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Beiträge von Frank

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 7. Januar 2015 um 00:06

    @hoko Wenn Du den Balkon aufnimmst und das Wohnzimmer nur zufällig mit drauf ist....

    @mycom Das ist keine Willkür. Das ist Auslegung. Wenn etwas unbestimmt ist, muss man es auslegen. Und dann kommt es darauf an, wie groß der Spielraum ist. In Deutschland ist das Recht oft so mit heißer Nagel genäht, dass der Spielraum größer ist als vom Gesetzgeber gedacht.

    Ob man das eine Kamera mit Zeitrafferfunktion übertragen kann ist vermutlich fraglich.

  • Dash-Cam GS8000L Bedienungsanleitung in Deutsch gesucht

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 22:57
    Zitat von Nova

    Ich würde es gerne die LED's ausprobieren .
    Könnt Ihr mir bei dem Menü helfen?


    Ich würde behaupten, dass die IR-LED nicht über das Menue bedient werden.

    Mein Vorschlag: Stelle Dich vor einen Spiegel, schalte die Kamera ein und halte sie so, dass Du die IR-LEDs im Display sehen kannst. Dann probiere die Tasten an der Kamera aus.

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 22:41

    Kann man bei uns auch, wenn die Rolläden nicht runter sind. Das Wohnzimmer ist aber kein Balkon. Sieht vielleicht etwas anders aus.

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 22:16

    Zumindest was Du ohne Hilfsmittel sehen kannst. Also ohne Dich extra auf eine Leiter zu stellen.

  • Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 21:56
    Zitat von Kostenlose Urteile

    Fotografieren eines einsehbaren Balkons stellt keine Besitzstörung oder Verletzung des Persönlich­keits­rechts dar

    Anspruch auf Unterlassung besteht nicht

    Fotografiert ein Mieter aus seiner Wohnung oder dem Treppenhaus den Balkon eines Mitmieters, so liegt darin weder eine Besitzstörung noch eine Verletzung des Persönlich­keits­rechts. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

    In dem zugrunde liegenden Fall fotografierte ein Mieter vom Fenster des Treppenhauses sowie aus seiner Wohnung heraus den Balkon eines Mitmieters. Zweck der Aufnahmen war die Sicherung von Beweismitteln für einen späteren Prozess. Der Mitmieter war mit den Fotoaufnahmen nicht einverstanden und klagte auf Unterlassung.

    Kein Anspruch auf Unterlassung

    Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen den Mitmieter. Diesem habe kein Anspruch auf Unterlassung zugestanden. Das Fotografieren eines einsehbaren Balkons stelle zunächst keine Besitzstörung im Sinne der §§ 858, 862 BGB dar. Da weder eine körperliche noch eine psychische Einwirkung vorliegt. Zu verneinen sei auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Denn durch die Fotografien sei nicht das Persönlichkeitsrecht des Mitmieters beeinträchtigt worden. Etwas anderes könne dann gelten, wenn sich der Fotograf in die Wohnung einschleicht und von innen Fotos anfertigt.

    Wenn keiner abgebildet wird und keiner einbricht, kann man alles fotografieren!?

  • Infrarotlicht und Infrarot-LED's

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 14:45

    Bei etlichen Dashcams werden IR-LEDs verbaut und damit geworben, dass mit ihrer Hilfe die Aufnahmen bei Nacht erheblich verbessert werden. So kann man manchmal lesen:

    Zitat

    ◎Zusatz-IR-Beleuchtung für Nachtaufnahmen im näheren Umgebung.


    oder

    Zitat

    xx Infrarot-LEDs für perfekte Nachtsicht im Nahbereich (schwarz-weiß)


    Grundlagen

    Licht ist eine elektromagnetische Strahlung. Diese Strahlung wird meist als Wellenlänge angegeben. Eine Angabe als Frequenz ist ebenfalls möglich. Das sichtbare Licht umfasst in etwa den Bereich von 380 nm bis 780 nm. In den Grenzbereichen nimmt die Empfindlichkeit des Auges ab. Deshalb findet man auch Quellen, bei denen als obere Grenze nur 720 nm angegeben wird. Nach unten schliesst sich die Ultraviolettstrahlung (von 10 nm bis 380 nm, umgangssprachlich auch Schwarzlicht genannt) und nach oben die Nahe Infrarotstrahlung (NIR von 780 nm bis 1400 nm) an. Die Infrarotstrahlung bis 1000 nm wird auch als fotografisches Infrarot (Colorinfrarot) bezeichnet, da es von Fotofilmen aufgenommen wird.

    Die Sensoren der Digitalkameras sind nicht nur für das sichtbare Licht, sondern auch das Ultraviolett- und das Infrarotlicht empfindlich. Da Infrarotlicht zum Beispiel die Schärfe des Bildes verschlechtert, wird es bei vielen Sensoren gefiltert. Dazu wird ein Tiefpassfilter eingesetzt. Dieses enthält unter anderem eine IR-Reflektions- sowie eine IR Absorptionsschicht und beeinflusst die Bildschärfe und den Weißabgleich. Je nach Filter kann man Bilder mit sichtbarem und/oder infrarotem Licht aufnehmen. Infrarotbilder müssen nachbearbeitet werden. Infrarote Schwarzweißbilder werden meist nur farbentsättigt und können dann zum Aufhellen von normalen sichtbaren Bildern verwendet werden. Bei Infraroten Farbbildern müssen zumindest noch die Farbkanäle Rot und Blau getauscht werden. Dann könnte man sie zum Beispiel zur Erstellung von HDR/WD-Bilder verwenden.


    Nimmt die Kamera Infrarotlicht wahr?

    Das Licht der IR-LEDs ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Um zu sehen ob die IR-LEDs funktionieren und der Sensor Infrarotlicht wahrnimmt, wird ein kleiner Test vorgenommen. Die Kamera wird eingeschaltet und so vor einen Spiegel gehalten, das die IR-LEDs im Display der Kamera zu sehen sind. Dann sollten leuchtende IR-LEDs zu sehen sein. Wie in Blick 1 zu sehen, funktionieren die IR-LEDs und die Kamera kann sie sehen.

    Unabhängig davon, ob eine Kamera über IR-LEDs verfügt oder nicht, kann man den Test mit einer Fernbedienung (zum Beispiel für einen Fernseher) durchführen. Hier der Test für die LK47LN-D "Mutter" (192 * 112) und die Prestigio Roadrunner 530A5 (128 * 72):

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    Wie gut sieht man mit den IR-LEDs?

    Da ich Nachts im Auto keine Unterschiede feststellen konnte, bewege ich die Kamera durch einen Raum (fensterloses Gäste-WC). Bei einem Winkel von etwa 30° zum Lot auf die Wand ist eine Steckdose in 20 cm Entfernung gerade noch erkennbar (Bild 2). Sieht man lotrecht auf die gleiche Steckdose erhöht sich die Enfernung auf etwa 50 cm (Bild 3). Da kann man eventuell mit den Einstellungen für den Weißabgleich und die Belichtungskorrektur etwas bessere Ergebnisse erzielen. Da die Prestigio Roadrunner 530A5 keine eigenen IR-LEDs hab ich beide Kameras nebeneinander gehalten. Das Ergebnis der 530A3 sieht man in Bild 4.


    Gibt es Alternativen zu den schwachen IR-LEDs in den Dashcams?

    BOSCH und verschiedene Fahrzeughersteller entwickeln seit Jahren aktive Infrarot (NIR) Systeme unter dem Namen Night Vision, welche IR-Scheinwerfer in die Hauptscheinwerfer integriert haben. Die Kamera ist im Bereich des Innenspiegels angebracht und auf einem Moinitor wird ein Schwarzweißbild angezeigt. Die Reich-(Sicht)weite liegt bei etwa 150 m. Im Autolichtblog wurde Anfang 2012 ein Osram LED-Scheinwerfer mit High Power IR-LED vorgestellt.


    Fazit

    Eine nennenswerte Verbesserung der Nachtaufnahmen mit Hilfe der IR-LEDs erscheint wegen ihrer geringen Leistung nicht wahrscheinlich. Jedoch kann die Bildqualität mit Hilfe des Infrarotlichtes verbessert werden, da auch Autolampen UV- und IR-Strahlung aussenden (Da moderne Scheinwerfer aus Polycarbonat bestehen, gibt es Lampen mit UV-Filter). Moderne Nachtsichtgeräte verwenden zunehmend Millimeterwellen (das Infrarotlicht von ~ 1 bis ~ 10 mm), womit man auch durch dünne Wände sehen kann (Stichwort Nacktscanner).

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  • Dash-Cam GS8000L Bedienungsanleitung in Deutsch gesucht

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 13:13

    Was ist das?

    Spoiler anzeigen

    Eine Steckdose aus etwa 20 cm Entfernung in einem fensterlosem Raum mit der "Mutter" und eingeschalteten IR-LED aufgenommen. Der Winkel zur Wand beträgt etwa 30°. Wenn man genau senkrecht zur Wand aufnimmt, ist die Steckdose in einer Entfernung von 50 cm noch erkennbar.

    Bilder

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  • Saugnapfhalter: Hamburg_LK LK47LN-D "MUTTER" - Prestigio Roadrunner 530A5

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 12:46

    Die Elektrik dürfte sich auf die eingeschraubte Leiterplatte mit der USB-Buchse, die drei Kabel und die ebenfalls eingeschraubte Leiterplatte mit den PINs beschränken. Ich habe oben noch zwei Bilder angehangen. Da sieht man, dass man die Leiterplatte mit den PINs ablöten muss. Dann kann man die untere Halteplatte samt Kugel abziehen, wenn man die Klemmplatte des Gelenkes entfernt hat. Ich habe das jetzt nicht ausprobiert. Mit Lupe, einem spitzen Lötkolben und ruhigen Händen könnte man die Teile wechseln. Die Halteplatten anzupassen ist nach meiner Meinung nicht sinnvoll.

    Die Bilder 7 und 8 sind von der Prestigio-Halterung. An der Leiterplatte sind zwar nur 4 PINs aber 7 Lötpunkte.

  • Saugnapfhalter: Hamburg_LK LK47LN-D "MUTTER" - Prestigio Roadrunner 530A5

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 12:36

    Vergleich der Saugnapfhalter: Hamburg_LK LK47LN-D "MUTTER" - Prestigio Roadrunner 530A5

  • Saugnapfhalter: Hamburg_LK LK47LN-D "MUTTER" - Prestigio Roadrunner 530A5

    • Frank
    • 6. Januar 2015 um 11:46

    Da die Saugnapfhalter der Hamburg_LK LK47LN-D "MUTTER" und der Prestigio Roadrunner 530A5 sich ähnlich sehen, habe ich sie mal nebeneinander gehalten. Bei dem optischen Vergleich kommt man zu dem Schluss, dass die Halter bis auf die beiden angeschraubten Anschlussplatten, welche die Führung ergeben, identisch sind. Links und oben die "Mutter". Die Unterschiede in der Führung und Verriegelung reichen aus, dass man die Kameras nicht in beiden Haltern nutzen kann. Die Elektrik habe ich nicht getestet. Zumindest gehen von der Platine des USB-Anschlusses drei dünne Drähte (rot, blau, gelb) in das Gehäuse, wobei zwei (blau, gelb) davon an einen Lötpunkt gehen. Diese werden bis zur PIN-Platte geführt. Dort gehen wieder zwei Drähte (blau, gelb) an einen Lötpunkt. Die Kugel des Gelenkes und die feste Haltplatte sind ein Teil.

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  • Forumupdate auf 6.0

    • Frank
    • 5. Januar 2015 um 23:02

    Heute hatte ich einen Beitrag geschrieben und war der Meinung ihn abgeschickt zu haben. Dann war er aber doch nicht da. Musste dazwischen aber einen Neustart machen.

  • Wir begrüßen Nova als unser 714. Mitglied

    • Frank
    • 5. Januar 2015 um 22:54

    Herzlich willkommen.

    Zitat von Nova

    Hallo
    Ich hoffe Jemand kann mir bei meinem Problem helfen.


    Das und auch umgekehrt.

  • Forumupdate auf 6.0

    • Frank
    • 5. Januar 2015 um 20:45

    Aha. Extras wurden also beim Import nicht unterstützt. Naja, alles kann man eben nicht bedenken.

  • Dashcam an Innenraumbeleuchtung anschliessen?

    • Frank
    • 5. Januar 2015 um 20:41

    @Quattrofahrer Nein. Da sich das Kabel gut verlegen liess, hatte ich mir die 30 km zur Werkstatt vorerst gespart. Zur nächsten vernünftigen Autoverwertung sind es auch 40 km. Aber ich wollte ja noch mal bessere Bilder machen und einstellen. Als Alternative habe ich auch schon an eine Lüsterklemme gedacht.

  • Forumupdate auf 6.0

    • Frank
    • 5. Januar 2015 um 19:59

    Ei, Ei, Ei. Ich dachte, dass Moderatoren und höher gleichzeitig auch registrierte Nutzer sind.

    Jetzt geht es. :thumbs_up:

  • CarDVR-210 WiFi GPS - Meine Erfahrung.

    • Frank
    • 5. Januar 2015 um 18:56

    Hört sich nicht so gut an. Auf einem 64bit-Windows laufen 32bit- aber keine 16bit-Anwendungen. Auf einem 32bit-Windows laufen 32bit und 16bit aber keine 64bit-Anwendungen. Möglicherweise fehlt da ein Treiber. Vielleicht kannst Du bei dem Player über einen Rechtsklick auf die Anwendungsdatei und Auswahl "Eigenschaften" etwas mehr herausfinden. Am besten auch einen anderen Player (Siehe Playersoftware - kostenlos) ausprobieren.

  • Forumupdate auf 6.0

    • Frank
    • 5. Januar 2015 um 18:22

    Ich hätte gerne überall Daumen hoch und Daumen runter. :loudly_crying_face: zum Beispiel da.

  • [neue Kamera] DATAKAM G5-CITY MAX

    • Frank
    • 4. Januar 2015 um 15:51

    Was mich jetzt interessiert: Wo wird die Kamera produziert?

    Im Test und auf der Herstellerhomepage steht: from Russia, with Love. Die Reviews und die Downloads sind dann auch in russischer Sprache. Im DATAKAM PLAYER steht aber DATAKAM technology Co. Ltd. Taiwan und auf der Homepage steht unter Contact:

    • Russian office "Datakam-Moscow"
    • Taiwan office "DATAKAM Premium Technology Co. Ltd."
    • HongKong office "GALAS Electronics Co. Ltd."

    Chinesische Hard- und russische Software?

  • DATAKAM Player - Diskussion

    • Frank
    • 4. Januar 2015 um 15:28

    Die GPS-Daten aus einer GPS-Datei konvertieren.

    • Im Hauptmenu "Datei" den Punkt "GPS-Protokoll konvertieren" auswählen (Bild 3).
    • Mit einem Klick auf das "+" den "Datei öffnen"-Dialog aufrufen und die Datei mit den GPS-Daten auswählen (Bild 4 -> 1).
    • Das Format, in welches konvertiert werden soll, auswählen (Bild 4 -> 2).
    • Die Datei zum Konvertieren auswählen (Bild 4 -> 3).
    • Das Konvertieren starten (Bild 4 -> 4).

    Die konvertierte Datei wird mit demselben Namen und der richtigen Dateierweiterung - hier .srt - gespeichert. Erstelldatum und -zeit werden aus den GPS-Daten ermittelt.

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  • VLC Player - Diskussion

    • Frank
    • 4. Januar 2015 um 14:02

    Der VLC Player ist ein universeller Player für verschiedenste Videoformate. Er kann jedoch keine GPS-Daten lesen. Da er SubRip-Untertiteldateien anzeigen kann, kann man die GPS-Daten mit Hilfe des Registrator Viewer als SubRip-Untertiteldateien extrahieren. Diese SubRip-Dateien (*.SRT) müssen den selben Namen wie die Videodatei besitzen.

    Über das Hauptmenue des VLC kann man unter "Ansicht" die "Erweiterte Steuerung" aktivieren. Damit steht dann auch eine Bild-für-Bild-Anzeige zur Verfügung. Allerdings nur vorwärts.

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