Man sieht jedoch nicht, ob der Pkw den Lkw tatsächlich ausgebremst hat.
Beiträge von Frank
-
-
Der erste Schock die Videos vom Handy sind trotz wackliger Halterung besser und ich konnte wesentlich besser und mehr bei entgegenkommenden Fahrzeugen das Kennzeichen erkennen.
Trotz wesentlich geringeren Blickwinkel.
Nicht trotz sondern wegen. Bei einem kleineren Blickwinkel wird auf dem Bild weniger abgebildet. Bei ähnlicher Bildauflösung hat der gleiche Bildausschnitt dann eine höhere Auflösung. Das bedeutet, die Bildinformationen werden auf mehr Pixel verteilt und das Bild ist schärfer.Zudem ist der benötigte Speicherplatz in etwa identisch mit die der DC.
Bei gleicher Aüflösung, gleichen Encoder und ähnlichen Einstellungen nicht verwunderlich.DC - 5 min - 880MB Auflösung: 2304 * 1296
Handy mit DC App - 5 min - 287MB Auflösung: 1920 * 1080
Die Bitrate extrem niedrig gegenüber DC und trotzdem klare Bilder und konnte auch hier die Kennzeichen recht gut erkennen.
Die Dashcam zeichnet mit fast 3 Megapixel auf und die App mit etwas mehr als 2. Damit fallen bei der App fast ein drittel weniger Daten an. Dann muss man betrachten, mit welchen Encoder und welchen Einstellungen das Video erstellt wurde. H.264 komprimiert stärker als MPEG-2. Und die Bitrate kann man auch einstellen.Manko
bei bei Handy ist natürlich das in den Videos keine GPS Daten fest drin
sind, werden lediglich als .srt Datei erstellt und können mit VLC
wiedergegeben werden.
Ich weiß nicht ob das tatsächlich ein Manko ist.Nur
frage ich mich so langsam warum da noch eine teure oder weniger teure
DC auf der man dann doch nicht diverse Details erkennen kann, falls
nötig.
Du schreibst es: "falls nötig."Wenn der Unfallgegner nach dem Unfall noch da ist, ist auch sein Kennzeichen bekannt. Vom Querverkehr bekommt man manchmal die Kennzeichen gar nicht zu sehen. Da ist dann der Standort und/oder die Bildwiederholrate das Problem. Ein kleiner Blickwinkel kann dazu führen, dass jeder Überblick fehlt.
-
Da wäre eine Dashcam seitens des LKW Fahrer nicht verkehrt.
Wenn er eine hatte und die Wahrheit sagte, hätte er das Video vermutlich als Beweis angeboten. Die Polizei hätte sie aber nicht sicherstellen können, wenn kein Strafverfahren zu erwarten wäre. -
Auf der verlinkten Seite steht kein Videoformat. An anderer Stelle fand ich, dass der Codec H.264 und der Container MPEG4 sei..
-
-
Vielleicht solltest Du Dich mal nach einer "Mediabar" umsehen. Da wird die Halterung auf das Armaturenbrett geklebt bzw geschraubt.
-
-
Auf deutsch? Ich denke, man kann froh sein, wenn es ein Update gibt.
-
15 x DC auf Fahrradhelmen
Habe gestern auch gedacht: "Oh Radfahrer mit Kamera." War aber nur ein Scheinwerfer. -
Von meiner Kamera hatte ich zwei gekauft und zum Test beide in mein Fahrzeug eingebaut. Jeweils in einem Zigarettenanzünder. Die Kameras haben kein GPS und starten auch nicht genau gleichzeitig. Damit wird die Synchronistaion erschwert. Wenn die Kamera GPS hat, sollte die Zeit vom GPS kommen oder wenigstens die GPS-Daten in der Aufnahme enthalten sein. Dann kann man die Videos besser synchonisieren.
-
Sieh Dich mal in Videoinformationen um. Da gibt es neben dem VLC noch ein paar Programme, um Infos zum Video zu erhalten. Mediainfo wird gern empfohlen. Mit den Infos können wir dann weitersehen
-
Was ich nicht ganz verstehe: Der Auffahrende ist doch in der Regel schuld, warum gestaltet sich dieser Fall so schwierig? Warum reicht eine einfache Behauptung seitens des LKW Fahrers aus?
Darüber hatten wir uns doch schon unterhalten. Bei einem Auffahrunfall gilt grundsätzlich die Annahme, dass der Auffahrende Schuld am Unfall hat. Der Auffahrende kann aber Gründe angeben, welche ihn entlasten und die Schuldlage sogar kippen können. Dazu gibt es Urteile. Wenn der Lkw-Fahrer tatsächlich beweisen könnte, dass er ausgebremst wurde und den Unfall deshalb auf keinen Fall mehr vermeiden konnte, wäre er nicht mehr am Unfall schuld. -
Aussage des LKW Fahrers war ich hätte ihn ausgebremst
Typische Schutzbehauptung. Kann ja schließlich nicht zugeben, dass er gepennt hat. Wenn keine Zeugen weiter da sind, kommt er damit vermutlich auch sehr weit.Ich hoffe jetzt das die Kamera als Beweis zugelassen wird. Momentan laufen noch die Ermittlungen.
Die wird sicherlich zugelassen. Wenn es keine verlässlichen Zeugen gibt, ist sie das einzige vernünftige Beweismittel. Ich würde die Aufnahmen noch auf eine DVD brennen und ordentlich einpacken. Die kann man nicht aus Versehen löschen. -
Falls es jemanden interessiert:
Artikel https://www.winboard.org/artikel-news/8…-kostenlos.html
Downloadseite: https://www.futuremark.com/benchmarks/pcmark10 (ganz unten)
Dateigröße: ~ 2,6 GB
-
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Ich mag Saugnapf nicht. Der fällt gern mal ab. Deshalb suche ich immer noch eine Klebehalterung.
-
Klobig ist sie schon. Aber sie hat eine relativ kleine Frontfläche und ein schwarzes Gehäuse, wodurch sie nicht so auffällig sein dürfte. Die 9100 hat eine Klebehalterung und eine riesige Geschwindigkeitsanzeige im Display. Ein Radarwarner scheint auch integriert zu sein.
-
Wenn man sich den Bericht ansieht, muss man feststellen, dass Knöllchen-Horst doch etwas positives erreicht hat.
-
... Der Saugnapf hat sich gelöst ...
Das ist der Grund, weshalb es Länder gibt, in denen Saugnapfhalterungen verboten sind. Ich suche für meine Kamera auch eine passende Klebehalterung. Habe allerdings noch keine gefunden. Im Zubehörhandel gibt es für verschiedene Fahrzeuge Mediabars, welche in der Regel für Mobiltelefone und Navis gedacht sind. -
Ob er im Falle eines solchen Falles im Familienkreis auch alles dafuer tun wuerde? Irgendwo gibts Grenzen finde ich.
Sicher gibt es Grenzen. Nur wer legt diese fest?Hier hat das Gericht entschieden und eine Grenze gezogen.
Wenn der Anwalt das Mandat übernommen hat, hat er sich dazu verpflichtet. Aber er kann das Mandat auch ablehnen.
-
Von dem Hersteller sind keine Geräte in der Liste der unterstützen Geräte enthalten. http://www.registratorviewer.com/features_de.html#reglist
Leider wird sich das wohl nicht mehr ändern.
Wenn man die Textstreams extrahieren und ansehen könnte ... erstmal herunterladen.
Es werden im Bild auch keine GPS- und Geschwindigkeitsdaten angezeigt. Möglicherweise werden keine GPS-Daten geliefert!?