1. Dashboard
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Seiten
  • FAQ
  • Erweiterte Suche
  1. DashCamForum.de
  2. SuperMario

Beiträge von SuperMario

  • [Welt] Ist Video im Auto nützlich?

    • SuperMario
    • 16. März 2015 um 09:07
    Zitat

    Samstagmorgen, Brötchenholen beim Bäcker. Während ich darauf warte, an die Reihe zu kommen, nutzen meine Nachbarn die gesellige Gelegenheit zum Plausch. "Wir haben jetzt eine Russen-Kamera", sagt einer. Der Mann nebendran, ihm altersmäßig mit etwa 70 Jahren kaum unter- oder überlegen, schaut ebenso verständnislos wie ich. Während ich mich noch frage, ob ich schnell weghören und lieber einen Blick auf meine Einkaufsliste vorgeben soll, stellt er aber die einzig angebrachte Frage: "Was, bitte schön, soll das denn sein?"

    Mein Nachbar erklärt, dass diese Kamera, in seinem Auto angebracht, während der Fahrt die Straße filmt. "Das machen in Russland alle so", sagt er. Daher der Name. Ich schaue etwas erleichtert auf und überlege, ob ich mich in das Gespräch einklinken soll. Spätestens als er die Worte Actioncam und Dashcams verwendet, dabei aber ausspricht wie ein früher Arnold Schwarzenegger, aufgewachsen in Ost-Berlin, entscheide ich mich dagegen. Später, am Frühstückstisch, ärgere ich mich darüber.

    Vielleicht hätten wir über Datenschutz, Technikgläubigkeit und vermeintliche Sicherheit diskutiert. Und darüber, ob ihm ein solches Video, wenn es einen Unfall aufzeichnet, vor Gericht weiterhilft. Das Landgericht Heilbronn hat jüngst ein Dashcam-Video eines Verkehrsunfalls nicht als Beweismittel zugelassen (Az.: I 3 S 19/14). Weil solche Videos das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Unbeteiligten verletzten. Die wüssten ja nicht mal was von der Überwachung, erklärte das Gericht.

    Was ich meinem Nachbarn das nächste Mal zurufen werde ist, dass er seine Videos besser nicht bei YouTube hochladen sollte. Das kann in Deutschland teuer werden. Bis zu 300.000 Euro warnte noch vergangenes Jahr das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Bayern.

    Quelle: Welt.de

    :confused_face:


    Wenn man sich nur mal die beiden farblich markierten Sätze durchliest, merkt man wieder wie zusammengewuerfelt der Inhalt ist.

  • HERE Maps als alternatives Navigationssystem

    • SuperMario
    • 15. März 2015 um 11:39

    Nach dem oeffnen gehe ich oben sofort in Navigationsmodus und von da gebe ich die Adresse wie bereits erwaehnt wurde - hintereiander mit allen Daten die ich habe ein.

    Ich hatte lange Zeit bei meinen S3 einen Nokialader mit 750mAh - zum laden gings. zum Laden + Navigieren natuerlich nicht.


    Hab jetzt beim S4 - 2A Ladekabel und damit lüppt alles. Habe immer HereMaps,Waze und Blitzer.de geoeffnet....

  • Die A-rival Small ist nun da. Nun geht los

    • SuperMario
    • 9. März 2015 um 22:27

    Alternativ laedst du das Video in GoogleDrive hoch und gibts das Video nur fuer diejenigen frei denen du den Link mitteilst. Den Link versteckst du dann im HIDE Container :smiling_face:

  • Wir begrüßen Peter W als unser 767. Mitglied

    • SuperMario
    • 8. März 2015 um 21:21

    Willkommen Peter :smiling_face:

  • Waze - soziales GPS und Verkehr

    • SuperMario
    • 8. März 2015 um 16:34

    passt, 30km :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Bearbeiten kannst du nur im Browser machen - bin da auch gerade dabei - mir qualmt der Kopf, aber Wiki sei dank :smiling_face:

  • Waze - soziales GPS und Verkehr

    • SuperMario
    • 8. März 2015 um 10:27

    da kann man sich ja mal treffen :winking_face: @Frank :grinning_squinting_face:

    Siehste, du koenntest das Navi verbessern...

  • Waze - soziales GPS und Verkehr

    • SuperMario
    • 8. März 2015 um 02:47

    @denis_g_v

    bist du Area Manager fuer den Enzkreis / Pforzheim? :smiling_face:

  • IT Anwalt Christian Solmecke: Geht es darum den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen...

    • SuperMario
    • 7. März 2015 um 20:56

    Ich knuepfe mal an das Thema hier, da das Video ebenfalls von Hr. Solmecke ist.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • LK47LN-D "MUTTER" - Erfahrungen

    • SuperMario
    • 7. März 2015 um 20:32

    Baut doch bitte mal eine flache Version, so wie die GS Serie....Nicht immer solche Fernseher....WIFI rein, Android drauf....das waers :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Waze - soziales GPS und Verkehr

    • SuperMario
    • 6. März 2015 um 22:17

    Also ich habe gefallen gefunden an, waze! Waze ist derzeit auf meinen fahrten immer an, zuhause kann ich dann mein Revier korrigieren und ausbessern, Blitzer einpflegen etc.

    Habt Ihrs auch mal probiert?

  • Dashcam filmt Tatort von Nemzow in Russland

    • SuperMario
    • 5. März 2015 um 20:05

    das ist schon ein Unding was da passiert ist. Es existiert ja das Video der Überwachungskamera. Ich frage mich wo der Typ her kam der Nemzow umgelegt hat? War das nen Blinder Passier beim Raeumdienst?

    // Titel angepasst //

  • TCL Digital Technologies - CDV300

    • SuperMario
    • 3. März 2015 um 19:52

    [wise='success']Forum erstellt / klick [/wise]

  • B40 / A118 Full HD 1080p Car Camera

    • SuperMario
    • 3. März 2015 um 19:43

    [wise='success']Forum erstellt / Klick [/wise]

  • Wir begrüßen gansl als unser 764. Mitglied

    • SuperMario
    • 1. März 2015 um 23:39

    *wilkom*

  • Umfrage: Klebepad in schwarz oder transparent? Mit anschließender Diskussion zu Klebepads im Allgemeinen.

    • SuperMario
    • 28. Februar 2015 um 12:12
    Zitat von mycom

    uf die Weise mit dem Fön kann man auch gut die Markenaufkleber des Herstellers lösen.


    Und danach die Löcher der Haltenasen zukitten :grinning_squinting_face:

  • Wir begrüßen Ratata als unser 761. Mitglied

    • SuperMario
    • 26. Februar 2015 um 17:14

    Moin!

  • Dashcam Aufzeichnungen vor Zivilgerichten unverwertbar?

    • SuperMario
    • 25. Februar 2015 um 22:15
    Zitat

    Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn befasst sich im Urteil vom 03.02.2015 (Az.: I 3 S 19/14) mit der Verwertbarkeit sog. Dash-Cam Aufzeichnungen. Dabei handelt es sich um Kamerasysteme im Inneren von Fahrzeugen, die den Fahrverlauf aufzeichnen um bei einem Unfall den Hergang dokumentieren zu können. Die Qualität der vorhandenen Systeme unterscheiden sich dabei teils erheblich. So gibt es Systeme, welche eine Speicherung des kompletten Fahrverlaufs ermöglichen, mit Nachtsicht ausgestattet sind und mittlerweile sogar in einer UltraHD Auflösung aufzeichnen. Ferner ermöglichen viele Systeme eine sog. Ringsicherung. Hier werden die Daten nur über einen gewissen Zeitraum gespeichert und danach mit den neuen Daten überschrieben. So wird ein Unfall nur dann gespeichert, wenn der Fahrer die Aufzeichnung nach dem Unfall anhält und verhindert, dass eine Weiteraufzeichnung die Aufnahme des Unfallhergangs löscht.

    Die Kammer hält nun diese Aufzeichnungen, egal welcher Art, für unverwertbar und begründet das sogleich aus der Verfassung heraus. Einfach gesetzliche Erwägungen finden demgegenüber nur noch sehr begrenzt Raum.

    Die Begründung der Kammer kann letztlich nicht überzeugen.

    Es mag zunächst zutreffen, dass das anlasslose Filmen aller Passanten und Verkehrsteilnehmer einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt. Auf der anderen Seite steht jedoch nicht einfach nur das Recht des Fahrzeugführers/ -halters Beweise zu erlangen, wie es die Kammer ausführt. Sie hätte vielmehr ebenfalls in Betracht ziehen müssen, welchen Eingriffen Kraftfahrzeugführer ohnehin schon ausgesetzt sind. Tut man dies nicht, kann man theoretisch quantitativ unbegrenzt in das jeweilige Grundrecht eingreifen.

    Am Straßenverkehrsrecht kann man das auch durchexerzieren: Zunächst konnten Fahrzeuge beliebiger Bauart und beliebiger Leistung betrieben werden. Nach und nach kam die Verpflichtung hinzu, Spiegel anzubringen, Fahrtrichtungsanzeiger einzubauen, Sicherheitsgurte erst vorzuhalten, dann auch zu benutzen, schließlich kamen die Pflichtversicherung und die Gefährdungshaftung. 2018 wird dann mit dem “eCall” die nächste Stufe der Freiheitseinschränkungen gezündet. Über den Sinn und Unsinn all dieser Verpflichtungen soll hier jedoch nicht geschrieben werden. Entscheidend ist vielmehr, dass sich die Kammer hätte anschauen sollen, was denn eigentlich von der allgemeinen Handlungsfreiheit im Hinblick auf das Autofahren und dem Eigentum am KFZ noch übrig ist, anstatt umgekehrt das Beweissicherungsinteresse als singuläres Interesse gegen das zunächst übermächtig aufgebaute Recht auf informationelle Selbstbestimmung antreten zu lassen.

    Betrachtet man das ganze nämlich aus der umgekehrten Perspektive, gestaltet sich ganz schnell ein ganz anderes Bild: Der Kraftfahrer hat nicht nur die Pflicht, sein Fahrzeug zu versichern, er haftet auch verschuldensunabhängig für alle Schäden und das obwohl ihm nach der StVZO schon ganz erhebliche Schutzsysteme vorgeschrieben werden. Mit anderen Worten: Trotz des Umstandes, dass der Kraftfahrer nach den gesetzlichen Vorschriften nahezu allein für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich ist, verschuldensunabhängig haftet und sein Fahrzeug zu versichern hat, bekommt er jetzt nicht einmal die Möglichkeit , in den wenigen Ausnahmefällen, in denen auch ein anderer derart die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet hat, dass die Haftung des Halters/Fahrers begrenzt wird, den Unfallhergang zu beweisen. Der Trend ist absehbar. Der Umstieg aufs Pferd dürfte sich dann bald wieder lohnen. Auf Polemik muss an dieser Stelle schon deshalb nicht verzichtet werden, weil sich auch die Kammer einer gewissen Polemik nicht enthalten konnte, wenn es heißt:


    Das es sich bei dieser Folgerung nur um Polemik, statt einer sachlichen Argumentation handeln kann, zeigt ein Blick nach Indien und Russland, wo Dash-Cams zum Alltag gehören, jedoch niemand mit Kameras an seiner Kleidung herum läuft.

    Gerade die oben angesprochene Ringsicherung sollte einen guten Ausgleich zwischen den Belangen aller Beteiligten darstellen. Einer anlasslosen Dauerspeicherung aller Verkehrsvorgänge belastet hingegen die informationelle Selbstbestimmung aller Beteiligten ebenso stark und damit unzulässig, wie es das Totalverbot für Dash-Cams auf der anderen Seite tut. Man sollte nicht übersehen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (in seiner Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) aller Beteiligten allenfalls in der Sozialsphäre betroffen ist.

    Ebenfalls nicht überzeugend ist folgende Argumentation:


    Auch bei der Dash-Cam Aufzeichnung sind Passanten und die am Unfall nicht Beteiligten nur Beiwerk. Ferner geschehen auch die Aufzeichnungen des Stadt- und Straßenbildes (für die Passanten und Verkehrsteilnehmer) in der Regel verdeckt. Der einzige Unterschied ist also die Zielgerichtetheit. Die Kammer hätte folglich auch sagen können, dass Passanten und (nicht am Unfall beteiligte) Verkehrsteilnehmer eben kein Beiwerk sind, wenn mit dem Ziel der Beweissicherung Aufnahmen gemacht werden. Warum dieser Belang weniger wiegt, als die bloße Hobbyaufzeichnung des Straßen- und Stadtbildes, erschließt sich jedoch nicht.
    Bleiben also einzig die am Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmer. Diese haben aber, wenn sie sich rechtmäßig verhalten, ebenfalls ein Interesse an der Beweissicherung und wenn sie sich rechtswidrig verhalten ohnehin kein Recht auf Vertuschung. Im Übrigen würde ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung das Beweissicherungsinteresse nicht überwiegen, da sie schon strafrechtlich zur Identitätspreisgabe verpflichtet sind, § 142 StGB.

    Die normative Kraft des Faktischen wird das Problem ohnehin bald aus der Welt schaffen, wenn statt Dash-Cams “zufälliges” von Smartphones generiertes Filmmaterial auftaucht, oder eben solche Szenen Alltag werden würden.

    Alles anzeigen

    Quelle: https://verfahrensrecht.uni-halle.de/2015/02/24/das…unverwertbar-2/
    Beitrag zum Urteil: [17.02.2015 / BaWü] Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen

    *gp*

    *+1*

    *da nke*

  • iTracker GS6000 / mini0806 oder Vico Marcus 4 ?

    • SuperMario
    • 23. Februar 2015 um 22:50

    [Blockierte Grafik: http://www.world-of-smilies.com/wos_musik/wosmusik3.gif] @Autokamera-24 (Technik) ; @Dashcam Wiki [Blockierte Grafik: http://www.world-of-smilies.com/wos_musik/wosmusik3.gif]


    :thumbs_up:

  • Wir begrüßen commy als unser 759. Mitglied

    • SuperMario
    • 23. Februar 2015 um 16:59

    Gruess Dich :smiling_face:

  • Dashcam im Sicherungskasten anschließen?

    • SuperMario
    • 23. Februar 2015 um 16:58

    Hallo Commy,

    ich habe keine Erfahrung mit Golf6, ich gehe davon aus das er CAN BUS Vernetzung hat. Da heist es [tm='red']Vorsicht[/tm].

    Innenraumleuchte/ Spiegelleuchte /Ziggianzuender wuerde ich nicht nehmen, schau mal nach ob du im Sicherungskasten eine Klemme 15 (Zuendungsplus); Klemme 30 (Dauerplus) vom Zuendschloss hast. Klemme 30 wuerde auch hardcore ueber die Batterie gehen, Masse von Karosserie - nur die 15 wird schwierig.

    Viel Erfolg

Aktivste Themen

  • Befestigung Eurer Dashcams?

    314 Antworten
  • Forumupdate auf 6.0

    241 Antworten
  • [Downgrade] Keine Loopaufzeichnung mehr möglich

    201 Antworten
  • Polarisationsfilter

    132 Antworten
  • Was nutzt Ihr fuer ein Handy / Smartphone

    129 Antworten
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Nutzungsbedingungen
  4. Telegram
  5. X
Community-Software: WoltLab Suite™
DashCamForum.de in der WSC-Connect App bei Google Play
DashCamForum.de in der WSC-Connect App im App Store
Download