Und warum denkst du daß diese Vorgehensweise Selbstmord wäre? Was würde passieren, wer soll mich anklagen?
Ein Anruf beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten reicht zu und der Stein rollt. Dann hast du den Zonk gezogen. Es gab schon genug solche Fälle, die im Anschluss ausgeartet sind. Einer glaube sogar hier im Forum. Ich würde das Videomaterial nicht mal an Polizei oder andere Ermittlungsbeamte herausgeben.
Sollte ich mal Zeuge eines Unfalls werden, wo ich Material habe - würde ich das höchstens privat unter 4 Augen den jeweiligen Anwalt geben. Niemals vor Ort den Beamten.
Behandel das Videomaterial so als wenn du eine Leiche im Keller hast, das erzählst du ja auch nicht jeden 😉.
Mir wäre das ohne rechtlichen Beistand zu gefährlich.