Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sind mehr als die Hälfte der Teilnehmer MPU-Gutachter. ...
Das weiß ich nicht. Ich kannte nur einen Richter, der dort hinfuhr.
Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sind mehr als die Hälfte der Teilnehmer MPU-Gutachter. ...
Das weiß ich nicht. Ich kannte nur einen Richter, der dort hinfuhr.
Zur Fahrweise: Ein Nachbar von mir (Unfallforscher) eräuterte mir, dass man bei 50% der Polizeifahrzeuge Datenrekorder eingebaut hatte. Daraufhin hat sich die Unfallquote bei 100% der Polizeifahrzeuge deutlich reduziert.
???
Warum nicht? Müsste man einen Psychologen dazu befragen.
@clip Das war Ende 1998. Zu der Zeit hatte ich noch keine Dashcam. Im vergangenen Jahr freute sich mein Anwalt über das Video. Machte ihm die Arbeit einfacher.
Die Urteile werden zwar öffentlich verkündet jedoch nicht unbedingt in Zeitschriften veröffentlicht. Kenne da nur die NJW (Neue Juristische Wochenschrift). Ausserdem gibt es Juristentreffen wie den Verkehrsgerichtstag wo bestimmte Themen diskutiert werden. Ausserdem schreiben Juristen Kommentare zu bestimmten Gesetzen und sammeln entsprechende Urteile. Anwälte organisieren sich in Vereinen und tauschen sich darin über Urteile usw aus. Im Internet gibt es Seiten wie zum Beispiel http://www.kostenlose-urteile.de und manche Gerichte veröffentlichen Pressemitteilungen und mittlerweile sogar ihre eigenen Entscheidungen.
Ich habe das gestern auch bei MZ-web gelesen. Mein erster Gedanke war: Da wäre eine Dashcam sehr hilfreich gewesen. Mein zweiter: Gut, dass ich eine alternative Strecke fahre.
Zu dem direkten Sachschaden kommen ja noch die Folgeschäden. Sämtliche Zeiteinbußen durch den Unfall sowie weitere Unfälle, weil im Stau oder am Stauende getrieft wird oder weil dann versucht wirde den Zeitverlust wieder wett zu machen. Meiner Ansicht nach ist das Interesse der Allgemeinheit wesentlich höher einzuschätzen als das Persönlichkeitsrecht des Unfallverursachers. Wobei der Unfall durch eine Straftat verursacht sein dürfte.
Die Datenschützer sollten nicht gegen Dashcams kämpfen sondern sich auch mal Gedanken darüber machen, wie man Dashcams mit dem Datenschutz in Übereinklang bringen kann. So als kostengünstige Alternative zum Unfalldatenspeicher (UDS).
Ich fahre schon seit 1996 mit (damals selbstgebastelter) Dashcam. 2005 und 2007 habe ich damit insgesamt 3 Polizisten der Falschaussage vor Gericht erfolgreich überführt.
Hatte mal den Fall, dass ich aufgeschoben wurde. Der eine Polizist meinte später, ich hätte angeblich zugegeben, bereits aufgefahren zu sein. Unser Anwalt meinte gegen dessen Aussage käme man nicht an; ein Polizist sei zu glaubwürdig.
@clip Vielleicht könntest Du Deine Dashcam mal etwas näher (-> https://dashcamforum.de/wbb/index.php/…e-Zubeh%C3%B6r/) vorstellen. Scheint interessant zu sein.
Die Kamera war defekt und wurde im Rahmen der Garantie zurückgegeben, da der Händler auch nach vier Monaten keine Lösung hatte.
Mit freundlicher Unterstützung von @eRecycler konnte ich das Display austauschen.
Die Kamera funktioniert nun wieder. Vielen Dank. ![]()
Da sich der Händler nicht in der Lage sah, mir den Sachstand mitzuteilen, habe ich die Erstattung des Kaufpreises durch Amazon beantragt.
Der Händler hatte mir am 21.02.2015 geantwortet:
ZitatAlles anzeigenGuten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Unsere Kollegen haben bereits beim Hersteller angefragt.
Wir warten noch auf die Antwort, dann werden Sie umgehend informiert.
Falls Sie noch weitere Informationen benötigen oder noch Wünsche und Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
F******** P****
Jetzt neue Anfrage.
Dann muss mal sehen, wo ich das Passwort aufgeschrieben habe. Muss jetzt erstmal los. Um sieben ist Arbeitsbeginn.
30 km ist ja ein Katzensprung. ![]()
Kann man.
Arbeit in Ötisheim, wohnen in Oberderdingen.
Bearbeiten geht - wenn ich das richtig sehe - nur im Browser. Und das Navi geht nur online!?
Eben in Weltbilder gesehen. Ein Busfahrer fährt in der Freizeit mit dem Fahrrad und einer GoPro auf dem Helm in London herum und betätigt sich als "Freizeit-Sheriff". Einen Teil seine Aufnahmen stellt er bei Youtube ein und der Polizei zur Verfügung. Dort ist man dankbar. Auch einen anderen Busfahrer hat er angezeigt, welcher während des Fahrens sein Handy benutzt und deshalb seinen Arbeitsplatz verloren hat.
Ist im Mediathekvideo der erste Beitrag.
... Enzkreis / Pforzheim?
Oo. Da arbeite ich jetzt.
Waze ist allerdings das erste Navi, welches das Wohngebiet, in welchem ich wohne, richtig anzeigt. Alle anderen zeigen auch geplante, aber nicht existierende Straßen an. Allerdings ist unser Straßenname falsch geschrieben. Da steht "Doktor" anstelle "Dr.".
Ich denke, wenn man anstelle des Displays ein WiFi-Modul einbaut dürften sich die Kosten kaum ändern. Aber es hätte einen deutlichen Mehrwert.
Ich muss mir die Kamera und die Aufnahmen noch mal ansehen. Die Mutter ist ja im Subaru und den nutzt meine Frau nun wieder selbst.
Ein Extra Thema lohnt eher nicht, denke ich.
VirtualDub und AVS VideoEditor ist für Anfänger eher ungeeignet, bietet jedoch für ambitionierte HobbySchnippler viel Freiraum für Videotuning.
Eine echte einsteigerfreundliche Lösung sollte mindestens zwei bis drei Videospuren bieten und ohne Installation weiterer Software oder Videocodecs auskommen.
Da die meisten HD-Videos H264 beinhalten, benötigt man bei VirtualDub weitere Software.
Bei mir wollte es nicht richtig. Ich habe es wieder runtergeworfen.
Zumal es genug Berichte gibt wo GPS noch 15-20km/h angezeigt hat obwohl man schon an der Ampel stand... ist also auch kein Verlass drauf.
Das dürfte weniger am GPS als an der Art und Weise liegen, wie die Geschwindigkeit von der jeweiligen Kamera ermittelt wird. Dieser Punkt wäre dann im Vergleich auch zu berücksichtigen.
Habe jetzt eine Sachtstandsanfrage beim Händler gestellt.
Interessant finde ich in Absatz 14:
ZitatDenn Videoaufzeichnungen, die ohne Kenntnis des Betroffenen angefertigt wurden, sind lediglich nach den Grundsätzen über die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel ausnahmsweise zulässig. Über die Verwertbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung und mangels einer ausdrücklichen Regelung in der ZPO aufgrund einer umfassenden Interessen- und Güterabwägung zu entscheiden (BVerfG NJW 2002, 3619 [3624]; BGH NJW 2003, 1123 [1124 f.]).
Leider ist nicht zu erkennen, was mit der Videoaufzeichnung bewiesen werden sollte. Da Schuldfrage anscheinend auch ohne Videoaufzeichnung eindeutig geklärt werden konnte, könnte man der Ansicht sein, dass der Videobeweis nicht notwendig war. Dann wiegt das Interesse an der Veröffentlichung nicht allzu hoch.
Ein generelles Beweisverwertungsverbot sehe ich in dem Urteil nicht. Aber es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber mal eine Regelung treffen würde. Vielleicht rafft sich irgendwann die EU auf eine europaweite Regelung zu schaffen.