Habe vier von drei Marken. Alle nicht in der Auswahl. Wobei man ohnehin nur einmal abstimmen kann.
Beiträge von Frank
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Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschädigung am Fahrzeug, ist doch sehr mau ausgedrueckt oder? Für mich ist das ein Unfall mit Fahrerflucht.
Da steht- Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung von Verkehrsregeln und Beschädigung des Fahrzeuges.
- Strafverfahren wegen Entfernen vom Unfallort.
Die Beschädigung des Fahrzeuges ist ein Unfall. Das Entfernen vom Unfallort ist eigentlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und wird umgangssprachlich als Fahrerflucht bezeichnet.
Nun klarer?
Nötigung (durch Auffahren und Hupen) und vorsätzliche Sachbeschädigung ist in Deutschland und sicher auch in Dänemark eine Straftat.
Dass der Däne nicht belangt werden könnte, weil es keinen Personenschaden gegeben habe, halte ich für eine Ausrede fauler Behörden.
Nötigung ist eine Straftat. Kann aber anhand des Videos nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Dazu braucht man Zeugen.Vorsätzliche Sachbeschädigung mag eine Straftat sein. Aber den Vorsatz muss man beweisen. Ist etwas schwierig, da das Fahrzeug des Unfallverursachers ebenfalls beschädigt wurde. Er wird behaupten, das er sich sicher nicht selbst schädigen wollte. Es lohnt sich nicht darüber zu diskutieren, weil man den Beweis nicht erbringen kann.
Wenn es keinen Personenschaden gab, gibt es kein Strafverfahren auf Grund des Unfalles. Abgesehen wegen dem unerlaubten Entfernen.
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Wer weiß. Die Staatsanwaltschaft hat angegeben, dass ihnen vorher keine Aussage/Stellungnahme des Arztes vorgelegen habe. Dann hat er selbst ein wenig Schuld am Strafbefehl.
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Frank: ja ich fahr leider viel kurzstrecke, ab und an muss ich die batterie über nacht ans ladegerät hängen, wenn ich keine längere fahrt gemacht habe. im sommer hab ich keine probleme
Wenn möglich, sollte man dann ein Erhaltungsladegerät in Erwägung ziehen.Die meisten Kameras dürften über eine Einschaltverzögerung verfügen. Wäre dies eine Option?
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Warum sollte es kein Unfall sein?
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@Admin Hätte ich nicht gedacht nachdem was ich gelesen habe.
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Mein herzliches Beileid.
Wenn er das nicht gemerkt hat, dann stand er unter der Einwirkung verbotener Substanzen. Wegen dem Unfall an sich würde in Deutschland auch kein Strafverfahren eröffnet, da kein Personenschaden entstanden ist. Nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verletzung von Verkehrsregeln und der Beschädigung Eures Fahrzeuges. Erst das Entfernen von Unfallort ist wäre eine Straftat, die in Deutschland verfolgt würde. Ich denke das wichtigste ist, dass Ihr Euren Schaden ersetzt bekommt.
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Kommt drauf an, was Du für PCs hast. Ein Fertig-PC ist für einen bestimmten Einsatzzweck optimiert. Gibt Geräte, welche nicht mehr erweiterbar sind. Bei denen, welche man beispielsweise bei Aldi kaufen kann, kann man schon noch was machen. Ansonsten kann man so etwas auch selbst zusammenstellen oder von einem Fachmann zusammenstellen lassen. Dann ist man selbst dafür verantwortlich, was möglich ist.
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Wird vermutlich nicht am Update liegen, ist allerdings ein Ärgernis: Beim Ändern der Signatur wird erst beim Absenden der Änderungen die Länge der Signatur geprüft. Beträgt sie mehr als 500 Zeichen (inklusive Tags) gibt es eine entsprechende Meldung und die Änderungen werden nicht übernommen. In der Vorschau kann man die Änderungen jedoch wunderbar betrachten. Anwenderfreundlich wäre es, wenn die erlaubte und die erreichte oder die noch zur Verfügung stehende Anzahl an Zeichen bereits im Editor angezeigt wird.
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Meinst, ein findet sich ein Strafverteidiger, der den Fall übernimmt um für sich etwas Werbung zu machen? Wäre eine Möglichkeit.
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So. OTA Update. Apps weg. War ja klar, also HERE Maps neu installiert. Die heruntergeladenen Karten und Sprachdateien auf der SD-Karte werden nicht gefunden. Also noch mal herunterladen. Später prüfen ob die Dateien dann doppelt auf der Karte sind.
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Dort reicht bereits die nicht näher bezeichnete "Hilflosigkeit" (Hilflose Lage).
Nein, die Hilfslosigkeit allein reicht noch nicht aus. Du hast selbst zitiert:"Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt"
Ich denke, dass ein großer Teil Deiner Beispielbilder nicht mehr darunterfallen. Sie dürften auch nicht das Ziel gewesen sein. Der Ansicht, dass man mit dem Gesetz über das Ziel hinaus geschossen ist, sind wohl viele. In wie weit, wird die Rechtsprechung zeigen. -
... ein einfacher Spannungsmesser am Zigarettenanzünder zeigt beim Start teilweise nur noch 9V.
Spannungen unter 10 V können ein Zeichen dafür sein, dass die Battterie und/oder die Lichtmaschine defekt ist oder die Fahrten zu kurz sind, um die Batterie richtig aufzuladen. Ich würde erst dieses Problem lösen, da ein funktionierendes Auto wichtig ist und das andere Problem möglicherweise gleich mit gelöst wird. Vielleicht ist die Batterie auch nur verschmutzt, wodurch Kriechströme auftreten, welche die Batterie entladen.Mein Vorschlag wäre: Batterie reinigen, komplett aufladen und dann noch einmal beobachten.
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Irgendwie scheint mir das Ziel und der Adressat falsch bezeichnet zu sein. Mit der Petition kann man keinen Freispruch erreichen, da die Gerichte frei in ihrer Urteilsfindung ist. Eigentlich müsste man sich die Staatsanwaltschaft oder ihre Fachaufsicht wenden, damit diese die Klage zurückzieht. Oder ist das falsch?
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@Doeffi Schade, dass es nicht geklappt hat. Ideen, was man machen könnte, habe ich im Moment leider auch nicht mehr.
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Doch m. E. könnte man doch in derartige Fahrzeuge - auch schon aus anderen Gründen - einen modernen Fahrtenschreiber einbauen.
Dann jedenfalls kämen, in mehrfacher Hinsicht, keine weiteren Fragen auf und Beschuldigungen würden damit bestätigt oder könnten leicht widerlegt werden.
Einen Unfalldatenspeicher als Einsatzdatenspeicher umgerüstet und ein bzw. zwei gute Dashcams. Und dann Rowdys, welche Rettungskräfte behindern, konsequent verfolgen. -
Das Martinshorn darf nicht zum Freifahrschein für rüpelhaftes und gefährliches Fahren werden.
Ob der Notarzt so gefahren ist, wissen wir leider nicht. Er meint jedenfalls: Nein. Das heißt, eine Dashcam wäre sinnvoll gewesen.Aber wehe wenn das Kind des Anzeiger oder des Zeugen einen Notarzt braucht, dieser verspätet eintrifft und dann sagt... "tja, dauert halt - wollte niemanden nötigen". Das sind in der Regel dann die Ersten die schreien und den Notarzt verklagen: unterlassene Hilfeleistung

Denen, mit welchen ich darüber gesprochen habe, kam eben auch dieser Gedanke. -
[wise='warning']OpenPetition: Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz [/wise]
http://www.br.de/nachrichten/ob…nklage-100.html
ZitatEin Kind droht zu ersticken - ein Notarzt rast mit Blaulicht und Martinshorn nach Karlshuld bei Neuburg. Kurz darauf bekommt er einen Strafbefehl über 4.500 Euro. Autofahrer haben ihn angezeigt - wegen Nötigung im Straßenverkehr!
Darüber hinaus soll er den Führerschein für sechs Monate abgeben.Ich hab kein Verständnis für den Strafbefehl und den Führerscheinentzug. Nicht den Notarzt sollte man bestrafen, sondern den, der den Strafantrag gestellt hat.
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Mein Vater fährt mit etwas über 70 auch nicht mehr Auto oder Motorrad. Er meint, zu wenig Praxis, zu viel los, kein Bock. Dafür fährt er seit über 60 Jahren Fahrrad. Er hat drei. Ein normales Herrenrad ohne Schaltung und zwei Rennräder mit 10 bzw 12 Gängen (etwa 55 und 20 Jahre alt). Ich weiß zwar nicht wie gut er noch in Form ist, aber früher war mindestens doppelt so schnell als 18 km/h.
Und ehrlich gesagt, ich fahre auch lieber Fahrrad als Auto.