestaltung auch deshalb nicht zu einem Verwertungsverbot führen, weil dieseebenfalls nur minimal betroffen seien. Es gehe hier um Aufzeichnungen mit einerfest auf dem Armaturenbrett installierten und nach vorne gerichteten Dashcam.Die Aufnahmen richteten sich nicht gezielt gegen einzelne Personen, wie es etwabei der Videoüberwachung oder dem Mitschnitt von Telefonaten der Fall sei. Vielmehrwürden lediglich kurzzeitig und relativ klein die Bewegungen der Fahrzeugeabgebildet. Die im Fahrzeug sitzenden Personen seien praktisch nicht sichtbar.
Auch aus dem Datenschutzrecht ergibt sich nach Ansichtdes Senats nichts anderes. Nach den dortigen Rechtsgrundlagen komme esletztlich auf die gleiche Güterabwägung an, die hier zugunsten der Beklagtenausfalle.
Schließlich ergebe sich ein Verwertungsverbot auch nichtaus dem Kunsturheberrecht. Es liege bereits kein „Bildnis“ vor, da dieAufzeichnungen die Person des Klägers allenfalls schemenhaft abbilden würden.
Die Aufzeichnungen waren daher nach Ansicht des 13.Zivilsenats im konkreten Fall verwertbar.
Oberlandesgericht Nürnberg, 13. Zivilsenat, Hinweisbeschluss vom 10.August 2017, 13 U 851/17;
vorhergehend LG Regensburg, Endurteil vom 28. März 2017, 4 O 1200/16,
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-b…sse/2017/26.php
Quelle: http://www.nordbayern.de/region/nuernbe…el-zu-1.6595913
Danke an @Fusseldusel !
Das ist wie mit der Cam von Citroen (http://www.citroen.de/technologien/c…citroen-tm.html).
Wird auch nur auf der DE Homepage angeboten.
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ohne Blitz, sonst erschreckst du die Tiere ja.
Wir haben eine Bresser Kamera. Bildquali vergleichbar wie die Homevista. Nach 2 Jahren fing dann die Fernbedienung der Kamera an zu schwaecheln.
Rollei bringt zur IFA2017 drei neue Dashcams auf den Markt.
Es handelt sich hierbei um die Rollei CarDVR-72, CarDVR-308 und CarDVR-318.
==> zum Rollei Forum.
| Bildsensor | 1/3-Zoll CMOS Image Sensor (1920 x 1080 Pixel) |
| Auflösung | Video: 1080P/30fps, 720P/30fps |
| Objektiv | Weitwinkel Objektiv mit Festbrennweite | H:120°, V:61°, D:151,5° | Lichtstärke F = 1,8 |
| Fokusbereich | Fixfokus, Reichweite normal: 1,5 m ~ unendlich |
| LCD | Helles 7,62 cm (3,0“) Farb-TFT-LCD (960x240 Pixel) |
| GPS | Integrierte GPS-Funktion |
| G-Sensor | 3-Achsen-G-Sensor |
| Speicher | Unterstützt microSDHC-Speicherkarten von 8 bis 32 GB (Class 10 oder schneller) |
| Audio | Integriertes Mikrofon und Lautsprecher |
| Datenformat | MOV H.264 |
| Anschlüsse | Mini USB | HDMI™ (Typ D) |
| Stromversorgung | Interner Lithium-Polymer-Akku mit 470 mAh |
| Lieferumfang | CarDVR, Saugnapfhalterung, 12V/24V Fahrzeugadapter, Kurzanleitung, Bedienungsanleitung auf CD-ROM |
Verfuegbar: ab dem 10.10.2017
Preis: 109,99€
| Bildsensor | 1/3-Zoll CMOS Image Sensor (2688 x 1520 Pixel) |
| Auflösung | 1440p/30 fps | 1080p/60 fps | 1080p/30 fps | 1080p/30 fps HDR | 720p/120 fps |
| Objektiv | Weitwinkel Objektiv mit Festbrennweite | 122° (H) x 62° (V) x 156° (D) | Lichtstärke: F = 1.8 |
| Fokusbereich | Fixfokus, Reichweite normal: 1,5 m ~ unendlich |
| LCD | Ultra helles 5,87 cm (2,31“) Farb-TFT-LCD (320 x 240 Pixel) |
| GPS | Integrierte GPS-Funktion |
| G-Sensor | 3-Achsen-G-Sensor |
| Speicher | Unterstützt microSDHC-Speicherkarten 16 GB bis 32 GB (Class 10 oder schneller) |
| Datenformat | MOV H.264 |
| Anschlüsse | Mini USB |
| Stromversorgung | Interner Lithium-Polymer-Akku mit 470 mAh |
| Lieferumfang | CarDVR, Saugnapfhalterung, 12V/24V Fahrzeugadapter, Kurzanleitung, Bedienungsanleitung auf CD-ROM |
Verfuegbar: ab dem 10.10.2017
Preis: 159,99€
| Bildsensor | 3 Megapixel CMOS Sensor |
| Auflösung | Foto: 3 Megapixel. 5 Megapixel, 8 Megapixel Video: 1920x1080p 30fps,1280x720p 60fps,1280x720p 30fps |
| Objektiv | 120° Weitwinkel-Objektiv Lichtstärke: F = 2,5 | f = 3,0 mm |
| LCD | 2,4“ (6,1 cm) HD Panel (960x240 Pixel) |
| GPS | Integrierte GPS-Funktion |
| G-Sensor | Eingebauter G-Sensor |
| Speicher | Unterstützt microSD/SDHC-Speicherkarten bis 32 GB |
| Datenformat | Foto: JPEG | Film: MOV H.264 |
| Anschlüsse | USB 2.0 | HDMI |
| Stromversorgung | Interner Lithium-Ionen-Akku mit 180 mAh |
| Lieferumfang | CarDVR-72, USB-Kabel, Saugnapfhalterung, Autoladegerät, GPS-Modul und Bedienungsanleitung |
Verfuegbar: ab dem 10.10.2017
Preis: 69,99 €
und spart ungemein an Geld. Beim Haendler heist es einmal neues Kombiinstrument bitte.
Moin Moin,
auf der Autobahnfahrt Richtung Norden entdeckte ich im Kombiinstrument etwas besonderes. Die Geschwindigkeit beim Analogtacho wich von der Anzeige des Tempomaten ab.
Im ausgeschalteten Zustand sah das Kombiinstrument so aus. Die Nadel lag dem Gefrierpunkt nahe.
Das sah vor paar Stunden noch anders aus (Nadel unterster 10'ner Strich) - also muss da was faul sein. Start der Fehlersuche / Recherche im Netz.
Die Recherchen in den Fachforen ergaben das ich nicht der einzigste bin und das es sogar Loesungsansaetze fuer mein Problem gibt. Prima.
Das Kombiinstrument laesst sich einfach herausnehmen, in dem man bei den Punkten am schwarzen Rand (Bild 2) mit flachen Kuechenmessern reinfaehrt bis man den Widerstand der Spangen ( Videoanfang) merkt. Dann haengt man links unten das Fach wo der OBD Stecker dahinter ist einfach aus und kann somit von hinten das Kombiinstrument herausdruecken.
Danach loesst man die Front des Kombiinstruments durch wegdruecken der Nasen. Welche Nasen man druecken muss erkannt man sehr leicht ![]()
Wenn die Front ab ist sieht das ganze so aus.
Im letzten Bild hab ich die Nadel abgezogen und beim korrekten Nullpunkt ( Bild 3 ) wieder montiert. Nach anschliessen der Batterie und des Kombiinstruments initialisiert die BSI das Kombiinstrument, die Geschwindigkeitsnadel und Drehzahlnadel wackeln etwas.
Hier fing dann der Teufelkreis an bei mir, manchmal war die Nadel +10 km/h manchmal bei -10 km/h. Also Nadel wieder ab und wieder korrigiert und wieder drauf. Der Motor der Welle ist uebrigens endlos, soviel dazu.
Dann hab ich 10minuten vergehen lassen und die Nadel war eine Nadelbreite wieder runter. Am naechsten Morgen lag die Nadel wieder am Gefrierpunkt auf.
Die Loesung in den Foren lautete dann "Nadel lose / verrutscht - klecks Sekundenkleber rein und Problem geloest ). Das erschien mir auf den ersten Blick garnicht so logisch, denn die Nadel lief ja zitterfrei nach oben und auch wieder runter.
Ich recherchierte weiter und traf auf einen Beitrag das die Zahnraeder im Schrittmotorgehaeuse gebrochen seien. Das erschien mir etwas logischer ( falsch gedacht! ) und ging zurueck vor Ort zum Auto.
Beim inspizieren des Nadelschafts schimmerte ein leichter Riss hervor. Und ab jetzt glaubte ich an die These das die Nadel lose ist und auf der Welle verrutscht.
Den Loesungsansatz mit Sekundenkleber fand ich nicht so toll, darum entschied ich mich fuer einen kleinen Schrumpfschlauchquerschnitt den ich einfach auf den Schaft schob. Nadel wieder drauf auf die Welle ( mit wesentlich mehr Spannung )
und von nun an bleibt die Nadel wieder beim Nullpunkt liegen und die Blitzerfotos bleiben auch aus ![]()
Vielen Dank fuer die ausgiebige Vorstellung @Fusseldusel. Viel Spass im Forum und weiterhin eine knitterfreie fahrt ![]()
Erweiterte Antwort > Dateianhaenge.
@Almera
ZitatUK & France not included in the Europe database. France is because it's illegal to have a camera warning device full stop. UK is because we use MPH and the camera can only do KMH or MPH not both together.
Duerfte sich zu DE nicht anders verhalten. Ob DE auch im Europe Update drin ist? Steht im Handbuch was zu den files ? Mal geschaut ob die Kamera einen speziellen Order angelegt hat ( Speedcam o.ä ) ?
Ich denke die Blitzer.de app ist da zuverlaessiger zum testen ![]()
Aufgrund aktueller Geografischer Lage - ein doppeltes Moooin Moooin ![]()
du kannst deinen Fall hier mit Worten umschreiben. Danach bekommst du von uns sehr grob gesagt ob ja oder nein.