Hallo Staabi,
Herzlich Willkommen im Forum.
Kannst du was ueber dke Cam sagen? Welcher Chipsatz verbaut ist etc.
Ggf auch paar Bilder und Testvideos einstellen?
Hallo Staabi,
Herzlich Willkommen im Forum.
Kannst du was ueber dke Cam sagen? Welcher Chipsatz verbaut ist etc.
Ggf auch paar Bilder und Testvideos einstellen?
Um Sachen erfolgreich hier zu inserieren erfordert es
Die Angebote sind erst nach Prüfung der Moderatoren sichtbar.
Folgendes gibt es zu beachten:
Baustellen Smileys
[wise='info']>>>>UPDATE 08.04.2016 <<<<[/wise]
Seiten:
Gruppen / Channels auf
12.03.2013
Gründung vom https://dashcamforum.de/www.DashCamForum.de
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04.2013 - 07.2013
Erstellung der ersten Subforen für die einzelnen Kameras
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01.08.2013
Subforum Rollei CarDVR- 110 hinzugefügt
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02.08.2013
Subforum Offtopic pur hinzugefügt
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03.08.2013
Subforum GS9000 hinzugefügt
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11.08.2013
MemberMap hinzugefügt
Für das erscheinen in der MAP => "Profil bearbeiten" => "Wohnort" anpassen
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27.08.2013
* Mio 338,358,388 bekommt ein separates Subforum
* Subforum für die Kamera HPF210
* Firmware Forum in der Kategorie Firmware / Software / Hardware / Zubehör
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28.08.2013
* Subforen in Produktforen kategorisiert
* In den Produktforen Avic, GS-Serie und Mio ist das erstellen von Threads nur in den jeweiligen Unterforen möglich. Zu erkennen an den Schloss im Foreneingang. Dies verhindert ein direktes Thread erstellen unter GS-Serie, Avic und Mio.
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01.09.2013
* Forensoftware aktualisiert - Fehler bitte melden
* Shoutbox hinzugefügt
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03.09.2013
* automatisches ausklappen der Shoutbox beim einloggen ins Forum deaktiviert
* "Neuigkeiten" Box hinzugefügt, damit ist es auch möglich
anzeigen zu lassen.
* Tapatalk Support added
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22.10.2013
Subforum F70 / i1000 / X6 erstellt
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25.10.2013
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03.11.2013
* Rollei CarDVR-70 Forum hinzugefügt
* Profilfelder: Dashcam und Speicherkapazität hinzugefügt
Einzutragen unter Profil bearbeiten => Persönliche Informationen
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15.11.2013
* Forum Aiptek mit Unterforen X-mini, X1, X3, X5, P1 hinzugefuegt
* Profilfeld: Firmwareversion hinzugefuegt => Einzutragen unter Profil bearbeiten => Persönliche Informationen
Nunja..,schonmal gesehen wie ein blitzer blitzt?
Herzlich Willkommen im Forum Manni,
Auf das wir uns hier noch öfters lesen und selbstverständlich eine Knitterfreie fahrt.
Überrede doch lieber Deinen Lieferanten zu einem Foto von den Innereien oder gar einer Mitwirkung als Forenmitglied im Händlerstatus (Einverständnis des Forenbetreibers vorausgesetzt, ich hab' ihn nicht gefragt)
. Ist schließlich ein Zukunftsmarkt.
kein Problem
es sind die 4 Schrauben wenn du von oben drauf schaust, der Rest ist nur geclipst. Und wenn an der Seite kein Siegel aufgebracht ist, sieht man den Eingriff auch nicht.
Wo bekommst du die Fehlermeldung mit der Zeichenlaenge? Kannst du mir einen Screenshot an die hier hinterlegte Email in meinen Profil senden. Derzeit bin ich im Urlaub und habe nur eingeschraenkte Möglichkeiten ; )
Ich schneide die Videos aufn GT-I9300. Das hat mehr Power als mein PC
Wenn die Cam aus ist und vor deiner Nase passiert was nimmt sie das nicht auf. Ich meine mit Bewegungserkennung ist gemeint wenn sich das Umfeld vor dir nicht bewegt, stoppt die Cam die Aufnahme. Bewegt sich das Umfeld vor der Cam wieder, faengt der REC Ball oben links wieder an zu pulsieren.
1. Das GPS-Icon leuchtet ständig rot auf, sucht also ständig Satelliten. Es hatte zwar einmal kurzeitig grün gefärbt, aber seid dem nicht mehr. Ich bin zwar ein erfahrener Navi Nutzer, aber hier fällt mir nichts mehr ein. Vielleicht hat jemand eine Idee oder diesbezügliche Erfahrungen mit dem GS1000.
Geht das GPS denn unter freien Himmel? GGf hast du ne bedampfte Frontscheibe die das GPS Signal verhindert...
Am Anfang hatte ich aber auch das Problem. ist jetzt aber spurlos verschwunden
2. Nachdem mir mein zum Gerät mitgeliefertes „KFZ Ladegerät 12/24 VDC auf Mini-USB-A Stecker“ durch einen Bruch der Lötstelle direkt im Mini-USB-A Stecker kaputtgegangen ist, funktioniert der automatische Start beim Start des Fahrzeuges nicht mehr.
Ein handelsübliches Ersatz KFZ Ladegerät in dieser Art wirkt wie ein Anschluss über USB am PC
oder der Gleichen.
Meine Frage ist, gibt es eine andere Lösung oder braucht man unbedingt das Original KFZ
Ladegerät?
Guckst du da:
Hallo Bekoda,
Willkommen im Forum und viel Erfolg beim installieren deiner (baldigen?!) Cam
Puncto Stromversorgung hab ich weiter unten mithilfe eines Baseline Adapter beschrieben
Hallo Hundefreund,
dann nochmal nachtraeglich Willkommen on Board. Ich wollte dir den "Moderatortitel" nicht aufzwingen, da du mir gegenueber aber konstruktive Gedanken erwaehnt hattest, dachte ich es faellt dir leichter diese mit erweiterten Rechten spaeter umzusetzen
Ohne GPS wird dir aber keine Geschwindigkeit angezeigt, worauf ich persoenlich schon Wert gelegt habe
Nach den Bezeichnungen kann man schlecht gehen, das ist der Clou daran. Ich hab damals die Verkaeufer direkt auf Firmwareversion / Menüfarbe / GPS vorhanden? / verbauter Chipsatz angesprochen.
Die die es ernst meinen teilen dir dann die Angaben mit
Wobei die Preis echt horrorhoch sind. Dann musst du noch den Zoll dazurechnen wenn es aus HK kommt.
meine Cam kam via DHL innerhalb von 4 Tagen aus Shenzhen
Hallo Bekoda,
Willkommen in Forum.
Ich habe eine GS1000 diese kam knapp 100 Euro.
Den Strom hab ich von der Innenraumbeleuchtung mittels Adapter von Amazon abgezweigt. Beschrieben hab ich das ganze hier
Stromversorgung der Dashcam im Auto!
Hundefreund hat dazu auch Erfahrungsberichte über andere Cams, meist niedriger Preisklasse gepostet
Grüsse
Admin
ZitatAlles anzeigenDas AG München hat entschieden, dass die Frage, ob ein privat
aufgenommenes Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet
werden darf, von einer Interessenabwägung abhängt.Am 30.05.2011 kam es in München an der Kreuzung
Tegelbergstraße/Naupliastraße zu einem Verkehrsunfall. Ein Fahrradfahrer
fuhr rechts neben dem Fahrer eines Smart Cabrios, der ihn dann
überholte. Als der Pkw-Fahrer plötzlich abbremste, geriet der
Fahrradfahrer ins Straucheln und fiel hin. Dabei verletzte er sich und
auch sein Fahrrad wurde beschädigt. Die Arzt- und Reparaturkosten von
insgesamt 3.000 Euro wollte der Fahrradfahrer vom Autofahrer ersetzt
bekommen sowie darüber hinaus ein angemessenes Schmerzensgeld.
Schließlich habe dieser ihn absichtlich ausgebremst, um ihn zu
maßregeln. Der Fahrer des Cabrios habe ihm nämlich vorher schon den
"Mittelfinger" gezeigt, weil er sich beschwert habe, dass der Smart ihn
zuvor ohne jeglichen Seitenabstand überholt habe. Er könne das alles
auch beweisen, weil er seine Fahrradfahrt auf Video aufgenommen habe.
Der Autofahrer weigerte sich zu zahlen. Es stimme so alles nicht und die
Verwertung des Videos verletze ihn in seinen Grundrechten. Daraufhin
erhob der Fahrradfahrer Klage vor dem AG München.Das AG München hat die Klage abgewiesen.
Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Fahrradfahrer den
Unfall überwiegend selbst verschuldet habe, so das Amtsgericht. Das
mitwirkende Verhalten des Autofahrers sei von so untergeordneter
Bedeutung gewesen, dass eine Haftung nicht mehr in Betracht komme. Zu
einer Berührung des Fahrrads mit dem Smart sei es nicht gekommen.
Deshalb hafte der Autofahrer nicht automatisch schon wegen der
Betriebsgefahr, die von seinem Auto ausgehe für die Folgen des Unfalls.
Der Fahrradfahrer habe vielmehr ein Verschulden des Autofahrers zu
beweisen. Dies sei ihm nicht gelungen. Zunächst sei streitig gewesen, ob
die Verwertung des Videos zulässig sei. Zur Beantwortung dieser Frage
komme es auf die Interessen beider Parteien an, die gegeneinander
abzuwägen seien.Hier führe die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die
Verwertung des Videos zulässig sei. Zu der Zeit, zu der das Video
aufgenommen wurde, habe der Aufnehmende damit noch keinen bestimmten
Zweck verfolgt. Die Personen, die vom Video aufgenommen wurden, seien
rein zufällig ins Bild geraten, so, wie es auch sei, wenn man
Urlaubsfotos schieße oder Urlaubsfilme mache und dabei auch Personen mit
abgebildet werden, mit denen man nichts tun habe. Derartige
Fotoaufnahmen und Videos seien nicht verboten und sozial anerkannt.
Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder
geraten könne.Nachdem die abgebildete Person dem Fotografen in der
Regel nicht bekannt sei und dieser damit auch keine näheren Absichten
gegenüber der abgebildeten Person verfolge, bleibe die abgebildete
Person anonym und sei damit allein durch die Tatsache, dass die Aufnahme
erstellt wurde auch nicht in ihren Rechten betroffen. Eine
Beeinträchtigung ihrer Grundrechte könne nur dann vorliegen, wenn eine
derartige zufällig gewonnene Aufnahme gegen den Willen der abgebildeten
Person veröffentlicht werde. Das liege hier zwar vor, nachdem der Kläger
von der Videoaufnahme im Gerichtsverfahren Gebrauch machen wolle. In
dem Moment, in dem sich der Unfall ereignete, habe sich aber auch die
Interessenlage der Beteiligten geändert. Der Fahrradfahrer habe nunmehr
ein Interesse daran, Beweise zu sichern. Dieses Interesse sei in der
Rechtsprechung auch anerkannt: Es werde für unproblematisch gehalten,
wenn ein Unfallbeteiligter unmittelbar nach dem Unfall Fotos von den
beteiligten Fahrzeugen, der Endstellung, Bremsspuren oder auch von
seinem Unfallgegner mache, um Beweise für den Unfallhergang und die
Beteiligung der Personen zu sichern. Es könne keinen Unterschied machen,
ob die Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen werden oder bereits
angefertigte Aufnahmen nun mit dieser Zielrichtung verwertet werden.
Deshalb könne in dem Prozess das Video ausgewertet werden.Die Auswertung des Videos habe aber nunmehr ergeben, dass der
Fahrradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 24 km/h gefahren sei und
deshalb zum vorausfahrenden Pkw einen Abstand von 12 m hätte einhalten
müssen. Das habe er aber nicht getan, er sei viel mehr in einem Abstand
von nur 8 m hinter dem Pkw hergefahren. Als er das Aufleuchten der
Bremslichter sah, hätte er trotzdem sein Fahrrad noch sicher im Stehen
bringen können, wenn er eine moderate Bremsung nicht nur mit der
Vorderradfelge, sondern auch mit der Hinterradfelge ausgeführt hätte, um
die Stabilität seines Fahrrades zu erhalten. Dazu hätte die verbliebene
Strecke bis zum Halt des Pkws ausgereicht. Der Autofahrer habe auch
einen verkehrsbedingten Anlass für seine Bremsung gehabt, da ihm ein PKW
entgegengekommen sei. Dass der Autofahrer den Kläger maßregeln wollte,
müsse dieser beweisen. Das Video zeige dies, insbesondere auch den
erhobenen Mittelfinger, nicht. Auf der entsprechenden Bildsequenz sei
lediglich eine erhobene Faust zu sehen. Ob ein Finger darüber
hinausrage, könne hingegen nicht mit der nötigen Sicherheit gesagt
werden. Der Autofahrer habe angegeben, dass er gelegentlich beim Fahren
mit seinem Cabrio die Hand am oberen Türholm habe. Anhand dessen, was
man auf dem Video sehe, lasse sich diese Variante nicht völlig
ausschließen.Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nö meine filmt einfach drauf los ohne irgendwo einen fokus zu setzen.
Speicherplatz? Wenn ich KEINE Karte drin habe, faengt sie garnicht an zu filmen sondern zeigt mir nur das Kartenzeichen quer über den Bildschirm.
Es kann aber sein, wenn du bsp an der Ampel stehst und vor der Kamera geschieht nix, dann stoppt sie die Aufnahme und faengt bei dann wieder an wenns vor der Linse was neues gibt ( Siehste oben links an den roten pulsierenden Punkt )