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  2. Frank

Beiträge von Frank

  • [Phishingmails]Achtung: Spammails mit gefährlichen Anhang im Namen von Amazon, 1&1, PayPal

    • Frank
    • 8. Januar 2015 um 22:59

    Umlaute werden bei Thunderbird nicht unterstützt.

  • [Phishingmails]Achtung: Spammails mit gefährlichen Anhang im Namen von Amazon, 1&1, PayPal

    • Frank
    • 8. Januar 2015 um 22:41

    @Admin Der TE-Beitrag sieht irgendwie getürkt aus.

    Heute gab es eine nette Mail. Das die nicht echt ist, ist klar. Die angebliche Transaktion ist vom 14. Mai 2013. Das einzig echte war mein Name.

    Dateien

    Posteingang.png 75,89 kB – 0 Downloads
  • Infrarotlicht und Infrarot-LED's

    • Frank
    • 8. Januar 2015 um 21:28

    Abgesehen davon, dass Bosch für Nigth Vision spezielle Scheinwerfer mit Infrarot entwickelt hat, dürfte jedes Leuchtmittel auch Infrarotlicht ausstrahlen. Da in Scheinwerfern auch Kunststoffe verbaut werden, welche unter dem Einfluss von UV-Licht schneller altern, gibt es auch Leuchtmittel mit UV-Filter. Stellt sich nun die Frage, in welcher Qualität und Quantität Infrarotlicht ausgestrahlt und von der Kamera genutzt wird.

  • Wir begrüßen julius als unser 718. Mitglied

    • Frank
    • 8. Januar 2015 um 21:21

    *wilkom*

  • Petition 55926 Datenschutz - Einsatz von Dashcams ausschließlich zur eigenen Beweissicherung bei einem Unfall zulassen

    • Frank
    • 8. Januar 2015 um 10:05

    Die Mitzeichnungsfrist ist abgelaufen. Da geht nix mehr.

  • Infrarotlicht und Infrarot-LED's

    • Frank
    • 8. Januar 2015 um 10:03

    Ich habe eine Artikelreihe gefunden, bei welcher es um die Erkennung von Kennzeichen durch eine festinstallierte Kamera geht. Leider sind die Bilder zu den Artikeln nicht mehr verfügbar.

    Nummernschilder bei Nacht:

    Übersicht
    Teil 1: Ausgangslage und Lösungsweg
    Teil 2: Empfohlene Geräte und Ausrüstungen
    Teil 3: Kamera: Einstellungen und Montage
    Teil 4: Infrarot Pass-Filter
    Teil 5: Infrarot LED Scheinwerfer – Einstellungen und Montage

  • Infrarotlicht und Infrarot-LED's

    • Frank
    • 8. Januar 2015 um 09:19

    Das sind so Bedenken, welche aufkommen, wenn man sich mit Leuten unterhält, die bisher nichts mit der Materie zu tun hatten.

  • Wir begrüßen 3030 als unser 717. Mitglied

    • Frank
    • 8. Januar 2015 um 09:15

    *wilkom*

  • LK47LN-D "MUTTER" - Erfahrungen

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 22:57

    Wie bereits geschrieben werden bei der Kamera die Aufnahmen für jeden Tag in einem Ordner gespeichert. Wenn die Speicherkarte voll ist, wird jeweils die älteste Datei gelöscht. Ich war anfangs nicht sicher, ob gleich der gesamte älteste Ordner gelöscht wird oder nur die älteste Datei.

  • Erste Erfahrungen

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 21:16

    Ist die Elektrik dermaßen mies?

  • Wir begrüßen imail als unser 716. Mitglied

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 21:13

    *wilkom*

  • Wir begrüßen js0608 als unser 715. Mitglied

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 15:45
    Zitat von Admin

    Willkommen im Videoueberwachten Board :grinning_squinting_face:

    =-O

    *wilkom*

  • Infrarotlicht und Infrarot-LED's

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 15:42

    Um menschliches Versagen ging es mir oben nicht. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, muss ich dafür gerade stehen. Da sind wir uns ja einig.

    In manchen Videos, besonders mit großem Weitwinkel aufgenommen, sehen Situationen weniger gefährlich aus als sie sind bzw empfunden werden. Wenn dann bei Nacht die Kamera deutlich mehr sieht als man selbst erkennen kann, könnte mancher Betrachter zu dem Schluss kommen, dass man den Unfall hätte vermeiden können.

    Oder bin ich da zu paranoid?

    Bei dem Nigthvision von Bosch hat man Infrarotscheinwerfer. Prinzipiell könnte man so etwas mit einer Sichtweite von vielleicht 30 bis 70 m auch in einem Pkw nachrüsten. Zum Beispiel wie Nebelscheinwerfer. Aber ob das sinnvoll ist? Wenn man einen großen Zusatzbildschirm hat, vielleicht?

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 11:47

    He, nicht beleidigt sein. :winking_face:

    Das deutsche Recht kann man hin und her biegen. Man muss nur aufpassen, dass man es nicht bricht. Wennn es nicht so wäre, hätten die Gerichte und die Anwälte viel weniger zu tun und die Arbeitslosenquote wäre höher.

    Und wir hätten Klarheit in Bezug auf die Dashcam.

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 08:48
    Zitat von BVerfG

    Objektiv willkürlich ist ein Richterspruch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht.


    So lange es rechtlich schlüssig begründet werden kann, ist es keine Willkür. Auch wenn die Entscheidungen komplett entgegengesetzt sein sollten. Dann muss ein höheres Gericht entscheiden, welche Auslegung richtig bzw. falsch ist. Ds hat manchmal nichts mehr mit Vernunft zu tun. :winking_face:

  • Infrarotlicht und Infrarot-LED's

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 08:25

    Oft wird die schlechte Qualität von Nachtaufnahmen beklagt. Aber wie gut sollen, müssen oder dürfen diese Aufnahmen sein?

    Meine erste Kamera - eine NavGear - liefert nachts nur schlechte Bilder. Die Prestigio Roadrunner und die Hamburg_LK Mutter liefern - insbesondere wenn auch Fremdlicht vorhanden ist - vernünftige Bilder. Man hat aber dennoch das Verlangen nach noch besseren Bildern. Zu Problemen könnte es jedoch kommen, wenn die Kamera bei einen Nachtunfall mehr gesehen hat als der Fahrer. Dann könnte der Betrachter den Fahrer fragen, warum hast Du das nicht gesehen?

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 00:06

    @hoko Wenn Du den Balkon aufnimmst und das Wohnzimmer nur zufällig mit drauf ist....

    @mycom Das ist keine Willkür. Das ist Auslegung. Wenn etwas unbestimmt ist, muss man es auslegen. Und dann kommt es darauf an, wie groß der Spielraum ist. In Deutschland ist das Recht oft so mit heißer Nagel genäht, dass der Spielraum größer ist als vom Gesetzgeber gedacht.

    Ob man das eine Kamera mit Zeitrafferfunktion übertragen kann ist vermutlich fraglich.

  • Dash-Cam GS8000L Bedienungsanleitung in Deutsch gesucht

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 22:57
    Zitat von Nova

    Ich würde es gerne die LED's ausprobieren .
    Könnt Ihr mir bei dem Menü helfen?


    Ich würde behaupten, dass die IR-LED nicht über das Menue bedient werden.

    Mein Vorschlag: Stelle Dich vor einen Spiegel, schalte die Kamera ein und halte sie so, dass Du die IR-LEDs im Display sehen kannst. Dann probiere die Tasten an der Kamera aus.

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 22:41

    Kann man bei uns auch, wenn die Rolläden nicht runter sind. Das Wohnzimmer ist aber kein Balkon. Sieht vielleicht etwas anders aus.

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 22:16

    Zumindest was Du ohne Hilfsmittel sehen kannst. Also ohne Dich extra auf eine Leiter zu stellen.

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