Beiträge von SuperMario
-
-
Ich vergaß zu erwaehnen das unser Vertrag bereits 5 Jahre alt ist. Und die Netzabdeckung nachwievor an bestimmten Standorten Rotz ist. Hier hab ich eben UMTS, manchmal auch HSDPA. Bei Regen und Schnee - garnix von beiden
-
So ein Wandler schlummert unter meinem Himmel
und versorgt die GS1000
-
Ulkig, Schulkollege ist ebenfalls Mechatroniker, aber eben in der Industrie.Des kannste mit dem Mechatroniker im KFZ Gewerbe nicht vergleichen.
"Wir" waren drei Klassen damals und galten in Sachsen als Betatester des neuen Berufszweigs KFZ Mechatroniker, haetten wir die Pruefung versemmelt waere das Projekt verschoben worden. Frueher gabs eben den Kfz Mechaniker und den Kfz Elektriker. Heute, dank der Elektronik ist das trennen fast unmoeglich. Somit muss ein Mechaniker auch eine AHK montieren koennen. Ausbildungstechnisch gesehen ist es nicht ganz ohne, denn die Lehrzeit verlaengert sich nicht nach hinten, hast aber beide Themenbereiche die unterrichtet werden muessen ( Mechanik und Elektrik / Elektronik ). Das haut rein. -
Für mobiles Internet hatte ich eine Notebookflat von 1und1 mit 1GB. Hatte anfangs ausgereicht. Letztes Jahr hat meine Tochter DSL bekommen und ich ihre Notebookflat mit 1GB ebenfalls von 1und1. Da habe ich dann die SIM-Karten immer im MobileWiFi gewechselt. Die Einwahl über Surfstik hat bei Windows 8 nicht funktioniert. Dann wurde das mobile Internet immer langsamer. Am Ende hatte ich 20kB/min. Nur die Seite von 1und1 zum Bestellen von Volumen ging flott. Jetzt habe ich 5 GB LTE von der Telekom und bin zufrieden.
Wo liegt das preislich? Meine 5 GB kosten ~25 €. Ich brauche ja Ersatz für meine Tochter. Festnetztelefon ist nicht so wichtig, nur einigermaßen schnelles Internet. Telefonieren können wir auch mt Handy.ebenfalls 25Euro.
-
425 UNTERSTÜTZER, 33 TAGE VERBLEIBEND
-
Ey - isch habe auch Abschluss als KFZ Mechatroniker
Das direkte draufklemmen auf 12V waere natuerlich fatal...Aber kommen da erst noch Gelbe und Rote laempchen an der Kamera???
-
geht den die Kamera so noch? Wird sie am PC noch erkannt?
-
In meiner Heimatstadt, hatte ich bei Tcom eine 6er Leitung bestellt, bekam jedoch nur eine 2k Leitung. Unsere Nachbarin hatte von 1u1 6k bekommen, und das waren echte 6k
Nachfrage bei Tcom, wie das moeglich sei. Ein Kasten, gleiches Haus und die hat 6k und ich nur 2k. Antwort von Tcom: Tja da hat der andere Anbieter (1u1) ein besseren Port gemietet und somit eben mehr.
Jetzt hier, im goldenen Westen - wieder genau anders rum
Telekom bietet 16k an und Congstar hat 45kB !!!!, Der Vertrag wurde Technisch Zwangsstorniert, als ich mit einen sehr kompetenten Congstar Mitarbeiter gesprochen hatte.....meine FB brauchte 7 Stunden zum Synchron werden^^...
Somit bleibe ich bei Eplus Surfstick mit 10GB Volumen....
-
Naja die GS1000 ist ja auch zu den "modernen" Cams ein winzling der kaum auffaellt.
Wenn ich Oesterreicher waere und da fahren wuerde, wuerde ich die Sache auch anders aufnehmen, als wenn ich als Deutscher Passbesitzer da drueben durch die Berge zische...Anders herum wird es wohl nicht anders sein...
-
Time is over. O2 war nicht bereit zu kooperieren. Am 30.10.2014 greift die Rufnummernportierung zu DeutschlandSim. ( 19,90Euro, Allnet flat, SMS flat, 1gb Traffic )
-
Ich hatte mal einen Kunden der hatte bis dato immer 16k anliegen - urploetzlich aber nur noch 10k. Ich hatte dann damals mit dem 2nd Lvl in Montabaur gesprochen und bekam die Antwort => derzeit normal, wenn viele auf der gleichen Strasse wohnen und auch den gleichen Kasten nutzen dann reduziert sich eben der Speed....Fand ich nicht so prickelnd, der Kunde genauswenig. Wie es heute kommuniziert wird, weiss ich natuerlich nicht.
-
Die Allianz Versicherung hat einen Newsletter veroeffentlicht der die Lage ueber die Dashcams in Deutschland schön wiedergibt.
ZitatWas bedeutet dies für Autofahrer?
Immer mehr Autofahrer installieren Dashcams im Auto, um im Falle eines Unfalls Beweismittel zu haben oder andere Verkehrssünder zu überführen. Dashcams sind kleine Kameras, die mit Hilfe eines Saugnapfs an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett kleben oder am Motorrad oder Fahrrad befestigt sind. Doch die Mini-Kameras sind rechtlich umstritten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Ansbach (Az.: AN 4 K 13.01634) einem Verkehrsteilnehmer Recht gegeben und ein Dashcam-Unfallvideo als Beweismittel zugelassen – wenn auch aufgrund Formfehler.
Was bedeutet das für Autofahrer? Sind die Mini-Videokameras damit erlaubt und als Beweismittel in Zukunft zugelassen?
Was der Gesetzgeber zu Dashcams sagt
Dashcams machen während der Fahrt permanent Aufnahmen. Die Videos sollten bei einem Unfall als Beweismittel dienen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren oder um Verkehrsverstöße der Polizei anzuzeigen. Manche Autofahrer veröffentlichen „spannende Szenen“ auch im Internet. Aufnahmen unbeteiligter Dritter, auf denen das amtliche Kennzeichen zu sehen ist und der Betroffene nicht mitbekommt bzw. erfährt, was mit seinen persönlichen Daten geschieht, verstoßen nach der aktuellen Rechtsprechung aber gegen das Bundesdatenschutzgesetz.§ Aktuelles Urteil
Im konkreten Fall hatte sich ein Autofahrer aus Mittelfranken gegen einen Bescheid vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gewandt. Ihm war untersagt worden mit seiner On-Board-Kamera während der Autofahrt permanent Aufnahmen zu machen. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab in seinem Urteil vom 13.8.2014 der Datenschutzbehörde grundsätzlich Recht, ließ aber wegen Formfehler in diesem Fall ein Unfallvideo als Beweismittel zu (Az.: AN 4 K 13.01634).§ Interessenkonflikt Persönlichkeitsrecht
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz bedarf es einer Abwägung der Interessen zwischen dem Verkehrsteilnehmer, der die Aufnahmen als Beweismittel bei der Polizei einsetzen möchte und dem Interesse der Personen, die ohne ihr Wissen von der Kamera aufgezeichnet wurden. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht in den Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Sie bewertet das Datenschutzinteresse der heimlich Gefilmten höher als das Interesse des Verkehrsteilnehmers an einem Videobeweis.§ Filmen erlaubt, aber…
Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 6.6.2013 Dashcams im Auto gebilligt, allerdings mit der Auflage, dass die Aufnahmen nur für private Zwecke, vergleichbar Urlaubsvideos, genutzt werden. Potenzielle Verkehrssünder dürfen nicht überführt werden. Egal ob aus dem Auto, vom Motorrad oder vom Fahrrad – der Einsatz als gezielte Überwachungskamera bleibt verboten (Az.: 343 C 4445/13).§ Unterschiedliche Länderregelung
Die Akzeptanz von Dashcams variiert von Land zu Land sehr stark. In Russland sind sie schon weit verbreitet. Autofahrer wappnen sich dort auf diese Weise gegen Verkehrsrowdys. In den Niederlanden, Italien, Dänemark, Großbritannien oder Spanien beispielsweise, sind die Mini-Kameras ebenfalls erlaubt, in Österreich dagegen strikt verboten. Hier drohen Autofahrern hohe Strafen.Welche Auswirkungen das Dashcam-Urteil hat
Wer für rein private Zwecke nur eine Fahrt in schöner Umgebung aufnimmt, auf dem auch andere Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, kann dies auch weiterhin tun – solange er die Aufnahmen nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht oder „verkehrserzieherische“ bzw. Beweis-Absichten hegt.
Ob Dashcam-Aufnahmen bei uns bald als Beweismittel zugelassen werden, bleibt für Frank Häcker, geschäftsführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein, auch nach dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgericht Ansbach offen. Folgen Gerichte der Argumentation der Datenschützer, werden die Aufnahmen auch auf absehbare Zeit nicht als Beweismittel dienen. Doch Gerichte entscheiden unterschiedlich, warten wir es also ab.
Auch im Dashcam-Urteil „Ansbach“ ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Das heißt, möglicherweise befassen sich demnächst die Richter vom Bayerischen Verhaltungsgerichtshof mit dem Fall.
Rechtsexperte Häcker rät:
„So sehr ein Fehlverhalten anderer Autofahrer ärgert, versuchen Sie nicht Polizei zu spielen. Ein Videomitschnitt ist in Deutschland nur der Polizei erlaubt. Wer die Aufnahme dann ins Internet stellt und der Öffentlichkeit zugänglich macht, ohne Personen und Autokennzeichen unkenntlich zu machen, verstößt auch noch gegen das Gesetz der informationellen Selbstbestimmung. Solange die Gesetzeslage sich nicht ändert, raten wir Autofahrern auf Dashcams zu verzichten.“Quelle: Allianz.de /http://www.drhaecker.de/
-
Hallo,
ich glaubte meinen Augen kaum als ich diesen Artikel laß. Nochvielmehr glaubte ich es kaum, als ich das realisierte was darin geschrieben steht und das dies so oeffentlich publiziert wird.
Grandios!
ZitatKamera im Auto beweist Unschuld des Fahrers
Videokameras auf dem Armaturenbrett im Auto, sogenannte Dashcams, sind rechtlich umstritten. Ein Rentner aus Hannover hat mithilfe seiner Dashcam jedoch vor Gericht seine Unschuld bewiesen, wie die Zeitung "Neue Presse" (NP; Montagausgabe) berichtet. Ein junger Polizist hatte den 74-Jährigen angezeigt, weil er rücksichtslos gefahren sei. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Videomaterial gesehen hatte, stellte sie das Verfahren umgehend ein, wie das Blatt berichtet. Denn in Wahrheit soll es der Anzeigensteller gewesen sein, der gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
Anzeige wegen Nötigung kam völlig überraschend
Am 2. März 2014 fuhr der Rentner laut NP auf dem Bremer Damm. Er ordnete sich links ein, blieb aber bei den erlaubten 50 Kilometern pro Stunde, als ihn ein anderes Auto mit überhöhter Geschwindigkeit rechts überholte. Umso überraschter war der 74-Jährige, als der Fahrer des anderen Wagens ihn wegen Nötigung anzeigte. "Ich soll sehr aggressiv gefahren sein und mehrfach rechts überholt haben", berichtete er der NP. Der Anzeigenerstatter, ein Polizeikommissar-Anwärter, habe der Polizei gesagt, er sei wegen der Fahrweise des Rentners erschrocken gewesen und habe Angst gehabt.Aufnahmen belegen rasante Fahrt des Anzeigenerstatters
Es war nicht das erste Mal, dass der Rentner sich zu Unrecht beschuldigt fühlte: Bei einem Unfall habe er schon einmal "schlechte Erfahrungen gemacht". Seitdem hat er eine Dashcam im Auto. Auf den Aufnahmen des besagten Tages ist der NP zufolge lediglich zu sehen, wie der junge Polizist mit hoher Geschwindigkeit rechts überholt - der Rentner sei dagegen eindeutig nicht aggressiv gefahren.So interpretierte auch die Staatsanwaltschaft das Video. Der Rentner hat mittlerweile seinerseits Anzeige gegen den Polizisten erstattet. Dieser habe falsche Anschuldigungen gegen ihn vorgebracht.
-
bin echt beeindruckt von der Qualität!
-
Den Play Store hab ich natuerlich noch drauf, falls du das meinst...aber das andere Play zeugs nicht mehr....
-
GT-I9500 / root / stockrom / ohne GooglePlay, Playbook und diesen Schmotter....
-
Okay, auf der SD Karte ist keine extra Datei, darum meine Frage....Kann man die zweite Videospur extrahieren?
-
Hallo,
bei den Cams mit Heckkamera - kann man sich im Hauseigenen Player meist beide Cams gleich anschauen. Der VLC Player gibt ebenfalls beide Videos aus. Wo finde ich das Video von der Heckkamera? Wie wird das Technisch geloest?
Gruss
-
Das Forum Prestigio steht, die 700er ist unter Actioncam zufinden. Die ganze Sache mit DVR allgemein - da ueberlegen wir uns noch was