Der Verkehrsgerichtstag hat doch festgestellt, das eine gesetzliche Klarstellung not tut.
Vor ein paar Wochen ist auf einem Autobahnparkplatz ein Mondeo rückwärts in mein Auto gerollt. Die Frau meinte, an ihrem Auto sei nichts und fuhr flugs davon. Ich habe der Polizei die Videos von meiner Ankunft auf dem Parkplatz und nach dem Unfall angeboten und ihnen ein paar Einzelbilder zur Verfügung gestellt. Mehr als ein Aktenzeichen hab ich allerdings noch nicht.