Ich muss mir die Kamera und die Aufnahmen noch mal ansehen. Die Mutter ist ja im Subaru und den nutzt meine Frau nun wieder selbst.
Ein Extra Thema lohnt eher nicht, denke ich.
Ich muss mir die Kamera und die Aufnahmen noch mal ansehen. Die Mutter ist ja im Subaru und den nutzt meine Frau nun wieder selbst.
Ein Extra Thema lohnt eher nicht, denke ich.
VirtualDub und AVS VideoEditor ist für Anfänger eher ungeeignet, bietet jedoch für ambitionierte HobbySchnippler viel Freiraum für Videotuning.
Eine echte einsteigerfreundliche Lösung sollte mindestens zwei bis drei Videospuren bieten und ohne Installation weiterer Software oder Videocodecs auskommen.
Da die meisten HD-Videos H264 beinhalten, benötigt man bei VirtualDub weitere Software.
Bei mir wollte es nicht richtig. Ich habe es wieder runtergeworfen.
Zumal es genug Berichte gibt wo GPS noch 15-20km/h angezeigt hat obwohl man schon an der Ampel stand... ist also auch kein Verlass drauf.
Das dürfte weniger am GPS als an der Art und Weise liegen, wie die Geschwindigkeit von der jeweiligen Kamera ermittelt wird. Dieser Punkt wäre dann im Vergleich auch zu berücksichtigen.
Habe jetzt eine Sachtstandsanfrage beim Händler gestellt.
Interessant finde ich in Absatz 14:
ZitatDenn Videoaufzeichnungen, die ohne Kenntnis des Betroffenen angefertigt wurden, sind lediglich nach den Grundsätzen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel ausnahmsweise zulässig. Über die Verwertbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung und mangels einer ausdrücklichen Regelung in der ZPO aufgrund einer umfassenden Interessen- und Güterabwägung zu entscheiden (BVerfG NJW 2002, 3619 [3624]; BGH NJW 2003, 1123 [1124 f.]).
Leider ist nicht zu erkennen, was mit der Videoaufzeichnung bewiesen werden sollte. Da Schuldfrage anscheinend auch ohne Videoaufzeichnung eindeutig geklärt werden konnte, könnte man der Ansicht sein, dass der Videobeweis nicht notwendig war. Dann wiegt das Interesse an der Veröffentlichung nicht allzu hoch.
Ein generelles Beweisverwertungsverbot sehe ich in dem Urteil nicht. Aber es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber mal eine Regelung treffen würde. Vielleicht rafft sich irgendwann die EU auf eine europaweite Regelung zu schaffen.
Das Karten-Update ging bei mir relativ schnell. Lag vielleicht daran, dass ich die Karte nach dem Software-Update neu herunterladen musste. Mit den Ebenen hatte ich am Anfang mal was gemacht.
Auf jeden Fall schön, dass es jetzt bei Dir funktioniert. ![]()
Es wird die Größe der gesamten Kartendatei angezeigt, aber nur der Teil heruntergeladen, der die Änderungen enthält. So ähnlich wie bei einem Downloadmanager. Ging innerhalb weniger Minuten.
Verkehrsinfo siehe Bild.
Ich musste die Karte und die deutsche Stimme neu herunterladen. Die alten Downloads wurden nicht gefunden. Die aktuellen Verkehrsinfos werden heruntergeladen.
Heute wurde ein Karten-Update heruntergeladen. Es wird die Größe der gesamten Datei angezeigt aber nur ein Teil heruntergeladen.
Ja Doeffi, ich habe es immer mitbekommen, wenn es der Support von 1und1 nicht sofort hinbekommen hat. Dann war ich der Blitzableiter meiner Tochter. Ich hoffe, dass es jetzt das richtige ist und so lange hält, wie sie dort wohnt.
Wir haben im Moment nur eine Fritzbox mit vier DECT-Telefonen. Das ist einfacher als vorher mit ISDN und S0-Bus.
Bei mir ist da die Automatik eingestellt. Den Punkt "Video Media Player" habe ich unter Win 8.1 Pro allerdings nicht.
Hatte für meine Tochter in Halle/Saale einen 6000er Komplettanschluss von 1und1. Der funktionierte etwa ein Jahr. Dann fingen die Probleme an. Zeitweise kein Internet und kein Telefon. Dann wurde die Leitung gedrosselt und es ging kurzzeitig. Mir wurde empfohlen, mein Sonderküngigungsrecht in Anspruch zu nehmen, da sie es wohl nicht hinbekommen würden. Jetzt hat sie einen Kabelanschluss bei Primacom. In drei Monaten gab es eine Störung.
Mobil bin ich jetzt bei der Telekom. Im Schwarzwald war es deutlich besser als 1und1. In München ging es auch, aber in Neufarn ging mit D1 nur 2G.
Habe vier von drei Marken. Alle nicht in der Auswahl. Wobei man ohnehin nur einmal abstimmen kann.
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschädigung am Fahrzeug, ist doch sehr mau ausgedrueckt oder? Für mich ist das ein Unfall mit Fahrerflucht.
Da steht
Die Beschädigung des Fahrzeuges ist ein Unfall. Das Entfernen vom Unfallort ist eigentlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und wird umgangssprachlich als Fahrerflucht bezeichnet.
Nun klarer?
Nötigung (durch Auffahren und Hupen) und vorsätzliche Sachbeschädigung ist in Deutschland und sicher auch in Dänemark eine Straftat.
Dass der Däne nicht belangt werden könnte, weil es keinen Personenschaden gegeben habe, halte ich für eine Ausrede fauler Behörden.
Nötigung ist eine Straftat. Kann aber anhand des Videos nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Dazu braucht man Zeugen.
Vorsätzliche Sachbeschädigung mag eine Straftat sein. Aber den Vorsatz muss man beweisen. Ist etwas schwierig, da das Fahrzeug des Unfallverursachers ebenfalls beschädigt wurde. Er wird behaupten, das er sich sicher nicht selbst schädigen wollte. Es lohnt sich nicht darüber zu diskutieren, weil man den Beweis nicht erbringen kann.
Wenn es keinen Personenschaden gab, gibt es kein Strafverfahren auf Grund des Unfalles. Abgesehen wegen dem unerlaubten Entfernen.
Wer weiß. Die Staatsanwaltschaft hat angegeben, dass ihnen vorher keine Aussage/Stellungnahme des Arztes vorgelegen habe. Dann hat er selbst ein wenig Schuld am Strafbefehl.
Frank: ja ich fahr leider viel kurzstrecke, ab und an muss ich die batterie über nacht ans ladegerät hängen, wenn ich keine längere fahrt gemacht habe. im sommer hab ich keine probleme
Wenn möglich, sollte man dann ein Erhaltungsladegerät in Erwägung ziehen.
Die meisten Kameras dürften über eine Einschaltverzögerung verfügen. Wäre dies eine Option?
Warum sollte es kein Unfall sein?
@Admin Hätte ich nicht gedacht nachdem was ich gelesen habe.
Mein herzliches Beileid.
Wenn er das nicht gemerkt hat, dann stand er unter der Einwirkung verbotener Substanzen. Wegen dem Unfall an sich würde in Deutschland auch kein Strafverfahren eröffnet, da kein Personenschaden entstanden ist. Nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verletzung von Verkehrsregeln und der Beschädigung Eures Fahrzeuges. Erst das Entfernen von Unfallort ist wäre eine Straftat, die in Deutschland verfolgt würde. Ich denke das wichtigste ist, dass Ihr Euren Schaden ersetzt bekommt.