ZitatDa gibt es sehr genaue Vorschriften (z.B. Hinweisschilder, Kontaktadresse des Verantwortlichen etc.)
Die Hinweisschilder müssen natürlich so angebracht sein, dass man sie
nicht erst dann sieht, wenn man schon gefilmt wurde. Viel Glück damit.
Dann zeig mir eine Kreuzung, wo deine angeführten Hinweisschilder für jeden gut erkennbar zu sehen sind. Selbst in / an den allermeisten Geschäften sieht man die erst, wenn man genau hinschaut; bzw. danach sucht. Ebenso an Geldautomaten, die sich nicht in einem Gebäude befinden und einen Teil der Strasse oder Einkaufspassage / Bahnhof mit einfangen, steht meines Wissens nach kein Hinweis; zumindest springen sie einem nicht direkt ins Auge und wären somit nicht für jeden ersichtlich. Und schon dreimal nicht, wenn man lediglich an so einem Automaten vorbeiläuft.
Das hieße deinem Rechtsempfinden nach, das all jene, die diese Kameras betreiben, dies illegal tun ! Sofort anzeigen und unterbinden !
Irgendwie habe ich den Eindruck, DU bist derjenige, der sich nicht richtig informiert. Ich geb dir mal ein paar Stichworte : öffentlicher Raum, Beiwerk, Panoramafreiheit, Persönlichkeitsrecht, ect.
Und zum Schluß mal etwas zu deiner letzten Frage : da bist du bei mir nicht wirklich an der richtigen Stelle... mir persönlich ist es völlig egal, wer mich wo draussen filmt - ich hab nix zu verbergen. Nur demjenigen, der eine Cam direkt in mein eigenes Reich hält, würde ich dann Einhalt gebieten. Und damit meine ich nicht eine zufällig laufende Dashcam, mit der man sowieso so gut wie nichts erkennen kann. Zumindest heutzutage noch nicht.
PS : Naiv bin ich sicher nicht. Ich gebe lediglich mein Rechtsempfinden wieder, welches durch die zahlreichen Gesetze und Gerichtsurteile bez. der Verwendung von Dashcams im speziellen und das filmen im allgemeinen bekräftigt wird.
Gruss,
Axel.