Ich glaube nicht das man das logo entfernen kann, wenn dann ggf nur ueber eine alternative Firmware.
::EDIT::
ist die Parkcity FW universal bzw gibts da fuer jede Cam eine Firmware?
Ich glaube nicht das man das logo entfernen kann, wenn dann ggf nur ueber eine alternative Firmware.
::EDIT::
ist die Parkcity FW universal bzw gibts da fuer jede Cam eine Firmware?
Ich glaube nicht das man das logo entfernen kann, wenn dann ggf nur ueber eine alternative Firmware.
::EDIT::
ist die Parkcity FW universal bzw gibts da fuer jede Cam eine Firmware?
So siehts bei mir aus mit der GS1000.
Nutzt ihr ein Smartphone oder ein 0815 Telefon? Was für ein Modell?
Hallo Heike,
prinzipiell ist das Anschliessen der Mio doch gleich jeder anderen Dashcam. Ich hatte auch keine Lust 5 Meter kabel im Innenraum rumbaumeln zu haben.
Ich hab es so getan, mithilfe dieses Base Line Adapters....https://dashcamforum.de/board/index.ph…&postID=6#post6
Vermutlich denken die Deppen wenn man eine DC im Auto hat das man nur zwecks des filmens durch die Gegend kurvt, dem ist ja zum Glueck nicht so.
ZitatAlles anzeigenKamera aufs Armaturenbrett montiert, und los geht die Filmerei.
Spätestens seit dem Meteoriteneinschlag in Russland, der Anfang 2013 von
Dutzenden Auto-Kameras festgehalten worden ist, sind Dashboard-Kameras
auch bei uns ein Begriff. Der Elektronikhändler Digitec bestätigt, dass
«die Nachfrage bis anhin gering, jedoch stark steigend» ist. Kunden
seien vor allem Privatpersonen und Autogaragen, heisst es beim
Online-Händler Brack. Doch sind diese Gadgets, die wie Navigationsgeräte
an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt sind,
bei uns erlaubt?Verboten - oder doch nicht?
Ein klares Nein kommt aus
dem Büro des obersten Datenschützer des Landes, Hanspeter Thür. Zwar
seien Dashcams an sich nicht verboten, «das Filmen von Menschen und
Nummernschildern, sofern sie erkennbar sind, widerspricht jedoch dem
Datenschutz», sagt Mediensprecherin Eliane Schmid. Gefilmte Personen
müssten wissen, dass sie aufgenommen werden und ihr Einverständnis
geben. Diese Voraussetzungen seien bei Aufnahmen aus dem Auto heraus
nicht gegeben. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob man das Video nur
für private Zwecke nutze oder auf YouTube veröffentliche. Ausgenommen
von dieser Regel ist die Polizei, die im Bedarfsfall mit der Auto-Kamera
auf die Pirsch gehen darf.
Thomas Rohrbach vom Bundesamt für
Strassen (ASTRA) widerspricht: «Aus Sicht des Strassenverkehrsrechts ist
gegen Dashcams nichts einzuwenden, sofern die Kamera das Sichtfeld des
Lenkers nicht einschränkt und er die Kamera während der Fahrt nicht
bedient.» Der Einsatz von Dashcams ist umstritten: «Auf jeden Fall
verboten ist es, mit Auto-Kameras Polizei zu spielen, um andere
Verkehrsteilnehmer anzuschwärzen», sagt der Zürcher Staatsanwalt und
Verkehrsexperte Jürg Boll. Die Verkehrssicherheit obliege alleine der
Polizei und nicht Privaten, so Boll.
Aufnahme kann gegen Filmer genutzt werden
Auf
Russlands Strassen gilt vielerorts das Recht des Stärkeren,
entsprechend häufig kracht es im Strassenverkehr. Viele Automobilisten
versuchen daher mit Dashcams ihre Unschuld zu beweisen. Dies sei ein
zweischneidiges Schwert, findet Boll. Die Videoaufzeichnungen könnten
auch gegen den Filmer genutzt werden, falls dieser selbst einen Unfall
baut. Bei uns muss ein Dashcam-Nutzer die Kamera auf jeden Fall
herausgeben, sofern er von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dazu
aufgefordert wird.
Videobeweis vor Gericht
Staatsanwalt
Boll bestätigt, dass Filmaufnahmen mit Smartphones in der Schweiz
bereits in mehreren Fällen vor Gericht als Beweismittel zugelassen
wurden. Ein Fall mit einer Auto-Kamera sei ihm aber nicht bekannt. Die
Mediensprecherin des Eidgenössischen Datenschützers gibt zu bedenken,
dass Dashcam-Aufnahmen vor Gericht nicht zwingend als Beweismittel
akzeptiert werden. «Alleine der Richter entscheidet, ob ein Videobeweis
zugelassen wird.»
Fest steht: Auto-Kameras sind in der Schweiz
noch wenig verbreitet, aber auf dem Vormarsch. Auch den Versicherungen
fehlen daher Erfahrungswerte mit Dashcam-Aufnahmen. «Ob eine Dashcam
nützlich ist oder nicht, können wir nicht final beurteilen, da uns
hierfür genaue Zahlen fehlen», heisst es bei AXA Winterthur. Im
Einzelfall könne eine Dashcam wichtige Hinweise für den Unfallhergang
liefern, Crash Recorder würden allerdings umfassendere Daten liefern.
Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/19458701
Die Kommentare sind auch nicht schlecht
Interessant waere zu wissen, welche Hardware da drin steckt....
Hi,
jemand schon Erfahrungen mit diesen Dashcams?
NavGear HD-DVR-Autokamera MDV-2250.HD mit TFT& Bewegungserkennung
NavGear Full HD Cockpit-Rekorder MDV-2260.IR mit G-Sensor & Infrarot
NavGear HD-Cockpit-Recorder mit 2 Kameras & TFT-Display "MDV-1920.HD"
NavGear HD-DVR-Autokamera MDV-2280.GPS mit TFT & GPS-Empfänger
NavGear Auto-DVR-Kamera MDV-2250.IR mit TFT & Bewegungserkennung
Vom Preis her alle Empfehlenswert, doch was steckt drin?
Och komm, ich hab dir mal die Programme online gestellt dich ich verwende...Funktionen sind aufs wesentliche beschränkt, dafür kinderleicht.
Tschakaa
Preis: 0,00 Euro
Download: https://play.google.com/store/apps/det…flow.andromedia
Feature:
Preis: 0,00 Euro
Download: https://play.google.com/store/apps/det….goseet.VidTrim
Klasse Ding Joe, das es mit dem einfachen umbenennen der Datei gefunzt hat fasziniert mich schon wieder Man darf da wohl nicht zu kompliziert denken....
@BluePearl
Warum uebergibst du der Polizei nicht einfach nur die besagte Szene? Anstatt das ganze Video
Ist unten im Uservideo bereich schon drin
Ich hatte bis vor einen Jahr auch noch S60 Handys - mich hielt dabei die kostenlose Navigation von Nokia. Als ich jedoch Navigon auf Android gesehen habe - war ich weg von Nokia. Und bei den WP Handys von heute werde ich da auch nicht mehr so schnell zurückkehren.
Aber die Kamera ist echt gut beim N8
So von den Daten hört sie sich ja nicht schlecht an. Wenn du bereit bist den durchaus hohen Preis zu zahlen, warum nicht.
Ich finde die Warzen aber schoener als Warez...Aber wenn das nur Verwirrung stiftet kann ich dies natürlich ändern.