Beiträge von SuperMario
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Richtig, im Falles einer notwendigen Nutzung des Materials, ist nur das Material wichtig - das drumherum ist ein Nice2have. mehr nicht. Wobei ich persönlich auch allen klimbim aktiviert habe
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Die Grösse der Speicherkarte ist ein endloslanger Tunnel. Grosse Karte - Viel Material auf der Karte - weniger Verschleiss. Kleine Karte - wenig Material auf der Karte - hoher Verschleiss.
Genauso wenn man eine grosse Karte mit kleiner Partition verwendet. Wie mans macht - ist es falsch.
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Ich habe @hannsi1957 s Beiträge mal abgetrennt und Ihm einen eigenen Thread gewidmet
@hannsi1957 => Feuer frei ==> DIY: A119s Linse justieren + Modfirmware
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...anwalt weiter gibt.
man kann sich schneller selbst belasten als man denkt.Sollte ja beim eigenen Anwalt kein Problem sein
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bei mir hat sich weiterhin nichts geändert. Bei #Verkehrskontrollen wird die Kamera nicht beachtet oder erwähnt. Jetzt zu #COVID-19 Zeiten sollen ja vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Ich bleibe weiterhin ganz entspannt.
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Kamera ab, Handschuhfach auf...! Erledigt!
Probe mal den Ernstfall und Rupf die Kamera(s) ab - so schnell geht das garnicht
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Dashcams mit Passwörtern verschützt fällt mir grad ein - Wäre mal ne sinnvolle Idee, ob man die Aufnahme vor Ort zeigen möchte oder die Karte auslesen möchte, bei beiden sollte man ein Passwort eingeben können sollte es mal hart auf hart kommen und die beschlagen deine Dashcam & können dann aber nicht sehen das diese doch die ganze Zeit aufzeichnet.
Gute Idee!
OK, Back to Topic....der Todesfall aus #2 hat nichts mit dem Fall in #1 zu tun - wollte es nur mal erwaehnen
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Dann schaust Du Dir das Video an und meldest Dich mit dem Kennzeichen bei der Polizei. Von der Dashcam must Du ja nichts erwähnen. Wenn Sie fragen woher Du es weißt - Naja Du warst ja vor Ort, sonst hätte die Kamera es ja nicht aufzeichnen können - also kannst Du ja auch den Unfallhergang schildern.
Beschuldigter behauptet am Abend nicht in der Gegend gewesen zu sein.
Erst wenn S vor Gericht geht und da die Ursache bzw der Verursacher nicht geklärt werden kann und es zum Beispiel Verletze/Tote gab würde ich erwähnen das ich eine Dashcam habe...
Die Frage ist ja ob Tod / verletzt mich von einen Datenschutzproblem entbindet.....
Toll wenn man sich solche Gedanken machen muss im Falle eines Crashs und so ggf Beweise nie ans Tageslicht kommen....
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Ich nehme mal als aktuelles Beispiel diesen tödlichen Unfall von heute Nacht:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.toedlic…b31ceeb308.html
ZitatPersonen, die den Verkehrsunfall beobachtet haben oder Hinweise zu dem gesuchten Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizeidirektion des Polizeipräsidiums.....
Angenommen, ich haette jetzt diesen Unfall auf der Karte und ich koennte den Verursacher damit belasten - bekomm ich dann auch paar auf den Sack wegen Nutzung der Kamera, denn ich wusste ja nicht das der Unfall passieren wird? Oder wird hier wieder mit zweierlei Maß gemessen?
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Der Herr im Artikel hat zwar laut Protokoll die Kamera freiwillig herausgerückt - frag mich nur wozu? Um die tolle Landschaft den Beamten zu zeigen? Mal Schauen was Herr Solmecke dazu schreibthttps://twitter.com/DashCamForum_de/status/1127635622045323264
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Zitat von freiepresse.de
Cockpitkameras sollen bei Unfällen Beweise liefern. Doch ihr Einsatz ist umstritten, wie ein Fall aus Chemnitz zeigt.
Es ist ein sonniger Apriltag, kurz nach neun Uhr morgens, als Karsten Hähl aus Chemnitz beim Wegbringen von Leergut in eine Polizeikontrolle gerät. Das Interesse der Beamten gilt einer Mini-Kamera, die der Rentner mit zwei Gummibändern am Innenspiegel seines Mitsubishi ASX fixiert hat. "Was ist denn das hier?" fragt einer der beiden Polizisten. Hähl antwortet wahrheitsgemäß: "Eine Dashcam."Keine zehn Euro hat der 68-Jährige für das Gerät der Marke NavGear bezahlt. Er habe damit Beweise sichern wollen, falls er in einen Unfall verwickelt werde, erklärt Hähl. "In der Zeitung hatte ich gelesen, dass Dashcam-Videos von Gerichten zur Klärung des Unfallhergangs zugelassen seien." Er sei sich keines Vergehens bewusst. Doch der Polizist belehrt ihn, eine Aufzeichnung sei rechtlich nicht zulässig. Die Kamera wird sichergestellt. Gegen ihn werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, man melde den Sachverhalt an den Datenschutzbeauftragten in Dresden, erklären die Beamten. Ihn erwarte ein Bußgeld von mindestens 180 Euro. Hähl ist geschockt und verunsichert von der Strenge der Polizisten. "Die haben mich behandelt wie einen Schwerverbrecher."
Dass Dashcams auf Armaturenbrettern oder an Windschutzscheiben erlaubt sind, glauben mittlerweile viele. Auslöser hierfür dürfte auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gewesen sein: Im Mai 2018 erklärten die Karlsruher Richter, Videoaufnahmen der Mini-Kameras seien grundsätzlich als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertbar (Aktenzeichen: VI ZR 233/17). Doch so eindeutig, wie es klingt, ist die Lage nicht. Denn aus Sicht des BGH stellt die "permanente anlasslose Aufzeichnung" einer Fahrt weiterhin einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Um solche Strafen zu umgehen oder zumindest gering zu halten, verfügen moderne Dashcams über einen Modus für Schleifenaufnahmen. Diese "Loops" werden - so zumindest die Theorie - ständig überschrieben. Dauerhaft gespeichert wird nur, wenn die integrierten Sensoren eine Erschütterung registrieren, wie sie zum Beispiel bei einem Zusammenstoß oder einer Notbremsung entsteht. Wie lang ein Loop maximal sein darf, steht jedoch nicht im Gesetz. "Alles im Bereich von ein, zwei Minuten dürfte unkritisch sein", schätzt ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe.
Manche Experten verweisen in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Dort hatten die Richter ein halbminütiges Video als Beweismittel zugelassen (Aktenzeichen: 2 O 4549/15). Laut BGH muss aber in jedem Fall neu abgewogen werden, ob das Interesse an der Unfallaufklärung oder am Datenschutz höher zu bewerten sei.
Karsten Hähl weiß nicht genau, nach welchem Schema seine Kamera aufgezeichnet hat oder in welchen Abständen die integrierte Speicherkarte überschrieben wurde. "Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, herauszufinden, ob das Ding nun eine halbe Minute aufnimmt oder drei Stunden." Ein Versäumnis, das ihn im Nachhinein ärgert. Unstrittig ist dagegen, dass die Dashcam lief, als er in die Kontrolle geriet. "Der Motor lief ja."
Entdeckt die Polizei bei Routineüberprüfungen eine Dashcam, sollten sich deren Besitzer möglichst defensiv verhalten, rät der Dresdner Verkehrsrechtsanwalt Christian Janeczek. "Machen Sie auf keinen Fall Angaben darüber, ob die Kamera eingeschaltet war." Denn Voraussetzung für ein Bußgeld sei immer, dass das Gerät tatsächlich genutzt wurde. Bloßer Besitz ist dagegen nicht illegal. Strittig sein könnte dann noch, ob die Ordnungshüter das Recht haben, die Kamera zu beschlagnahmen. Eine Sprecherin der Chemnitzer Polizeidirektion bejaht diese Frage mit Verweis auf "konkrete Verdachtsmomente". Janeczek tendiert zum Nein: "Es liegt ja keine Straftat vor, sondern nur ein vergleichsweise geringer Verstoß." Es fehle hier allerdings noch an Rechtssprechung.
Folgt man Janeczeks Argumentation, ist Karsten Hähl bei der Verkehrskontrolle in Chemnitz wohl zu kooperativ gewesen. Laut Protokoll hat er einer Sicherstellung seiner Dashcam zugestimmt. Mit anderen Worten: Er hat das Gerät freiwillig herausgerückt. Post von den Datenschützern aus Dresden ist bisher noch keine bei ihm eingetroffen. Um keine Fehler mehr zu machen, hat Hähl am Dienstag einen Anwalt konsultiert. Der habe ihm schon im Erstgespräch gesagt, "dass ich kein Einzelfall bin."
Tatsächlich gehören Dashcam-Fälle zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten, die Sachsens Datenschutzbeauftragter zu bearbeiten habe, sagt dessen Sprecher Andreas Schneider. Das habe auch damit zu tun, dass solche Fälle häufig angezeigt würden - etwa von Polizeibeamten, die die Geräte immer wieder mal bei Verkehrskontrollen hinter der Frontscheibe entdecken.
Wie viele Dashcams hierzulande im Einsatz sind, darüber gibt es keine aktuellen Zahlen. Zuletzt meldete der Branchenverband Bitkom im Mai 2018, innerhalb der letzten drei Jahre seien in Deutschland rund 150.000 dieser Minikameras verkauft worden. Tendenz: stark steigend. Ob ihre Dashcam "BGH-urteilskonform" ist, interessiere dabei aber weniger als jeden zweiten potenziellen Käufer, zeigte eine Umfrage des Marktforschungsinstituts One Poll. Wichtiger ist Interessenten demnach, sich gegen eventuelle Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. So, wie es auch Karsten Hähl machen wollte.
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[/irony][irony]Probleme mit Dashcams
Kein automatisches Löschen: Die Zeitschrift c't und der ADAC haben 2018 neun Dashcams getestet. Nur zwei Modelle - die Garmin Dashcam 55 und die Blackvue DR-750 S - löschten ihre Videos, wenn ihre Sensoren keine Unfallsituation oder ein abruptes Fahrmanöver erkannt hatten. Alle anderen Geräte zeichneten zwar Loops auf, löschten diese aber erst, wenn die Speicherkarte voll war.[/irony][irony]
[/irony][irony]Untaugliche Befestigungen:
Einige Kameras, die per Saugnapf an der Scheibe fixiert werden, klappten bei simulierten Crashs nach oben wegoder sprangen aus ihrer Halterung.[/irony][irony]
[/irony][irony]Nur Frontaufnahmen:
Nur eine einzige Kamera aus dem Testfeld verfügte über eine zweite Kamera fürs Heck des Autos.[/irony][irony]
[/irony][irony]Schlechte Bildqualität:
Nachtaufnahmen waren durchweg kaum brauchbar, tagsüber waren die Videos okay. Viele Kameras zeichnen mit einer Bildwiederholrate auf, die nur für langsame Fahrten ausreicht.[/irony]Andere Länder, andere Regeln: In Frankreich, Italien, den Niederlanden oder Spanien sind Dashcams erlaubt. Besser ohne Dashcam sollte man laut ADAC durch Belgien, Portugal, Österreich oder die Schweiz reisen. (rnw)
Quelle: https://www.freiepresse.de/ratgeber/dashc…artikel10513418
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Subforen im Bereich Garmin angelegt:
https://dashcamforum.de/wbb/index.php/Board/206-Garmin/
Danke @Bref
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in der 0134-en-eur-[tm='yellow'] 1[/tm]-1556802965en_EUR.zip ist das Firmware downgrade beschrieben. Good Job Rollei
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für deine weiteren "Projekte" darfst du gern einen dieser Bereiche nutzen.
Auf das wir uns mal sehen in der City
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was für ein gefummel.....
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Die Töne sind Herstellerübergreifend,
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Moin,
im Anschluss mal eine kurze Story über den Focus und das Problem der mangelnden Motorleistung.
Vor circa 2 Jahren fing der Focus sporadisch an etwas auf der Autobahn ab >300Km zu muckern. Gefühlsmässig so als ob zu wenig Sprit ankommt. Öffnete man den Tankdeckel kam Sog Geräusch und der Wagen lief wieder. Gereinigt wurde der Tankverschluss und sämtliche Schläuche. Problem war weiterhin da, jedoch nicht so extrem.
Der Sache wurde keine weitere Beachtung geschenkt bis dann vor nen Jahr der Fehler wieder extremer wurde oder Fehlercodes abgelegt wurden.
P0135 - Lambda Sonde Heizungs-Schaltkreis Fehlfunktion (Bank 1 Sensor 1)
P0171 - Gemisch zu Mager (Bank 1)
Fehler 1 sagt ja viel aus und so eine Sonde darf nach 240000 Kilometer auch mal kaputt gehen. Also 40 Euro Sonde von DENSO geordert - eingebaut, Fehler gelöscht und weg war er.
Kommen wir nun zu Fehler 2 - Gemisch zu mager: Eine Googlesuche zu Modell, Baujahr ergab Undichtigkeiten am Ansaug, Undichtigkeiten in der Abgasanlage.
Es war die Rede von rissigen Unterdruckschläuchen, defekten Entlüftungsventil der Kurbelgehäuseentlüftung.
Ok der Unterdruckschlauch war rissig - das aber schon Jahre lang - egal - ausgetauscht. Fehler blieb.
Ventil der Kurbelgehäuseentlütung - getauscht - Fehler blieb.
Da die Abgasanlage auch fällig war in Form von Undichtigheiten habe ich Krümmer, Kat und den Rest bis hinten getauscht. - Fehler blieb.
Zwischenzeitlich kam P0135 wieder - Tja, wer billig kauft - kauft zweimal. DENSO Sonde gegen Bosch Sonde (98€) getauscht - Fehler erneut behoben.
Das Verifizieren ob der Fehler ( Mangelnde Leistung) behoben wurden oder nicht, war nicht so einfach. Da der Fehler (P0171) am Auto und im Steuergerät erst nach längerer Autobahnfahrt kam.
Vor 3 Monaten wars nun soweit das der Focus in voller Fahrt kein Gas mehr annahm und den Motor auf ~20Km/h herunterdrosselte. Das macht wenig Spass auf der Autobahn. Nächste Haltebucht /Parkplatz anschleichen - 5 Minuten warten und weiter gings.
Die anliegenden Autohäuser an der Autobahn konnten nichts sagen, zum einen waren manchmal keine Fehler hinterlegt oder sie wollten das Problem "Live" sehen - was eben nicht ging....
Eines Samstags besuchten wir dann ein Ford Autohaus in meiner Nähe wo nur der Chef Dienst hatte und dieser gab mehr oder weniger den Hinweis in zur finalen Lösung. Beim Focus MK1 seien wohl die Stecker an der Pumpe verkokt und führten zum reihenweise Ausfall der Pumpen.
--> Me: Stecker gecheckt, alles wie neu und einen Totalausfall hat die Pumpe ja auch nicht.
Nun, seit ich den Stecker der Pumpe ab hatte trat das Problem nun schon bei 50Km-100Km auf. Klasse! - Ich halte das eher für einen Zufall
Gestern bekam ich den Focus wieder zu Gesicht - 50Km gefahren, schleichen auf der Landstrasse mit 20-30km/h. Berg hoch war Schrittgeschwindigkeit angesagt. Edel Edel.
Heim..Pumpe getauscht - Probefahrt über Landstrasse und auf der Autobahn das 1.4er Motörchen mit 180km/h rennen lassen. Und das alles ohne Probleme.
Ergo: Zu wenig Sprit / niedriger Kraftstoffdruck - Zu viel Luft = P0171
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