Es gibt ein Projekt mit einem Raspberry PI zur Überwachung von Vogelnistkästen, bei welchen eine "Bewegungerkennung" enthalten ist. Die geht über die Helligkeitsänderung des Gesamtbildes.
Beiträge von Frank
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Bei der Parkraumüberwachung muss man darauf achten, was man aufnimmt, damit man nicht mit dem Datenschutz in Konflikt kommt. Mir würde spontan eine Wildkamera in den Sinn kommen.
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Ich finde auch nichts zum Austauschen, wenn es um Aussenleuchten geht.
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Bei der Heckkamera denke ich an eine "alte" Frontkamera.
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Nach etwas über zwei Jahren beginnen anscheinend die Akkus zu schwächeln. Bei beiden Kameras mussten wir vor kurzem feststellen, das Datum und Uhrzeit zurück gesetzt waren. Dies bewirkt, dass die vorhandenen Aufnahmen nicht mehr überschrieben werden. In der nächsten Zeit muss ich prüfen, wie die Kameras geöffnet werden können.
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Es ist von einer Kontrolle durch die Polizei die Rede. Warum wurde was kontrolliert?
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... Der Datakam-Player (Registrator-Viewer) wird einfach nicht mehr gepflegt. ...
Es gibt anscheinend keinen Erben, der sich der Sache angenommen hat. -
Wer genauer hinschaut und diesen Bericht liest, stellt fest, dass sogar die Fotos nicht vom Autor des Berichtes stammen. Alle Fotos wurden von Computerbild.de übernommen. Ebenso die gelobten und bemängelten Eigenschaften wurden inhaltlich nahezu 1:1 kopiert. Es darf stark bezweifelt werden, ob tatsächlich ein echter "Test" aller vorgestellten Geräte statt fand.
Der zweite Absatz des Artikels:
ZitatAber welche Modelle lassen sich leicht einbauen und problemlos bedienen? Wie steht es um die Videoqualität? Und vor allem: Taugen die Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht? „Computer Bild“ gibt die Antworten.
Parkmodus ist in Deutschland illegal. Ich hätte lieber eine Klebehalterung. Aus dem Grund, weshalb Saugnapfhalterungen sind in manchen Ländern verboten sind.
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Meine ANC scheint jetzt anzufangen zu schwächeln, so dass ich mich auch umsehen muss. Ich bin der Meinung, dass man zwei Front- und eine Heckkamera braucht. Vorn eine mit Weitwinkel für den Überblick und eine für die gute Erkennung der Kennzeichen.
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Torsten, einen Streit hätte es nicht gegeben, denn ohne Video hätte ich keinen Beweis gehabt und hätte den Schaden komplett allein tragen müssen.
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Upps, Update vergessen. Nach Ombudsmann hatte die HUK24 den Schaden komplett übernommen.
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Als Zeuge sollte man anhalten und fragen, ob man helfen kann. Hat man dadurch einen Verdienstausfall, kann man sich von der Polizei eine Bescheinigung geben und den Verdienstausfall vom Unfallverursacher ersetzen lassen.
Gibt es kein Strafverfahren, darf die Kamera nicht sicher gestellt werden. Wird die Kamera sicher gestellt, muss ein Richter entscheiden, ob Einsicht in die Videos genommen werden darf falls der Eigentümer der Kamera nicht damit einverstanden ist.
Ich hatte letztes Jahr einen kleinen Unfall und die Verursacherin hat sich entfernt, nachdem an ihrem Fahrzeug kein Schaden zu erkennen war. Bei meiner Anzeige habe ich das Videos in dem der Unfall selbst nicht zu sehen ist als Beweis angeboten, um dessen Zusendung später vom Unfallermittlungsdienst im Auftrag der Staatsanwaltschaft gebeten wurde. Im Januar ist die Verhandlung.
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Nach den jüngsten Ereignissen verstößt es gegen den Datenschutz, aber das Video kann zu Beweiszwecken heran gezogen werden. Am besten wäre es, wenn man mit dem Video den Verursacher in Erfahrung bringt und dann den Beweis ohne Video anhand von Spuren erbringen kann.
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Die sind der Meinung, dass man nicht aufnehmen darf. Das bedeutet, die Kamera darf eingeschaltet sein, aber die Aufnahme läuft nicht. Bei mir wären dann zwei Tastendrücke notwendig die Aufnahme zu starten. Erster Druck um das Display aus dem StandBy zu holen und ein zweiter auf Aufnahme.
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Ich verwende zum Videovergleich den Frameserver Avisynth mit dem Plugin FFMPGEGSource und zur Anzeige VirtualDub. Zum Encoden MeGui. Dafür muss man allerdings ein Script schreiben, um die Videos zu laden, zu schneiden, die Bildgröße einzustellen und die Bilder zu platzieren.
http://avisynth.nl/index.php/Main_Page
https://github.com/FFMS/ffms2/releases
http://virtualdub.sourceforge.net
https://sourceforge.net/projects/megui/ -
Gestern habe zufällig bei den "RTL News" einen Bericht gesehen, welcher sich genau mit diesem Fall beschäftigt hatte. Den genauen Beitrag (bloß auf der Seite von N-TV) könnt ihr hier [ http://www.n-tv.de/mediathek/vide…le20095937.html ] sehen.
Ziemlich am Ende wird erwähnt, dass es im nächsten Jahr ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht geben soll. Vielleicht bringt es ja was. -
Was soll das für eine Straftat sein?
Das Problem ist nicht das Aufnehmen, sondern die Verwendung der Videos. Das gilt auch für andere Kameras.
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freiwillige vor
. Blockt da nicht das Update tool schon vorher?
Früher haben wir mit CD/DVD-Firmwares gespielt und verschiedene Modelle hin- und hergeflasht. Wenn es hier Software gibt, um die aktuelle Firmware zu sichern und zurück zu spielen, wäre es kein Problem. -
Interessant. Da sieht man, dass die Kamera Aussagen von Zeugen relativieren. Wobei es auf den Videos meist nicht dramatisch wirkt wie es die Zeugen empfunden haben.
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Genau das ist mir auch beim Lesen aufgefallen.
ZitatSofern Polizisten bei einer Kontrolle eine Dashcam entdecken, sind sie nach Worten von Kranig aufgefordert, dies den Datenschützern zu melden und die Aufnahmen einzuschicken.
Wie soll das gehen? Selbst bei einem Unfall darf die Kamera im Rahmen eines Strafverfahrens nur sichergestellt werden. Darüber, ob die Aufnahmen angesehen werden dürfen, muss ein Richter entscheiden.ZitatEin Gesetz zur Verwendung als Beweismittel liegt noch nicht vor.
Boah. Heutzutage darf wohl jeder schreiben was er will und wenn es der größte Unsinn ist. Richtig ist, das alles als Beweis angeboten werden darf und so lange kein Beweiserhebungs- oder Beweisverwertungsverbot entgegen steht dürfen diese Beweise verwendet werden. Darüber entscheidet das Gericht im Einzelfall.Ich verstehe es ohnehin nicht. Über Dashcams aufregen und dann mit dem Handy Unfallopfer filmen.