Ein Bild der beiden Karten.
Beiträge von Frank
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Habe heute eine Samsung EVO 64 GB max 48 MB/s für 19,99 bei Saturn Dessau geholt und die Kamera seit einer Stunde an einer Powerbank im Park mode hängen. Bisher läuft sie.
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Gestern wieder zurück und dieselben Probleme. Dann unter XP angesteckt und es wurden irgendwelche Fehler auf der Karte gefunden und korrigiert. Da das aktuelle AviDemux nicht mehr xp-kompatible ist auf Ubuntu gewechselt. Dort wird die Kamera als Datenträger 64 GB erkannt. Auf der Karte sind 31,7 GB und ein Teil der Aufnahmen vom Sonntag bereits gelöscht.
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Das HDR meiner beiden A750 weist Geisterbilder auf und die Videos sind überbelichtet. Das heißt, man müsste mit dem EV Bias spielen. Eine neuere Firmware wäre auch nicht schlecht, nur habe ich da noch nichts gefunden. So würde ich zur A730 tendieren.
Gestern Abend musste ich feststellen, dass mit den Standardeinstellungen mehr zu erkennen war, als ich mit meinen Augen gesehen habe. Mit Ausnahme der Leuchtreklamen, die wegen der Überbelichtung nicht zu erkennen waren. Das Kennzeichen des Gegenverkehrs allerdings auch nicht.
Videos meiner Kamera habe ich im entsprechenden Unterforum einige veröffentlicht. Die ersten ohne, dann mit HDR. https://dashcamforum.de/wbb/index.php/Board/460-A750/
Mit der zweiten Kamera gibt es mit der 64 GB-Karte etwas Streß. Entweder kommt die Kamera mit den 64 GB nicht klar oder die Karte ist eine Fälschung und eigentlich eine 32 GB-Karte.
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Hu. Das ist zeitaufwändig. Etwa eineinhalb Stunden je Durchgang. Muss ich nächstes Wochenende mal sehen. Vielleicht findet sich doch noch ein passendes Tool.
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Mit der AData gab es keine Probleme.
Hatte die Kamera eben auf meiner Vierstundenfahrt im Legacy. In den ersten eineinhalb Stunden wurde nach spätestens zehn Minuten die Aufnahme beendet. Wurde die Aufnahme wieder gestartet hängte sich die Kamera weg. Habe dann die niedrigste Auflösung eingestellt. Nach 13-14 min endete die Aufnahme. Wenn die Aufnahme etwa alle fünf Minuten unterbrochen wurde geht's.
H2testw hat einen Mangel. Es stellt die Geschwindigkeit nicht grafisch dar wie es verschiedene cd/dvd-Testprogramme tun.
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Test erste Karte aus Malaysia
ZitatAchtung: Nur 60833 von 60874 MByte getestet.
Fertig, kein Fehler aufgetreten.
Sie können die Testdateien *.h2w jetzt löschen oder nach Belieben nochmals überprüfen.
Schreibrate: 14,9 MByte/s
Leserate: 17,6 MByte/s
H2testw v1.4Test zweite Karte aus China
ZitatAchtung: Nur 60792 von 60874 MByte getestet.
Fertig, kein Fehler aufgetreten.
Sie können die Testdateien *.h2w jetzt löschen oder nach Belieben nochmals überprüfen.
Schreibrate: 11,0 MByte/s
Leserate: 17,3 MByte/s
H2testw v1.4 -
Weiß ich leider so nicht. Die aus dem Saturn ist "Made in Malaysia". Die von Amazon "Made in China".
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Dashcams kann man einfach mit einem passenden USB-Kabel mit einem Rechner verbinden. Sie geht dann in den sogenannten USB-Verbindungsmodus und wird vom Rechner als USB-Massenspeicher erkannt. Beinhaltet sie eine microSD-Karte, welche mit exFAT formatiert ist, kann es passieren, dass sie unter Linux nicht eingehangen werden kann weil kein passender Treiber installiert ist.
Mit exFAT werden unter Windows in der Regel alle SD-Karten fortmatiert, welche größer als 32 GB sind. Lässt man die microSD-Karte in der Kamera formatieren, kann es passieren, dass auch Karten bis 32 GB mit exFAT formatiert werden.
Linux erkennt zwar das Dateisystem exFAT, jedoch sind die Treiber wegen der Lizenzbedingungen/-abkommen von bzw. mit Microsoft nicht unbedingt installiert. Bei Ubuntu muss man beispielsweise exfat-fuse und exfat-utils nachinstallieren. Nach der Installation kann auf den Datenträger ohne Neustart sofort zugegriffen werden. Siehe dazu auch https://wiki.ubuntuusers.de/exFAT/
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Ich habe gerade beide Kameras angesehen und bin leicht irrtiert. Beide Kameras haben die selbe Firmware und beide Karten sind Sandisk Ultra SDXC 1 64 GB. Auf den ersten Blick doch keine unterschiedlichen Karten. Sie unterscheiden sich nur durch die Aufdrucke auf der Rückseite und wo sie gekauft wurden. Einmal bei Saturn in Dessau (funktioniert) und einmal bei Amazon (macht Ärger).
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... Jetzt sehe ich das beide die Schweiz ausklammern. ...
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Videos lassen sich im Player der Kamera ansehen aber der Status läßt nicht ändern. Hat man verpasst eine Aufnahme als Event zu markieren hilft nur ein PC bzw ein Kartenwechsel.
Die zweite Kamera ist jetzt zum dritten mal abgestürzt. Die Ursache weiß ich noch nicht. Das muss ich mir erst noch ansehen. Beide Kamera besitzen die selbe Firmware aber unterschiedliche microSD-Karten.
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Je nachdem, wo Du Dich i.d.R. bewegst, kann Dir die DC grad´ in dieser Situation helfen. "Wer auffährt, hat Schuld" wird gern von Versicherungsbetrügern ausgenutzt..ohne Beweis, daß der Vordermann völlig grundlos eine Vollbremsung hingelegt hat. hast Du KEINE Chance. ...
Ich hatte 1998 einen Unfall, bei dem ein eingeschlafener Fahrer, als er auf der Autobahn überholt wurde, nicht gegengelenkt hatte. Er fuhr mit etwa 60 km/h mitten auf der Mittellinie. Ich konnte weder nach rechts oder links ausweichen und konnte noch von 130 auf 90 km/h abbremsen bis ihn abschoß und er ungebremst im Graben landete. Die Polizei hat nur kurz geguckt. aufgefahren, also schuld. Kein Fotoapparat dabei und keine Rechtsschutz.Andere Möglichkeit ist, dass jemand den Motor "abwürgt". Dann ist er mitschuld. Lügt er dann indem er das leugnet, könnte man ihm sogar Vorsatz und versuchten Betrug unterstellen und seinen Anteil erhöhen.
Über Seitenkameras habe ich auch schon nachgedacht. Ist jedoch schwierig, es sei denn man hat ein Auto, dass einen Einparkassistenten als Option anbietet.
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Der Arm A33 dürfte mit der Hardware bereits unterfordert sein. Das Display ist mit 7" und 800x480 Pixeln gut. Die Kamera ist dagegen mit 720p (1280x720) nicht mehr ganz aktuell. Da dürfte es schwer werden Einzelheiten zu erkennen. Insbesondere bei einem horizontalen Winkel von 170°. Da hilft auch das Speichern in Full HD nichts. Der GPS-, Glonass- usw. Chip BCM4752 sagt mir nichts. Ist aber bereits mindestens 4 Jahre alt. Das System bietet einige interessante Zusatzfunktionen. Für die Echtzeitanzeige der Verkehrslage wird jedoch ein Hotspot mit Internetzugang benötigt.
Das Preis/Leistungsverhältnis erscheint mir in Ordnung.
Händler aus China, kostenloser Versand aus Hamburg, 1 Monat Widerrufsfrist, konstenlose Rücksendung nach London. Gute Bewertungen.
Man könnte das Gerät testen, aber gute bzw. brauchbare Videos werden wohl nicht rauskommen.
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Naja, ich weiß nicht. Der Gesetzgeber hat nie gesagt, das Dashcams gegen den Datenschutz verstoßen. Das waren die Datenschützer und einige Gerichte. Der Einsatz von Dashcam ist des wegen umstritten, aber nicht strikt verboten. Und in der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages steht auch nichts von einem Beobachtungscomputer.
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Naja. Die App speichert das Video nur, wenn das Speichern manuell veranlaßt wird. Besonders "sinnvoll" wenn man dies vor Schreck nicht rechtzeitig macht (Voreinstellung 1 min) oder machen kann, weil man verletzt wurde. Ausserdem könnte das Auslösen des Speichern ordnungsordrig sein. Schließlich darf man ein Handy nur benutzen wenn der Motor abgestellt ist.
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Das ist doch mal ein Fortschritt!
Zitat54. Deutscher Verkehrsgerichtstag
27. bis 29. Januar 2016 in Goslar
EMPFEHLUNG
Arbeitskreis VIDashcam
1. Die Video-Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen mithilfe von Dashcams kann einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten, aber auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten führen. Der Arbeitskreis beklagt, dass weder in Deutschland noch in den Nachbarländern eine klare Rechtslage zur Verwendung derartiger Kameras und zur Verwertung damit erzeugter Aufnahmen vor Gericht besteht.
2. Der Arbeitskreis empfiehlt daher eine gesetzliche Regelung, die auf der Basis des europäischen Datenschutzrechts möglichst ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der EU gewährleistet.
3. Anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung derartiger Aufzeichnungen ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber geboten.
4. Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben wird.
5. Die Verwertung von rechtswidrigen Dashcam-Aufnahmen im Gerichtsverfahren richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu den Beweisverwertungsverboten.
6. Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne schwerwiegende Gefährdung oder Folgen soll weiterhin nicht auf die Aufzeichnungen von Dashcams gestützt werden können.
7. Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden.
Die App gibt es seit Anfang Dezember 2015, ist 10 Tage kostenlos testbar und kostet dann einmalig 0,99 €. Im Impressum der App ist als Anbieter eine Inititative für sichere Straßen UG angegeben. Sie speichert anscheinend keine temporären Videos sondern man muss das Speichern des Videos manuell veranlassen. Mit den Einstellungen nach der Installation ist eine Videodatei mit 1 min Länge etwa 1 MB groß.
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Vielleicht kann ich einen Tipp bekommen.
Das Problem hatte ich auch mit einer Kamera. Die Lösung war damals die Kamera etwas weiter nach unten zu neigen. -
Als ich die ANC A750 nach hinten getestet hatte, musste ich feststellen, dass bei den 140° beide Säulen zu sehen waren. Das war mehr als genug. Nach vorn sieht das anders aus.
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Darauf hat Jochen bei Facebook hingewiesen:
ZitatErste Gerichte in Deutschland haben sogenannte 'Dashcams' hinter der Frontscheibe von Autos schon als elektronischen Unfallzeugen akzeptiert. Jetzt spricht sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Vorfeld des Goslarer Verkehrsgerichtstags für dieses Hilfsmittel aus
Das geht in die richtige Richtung. Vielleicht gibt es dann hier auch bald Rabatte für Dashcams!?