DSGVO-konforme Dashcam im Jahre 3 nach Einführung

  • Hallo liebe Gemeinde,


    kann es tatsächlich sein, dass es auch über drei Jahre nach Einführung der DSGVO keine eindeutige Rechtslage in Sachen Dashcam gibt?


    Zumindest scheint sich kaum ein Hersteller in der Lage zu sehen, ein Gerät als offiziell "DSGVO-konform" anzubieten. Einzig von Transcend gibt es - schon seit 2019 - eine speziell auf den deutschen Markt abgestimmte Dashcam, der zumindest indirekt eine DSVGO-Konformität zugesichert wird - Transcend DrivePro 230Q Data Privacy. Alle anderen Hersteller schweigen sich immer noch komplett aus zu diesem Thema. *censored*


    Ist das wirklich immer noch die einzige Kamera, die offiziell DSVGO-konform ist, oder habe ich weitere Modelle übersehen, die es inzwischen auf dem Markt gibt? Und gibt es denn Modelle, die zumindest ähnlich wie das Transcend-Modell konfigurierbar sind und daher - mutmaßlich - auch DSGVO-konform sein sollten, auch wenn es so nicht offiziell kommuniziert wird?



    Viele Grüße

  • So, nach langer Recherche bin ich nun auf ein weiteres Modell gestoßen, was wohl extra für den deutschen Markt entwickelt wurde und besitzt einen sogenannten "Privacy Modus", in dem nur dauerhaft gespeichert wird, wenn der G-Sensor eine Kollision verzeichnet hat:


    Mio MiVue C570


    Seltsamerweise bietet das Gerät trotzdem auch einen Parkmodus an, im Gegensatz zur o. g. Transcend.

  • Und noch eine dritte Dashcam habe ich identifiziert, die ebenfalls DSGVO-konform arbeitet: 8)


    Rollei Dashcamm-408 - kein Link, da auf der Herstellerseite nicht (mehr) verfügbar, ist aber im Handel noch erhältlich.


    Bei Gelegenheit reiche ich noch eine Vergleichstabelle nach, an der ich gerade arbeite. Außerdem habe ich mir gerade die ersten beiden genannten Geräte bestellt und werde diesem einem Test unterziehen.


    Ich denke, dieses Thema dürfte auch für andere von Interesse sein. Mich wundert auch, dass das hier im Forum noch nicht öfter thematisiert wurde... ?(

  • So, weitere Erkenntnis:

    Alle aktuellen Modelle der Garmin Dashcams arbeiten auch DSGVO-konform!


    Der gewählte Weg ist dabei ein etwas anderer: Wenn der entsprechende Modus aktiviert wurde, werden alle nicht gespeicherten Videos jeweils nach 3 min und beim ausschalten. Hier der genaue Wortlaut zu der Funktion:


    Zitat

    Wenn die Option zum sofortigen Löschen nicht gespeicherter Videos aktiviert ist, löscht das Gerät fortlaufend nicht gespeicherte Videos, die älter als drei Minuten sind, außerdem löscht es alle nicht gespeicherten Videos, wenn es ausgeschaltet wird.


    Besonderes beworben wird das aber auch nicht. Es betrifft die aktuellen Modelle Garmin Dash Cam 47, 57, 67W, Tandem und auch Mini 2.

  • Oberflächlich betrachtet mag das so sein. Ein Urteil, auch wenn es vom BGH stammt, ist jedoch deutlich weniger eine gesetzliche Regelung. Du schreibst auch selbst von einer Empfehlung, was wohl auch noch lange keine gesetzliche Regelung ist.

  • Gesetze sind allgemeine Regeln, welche den Willen des Gesetzgebers wiedergeben. Dazu kommen verschiedene ergänzende Regelungen. Die Gerichte legen diese Gesetze aus und müssen sie in Streitfällen auf den Einzelfall anwenden. Da es keine gesetzliche Regelungen in Bezug auf Dashcams gibt, müssen andere Gesetze heran gezogen werden. So zum Beispiel die aus dem Datenschutz.


    Wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe, müssten sich die Gerichte weniger damit befassen und es würde nicht so viele, sich teilweise widersprechende, Urteile geben. Und wir müssten weniger darüber diskutieren.

  • Alles richtig. Trotzdem, oder gerade deswegen, ist dieses BGH-Urteil und dessen Empfehlung alles, was wir aktuell haben. Wer also möglichst legal eine Dashcam nutzen möchte, tut gut daran, sich an diese Empfehlung zu halten und eine entsprechendes Gerät zu nutzen. Dazu habe ich mich entschieden und habe mir nun ein solches Gerät angeschafft.