@Dashcam Wiki Vielen Dank für die Infos. Bei CQ kann man mit Erfahrungswerten arbeiten. Früher wurden beim TMPGEnc2 Programme benutzt um mit Videoausschnitten den CQ-Wert zu schätzen. Weiß Du, ob der Encoder in der Hard- oder der Software implementiert ist?
Beiträge von Frank
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Das schon. Aber irgendwie habe ich meine besser in Erinnerung.

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da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln :
Nein. Man muss immer noch unterscheiden, ob das Fahrzeug in Betrieb ist oder nicht. Bei Parkraumüberwachung ist man sich einig, dass das BDSG anwendbar ist. Da gab es auch vor einer kleinen Weile die Entscheidung, wo ein Fahrzeug mit laufender Kamera vor einer Kindereinrichtung abgestellt war. Ist das Fahrzeug in Betrieb, ist die Kamera in der Regel kein Problem.Die Frau hat sich sicher taktisch unklug verhalten. Eventuell hätte man den Vorfall auch ohne das Video anzugeben klären können. Zum Beispiel durch die Spuren an den Fahrzeugen. Dann ist es egal, woher sie weiß, wer der Verursacher war.
Mich würde interessieren, ob sie trotzdem Schadenersatz erhalten hat. Denn schließlich verwendet unser Staat auch illegal beschaffte Beweise zum Beispiel bei Steuerhinterziehung.
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Die Spannung dürfte kein Problem sein. Die aktuellen Adapter für den Zigarettenanzünder sollten als Eingangsspannung 12 und 24 Volt unterstützen. Bild 1 der Adapter zu meiner Kamera und Bild 2 ein Adapter aus dem Handel.
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Habe beide Videos heruntergeladen und angesehen.
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Vorher waren es so ca. ca. 170 MB (relativ stark schwankend).
Damit ist es kein CBR, sondern VBR 1pass oder CQ encoded. -
Geisterbilder oder wackelt die Kamera so stark?
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Für mehr Kameras gibt es CarDVR. Dafür hatte sich Jochen ( @eRecycler ) mal interessiert. Die hatten damals aber nur bescheidene Auflösungen. Ansonsten kenne ich das nur von Navis, die als Rückfahrkameras eingesetzt werden können. Zu meinem gibt es so etwas mit maximal vier Kameras, aber eben ohne Aufnahmemöglichkeit.
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Die UDS sollen einiges - u. a. Licht, Blinker, Bremse, Gas - festgehalten haben. Theoretisch sollte es möglich sein, alles was über die Elektronik geht, aufzuzeichnen.
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Ich habe vorhin übrigens nochmal genau nachgezählt, auf 700 Kilometer und etwa 7 Stunden Aufnahmezeit habe ich 9 Aufnahmen gespeichert, davon sind lediglich 4 vorhanden. Komischerweise fehlen die ersten 5 alle durchgehend, der Fehler trat also nicht mehrmals mittendrin auf sondern lediglich anfangs.
Sind diese Dateien in einem anderen Verzeichnis gespeichert? Wenn ja, könnte es durchaus sein, dass für dieses Verzeichnis eine bestimmte Größe festgelegt ist!? Vergleichbar dem Papierkorb bei Windows. -
Ich fand den Beitrag etwas dünn, aber dafür in Bezug auf die Dashcam im Auto neutral.
In Bezug auf den Radfahrer enthält der Beitrag einen sachlichen Fehler. In einer Szene zwingt der Radfahrer ein Taxi zum Anhalten. Im Kommentar dazu heißt es, dass es sich um eine Fahrradstraße handeln solle, in welcher Radfahrer Vorrang haben. In eine Fahrradstraße dürfen jedoch nur Fahrräder, es sei denn, Zusatzzeichen erlauben weitere Fahrzeuge. Aber das Zeichen für die Fahrradstraße ist nirgends zu sehen. Vielmehr ist auf der linken Straßenseite das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatzzeichen "Für Radfahrer frei" zu erkennen. Es handelt also nicht um eine Fahrradstraße, sondern die Ausfahrt einer Einbahnstraße, welche für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben ist.
Der Radfahrer ist dunkel gekleidet, damit schlecht zu erkennen und sieht für mich aus wie das Negativbeispiel für einen Fahrradkurier.
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Das widerspricht weder Eurer noch seiner Schilderung. Er kam gefahren, fuhr auf und bremste stark. Damit ist in keiner Weise geklärt, warum. Das beweist nur, dass er schneller als ihr war.
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So lange die Kamera mit Strom versorgt wird, läuft die Kamera im Videomodus und Du müsstest die Kamera manuell ein- und ausschalten. Die Powerbank müsste funktionieren, wenn sie beim Laden den Strom auch an die Kamera weiterleitet. Ich weiß allerdings nicht, ob dies die Regel ist.
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Zu Hause kenne ich kaum Fahrzeuge mit Kamera. Wir haben beide die selbe Kamera. Ziemlich auffällig wegen der goldenen Front. Ein Nachbar hat sich vor kurzem eine 12 € Kamera aus China zugelegt. Schwarz, klein, unauffällig. Wie die Qualität ist weiß ich nicht.
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Nein, warum auch?
Die Datenschutzbeauftragten sind der Meinung, dass Dashcams illegal sind. Aber der Datenschutz meint nur fest an einem Ort montierte Kamera. Heißt also, so lange das Fahrzeug nicht abgestellt ist, darf die Kamera laufen. Zur Google Kamerabrille liest man fast gar nichts diesbezüglich.
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Vielleicht ist die Fassung nicht in Ordnung und an den Kontaktflächen Grat vorhanden. Möglicherweise kann man da nacharbeiten.
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Es geht nicht um die Nutzung der Dashcam sondern darum, dass der Bussgeldbescheid nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ist dennoch interessant.