ZitatAlles anzeigenDas AG München hat entschieden, dass die Frage, ob ein privat
aufgenommenes Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet
werden darf, von einer Interessenabwägung abhängt.Am 30.05.2011 kam es in München an der Kreuzung
Tegelbergstraße/Naupliastraße zu einem Verkehrsunfall. Ein Fahrradfahrer
fuhr rechts neben dem Fahrer eines Smart Cabrios, der ihn dann
überholte. Als der Pkw-Fahrer plötzlich abbremste, geriet der
Fahrradfahrer ins Straucheln und fiel hin. Dabei verletzte er sich und
auch sein Fahrrad wurde beschädigt. Die Arzt- und Reparaturkosten von
insgesamt 3.000 Euro wollte der Fahrradfahrer vom Autofahrer ersetzt
bekommen sowie darüber hinaus ein angemessenes Schmerzensgeld.
Schließlich habe dieser ihn absichtlich ausgebremst, um ihn zu
maßregeln. Der Fahrer des Cabrios habe ihm nämlich vorher schon den
"Mittelfinger" gezeigt, weil er sich beschwert habe, dass der Smart ihn
zuvor ohne jeglichen Seitenabstand überholt habe. Er könne das alles
auch beweisen, weil er seine Fahrradfahrt auf Video aufgenommen habe.
Der Autofahrer weigerte sich zu zahlen. Es stimme so alles nicht und die
Verwertung des Videos verletze ihn in seinen Grundrechten. Daraufhin
erhob der Fahrradfahrer Klage vor dem AG München.Das AG München hat die Klage abgewiesen.
Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Fahrradfahrer den
Unfall überwiegend selbst verschuldet habe, so das Amtsgericht. Das
mitwirkende Verhalten des Autofahrers sei von so untergeordneter
Bedeutung gewesen, dass eine Haftung nicht mehr in Betracht komme. Zu
einer Berührung des Fahrrads mit dem Smart sei es nicht gekommen.
Deshalb hafte der Autofahrer nicht automatisch schon wegen der
Betriebsgefahr, die von seinem Auto ausgehe für die Folgen des Unfalls.
Der Fahrradfahrer habe vielmehr ein Verschulden des Autofahrers zu
beweisen. Dies sei ihm nicht gelungen. Zunächst sei streitig gewesen, ob
die Verwertung des Videos zulässig sei. Zur Beantwortung dieser Frage
komme es auf die Interessen beider Parteien an, die gegeneinander
abzuwägen seien.Hier führe die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die
Verwertung des Videos zulässig sei. Zu der Zeit, zu der das Video
aufgenommen wurde, habe der Aufnehmende damit noch keinen bestimmten
Zweck verfolgt. Die Personen, die vom Video aufgenommen wurden, seien
rein zufällig ins Bild geraten, so, wie es auch sei, wenn man
Urlaubsfotos schieße oder Urlaubsfilme mache und dabei auch Personen mit
abgebildet werden, mit denen man nichts tun habe. Derartige
Fotoaufnahmen und Videos seien nicht verboten und sozial anerkannt.
Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder
geraten könne.Nachdem die abgebildete Person dem Fotografen in der
Regel nicht bekannt sei und dieser damit auch keine näheren Absichten
gegenüber der abgebildeten Person verfolge, bleibe die abgebildete
Person anonym und sei damit allein durch die Tatsache, dass die Aufnahme
erstellt wurde auch nicht in ihren Rechten betroffen. Eine
Beeinträchtigung ihrer Grundrechte könne nur dann vorliegen, wenn eine
derartige zufällig gewonnene Aufnahme gegen den Willen der abgebildeten
Person veröffentlicht werde. Das liege hier zwar vor, nachdem der Kläger
von der Videoaufnahme im Gerichtsverfahren Gebrauch machen wolle. In
dem Moment, in dem sich der Unfall ereignete, habe sich aber auch die
Interessenlage der Beteiligten geändert. Der Fahrradfahrer habe nunmehr
ein Interesse daran, Beweise zu sichern. Dieses Interesse sei in der
Rechtsprechung auch anerkannt: Es werde für unproblematisch gehalten,
wenn ein Unfallbeteiligter unmittelbar nach dem Unfall Fotos von den
beteiligten Fahrzeugen, der Endstellung, Bremsspuren oder auch von
seinem Unfallgegner mache, um Beweise für den Unfallhergang und die
Beteiligung der Personen zu sichern. Es könne keinen Unterschied machen,
ob die Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen werden oder bereits
angefertigte Aufnahmen nun mit dieser Zielrichtung verwertet werden.
Deshalb könne in dem Prozess das Video ausgewertet werden.Die Auswertung des Videos habe aber nunmehr ergeben, dass der
Fahrradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 24 km/h gefahren sei und
deshalb zum vorausfahrenden Pkw einen Abstand von 12 m hätte einhalten
müssen. Das habe er aber nicht getan, er sei viel mehr in einem Abstand
von nur 8 m hinter dem Pkw hergefahren. Als er das Aufleuchten der
Bremslichter sah, hätte er trotzdem sein Fahrrad noch sicher im Stehen
bringen können, wenn er eine moderate Bremsung nicht nur mit der
Vorderradfelge, sondern auch mit der Hinterradfelge ausgeführt hätte, um
die Stabilität seines Fahrrades zu erhalten. Dazu hätte die verbliebene
Strecke bis zum Halt des Pkws ausgereicht. Der Autofahrer habe auch
einen verkehrsbedingten Anlass für seine Bremsung gehabt, da ihm ein PKW
entgegengekommen sei. Dass der Autofahrer den Kläger maßregeln wollte,
müsse dieser beweisen. Das Video zeige dies, insbesondere auch den
erhobenen Mittelfinger, nicht. Auf der entsprechenden Bildsequenz sei
lediglich eine erhobene Faust zu sehen. Ob ein Finger darüber
hinausrage, könne hingegen nicht mit der nötigen Sicherheit gesagt
werden. Der Autofahrer habe angegeben, dass er gelegentlich beim Fahren
mit seinem Cabrio die Hand am oberen Türholm habe. Anhand dessen, was
man auf dem Video sehe, lasse sich diese Variante nicht völlig
ausschließen.Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Beiträge von SuperMario
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Nö meine filmt einfach drauf los ohne irgendwo einen fokus zu setzen.
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Speicherplatz? Wenn ich KEINE Karte drin habe, faengt sie garnicht an zu filmen sondern zeigt mir nur das Kartenzeichen quer über den Bildschirm.
Es kann aber sein, wenn du bsp an der Ampel stehst und vor der Kamera geschieht nix, dann stoppt sie die Aufnahme und faengt bei dann wieder an wenns vor der Linse was neues gibt ( Siehste oben links an den roten pulsierenden Punkt )
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Funktioniert es?
Andere Frage:
Wie hast du die Kamera mit Strom versorgt? Über das mitgelieferte Ladekabel oder anders?
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Also wenn du bei Recycle "NO" auswaehlst verbietest du der Cam ja das komplette Video ( je nachdem wie gross die SD Karte ist ) zu loeschen. Und wenn die SD Karte voll ist, ist eben ende im Gelände
Ich persönlich finde diese Aufteilung gut. Die Cam zeichnet ja dennoch non Stop auf, setzt eben nur bei der gewünschten MB Zahl den Cut.
Überlege mal wenn die Cam auf die Karte nur eine Datei schreibt und der G-Sensor das Video schreibgeschützt macht dann noch die Karte voll ist sitzt du in der Sackgasse
Weil überschreiben darf sie nicht und voll ist sie auch
Grüsse
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Drücke mal da weiter rum, da kommen bestimmt weitere Auswahlmöglichkeiten.
128,256,512,no oder so....
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Also eine direkte Ueberschreib mich Funktion hab ich nicht, nur eine Option wo ich die groesse der Videos einstellen kann bevor bzw wann die kamera ein Cut machen soll.
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Wenn meine GS1000 GPS sucht dann blinkt links ne rote "Antenne. Ähnlich wie das Wlan Symbol bei Apple, Samung etc...
Wenn dann GPS gefunden wurde, leuchtet die Antenne permanent grün.Wie man dieses blinken interpretieren soll weiss ich nicht, meine hat nur ne rote LED und die ist wie gesagt, a'mal permanent rot dann wieder mal am blinken.
Hast du auch eine "echte" GS1000 mit Ambarella Chipssatz? => https://dashcamforum.de/board/index.ph…ead&threadID=18
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1. Bei mir wird nicht in einer Endlosschleife aufgenommen, sondern wenn die Speicherkarte voll ist wird angezeigt (CARD FULL) und die Aufnahme ist beendet. Was muss ich einstellen?Dazu kann ich dir heute abend mehr sagen
2. Es ist der Stempel für die Geschwindigkeit mit dabei, obwohl ich keine Geschwindigkeit aufzeichne. Ist für mich also vollkommen unnötig wenn dauernd 0 MPH dabeisteht, kann ich das irgendwie umgehen?Nein, die Geschwindigkeit wird durch das GPS Signal generiert => hast du GPS wird km/h angezeigt.
3. Mit welcher Taste sichere ich die momentane Aufnahme, also damit die schreibgeschützt ist?Die untere linke Taste ( Danach hast ein Schloss links am Rand )
4. Was hat dieses rote kleine Licht auf der Seite des Displays links zu bedeuten? Das leuchtet bei mir manchmal abwechselnd ganz schnell rot blau, wie eine Polizeisirene. Stört mich zwar nicht gewaltig, aber interessieren würde es mich trotzdem.
Das ist ein Anzeichen das die Cam an ist, denn man kann einstellen das der Bildschirm nach X Minuten ausgeht. Bei leuchtet / blinkt die LED Rot immer abwechselnd
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Homepage: registratorviewer.com/
Download: downloadChangelog:
Version: 5.0
Zitat5.02013.06.13
[*]Built-in MOV / MP4 splitter
- Now you need not install any codecs in Windows Vista / 7 / 8.
- There is no pause during switching to the next file in the group.
- Satisfying video speedup.
[*]GPS data support for dash cams:- Cansonic CDV 800
- Mio Mivue 388
- Car Black Box X3000
- VR-102 Critical Witness
[*]Japanese language support [jp] (by Naoki Furuhashi).
[*]Vietnamese language support [vi] (by dichvuhuuich.com).
[*]Bulgarian language support [bg] (by AllTimeCams.com). -
Welche Sprachen sind denn von Haus aus drin?
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Im Anhang findet Ihr die Bedienungsanleitung für das MiVue 358
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Im Anhang findet Ihr die Bedienungsanleitung für das MiVue 338
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Technische Daten und Funktionen zur MiVue338
Homepage: mivue-338_technische-daten
Alternativ: im Anhang als *.Mht
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So sieht es in einer vermeintlichen GS1000 aus. Anstatt eines Ambarella Chipsatz, werkelt da ein WINS Chip rum
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Ab 14 Juni 2013 via Amazon wieder lieferbar
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Der Autor vom ersten Video gab folgendes bekannt
ZitatUnd so ging es aus: Das Video wurde anstandslos anerkannt. Vorsatz wurde
festgestellt, knapp 2 Jahre Führerscheinentzug, gute € 7000,- Bußgeld,
MPU. Das hat sich rendiert.Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=X4xlCeGs-Ug
ZDF Reportage über diesen Fall
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Hallo Frank,
vielen Dank für dein Feedback.
Ja das Forum ist auch nach 3 Monaten immer noch neu und Du gehörst mit zu den ersten
Kannst du deine Dashcam etwas genauer vorstellen? Wenn ja richte Dir gern ein Unterforum passend zu deinen Modell hier
https://dashcamforum.de/wbb/index.php/Board/256-Dashcam-s/
ein.