Man liest immer wieder, dass die Kameras mehrere Ordner anlegen. In der Regel zwei. Einen für die normalen Aufnahmen und einen für die geschützten.
Beiträge von Frank
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Dazu müsste sich hier mal jemand Gedanken dazu machen und Grundätze entwickeln, welche einzuhalten sind. Aber ich habe meine Zweifel daran, dass dies in absehbarer Zeit geschehen wird.
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Ein Programm zum Partitionieren haben wir in unserer Softwareliste: Tools für SD-Karten - Kostenlos. Anleitungen oder ähnliches haben wir allerdings nicht dazu. Es funktioniert im Prinzip wie auch bei Festplatten. Eine Anleitung gibt es zum Beispiel hier. Es geht auch mit Windows-Bordmitteln.
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Die Datenschutzgesetze werden angewendet. Kameras dürfen nicht einfach mal so montiert werden. Die Bevölkerung muss nicht davon wissen. Es reicht wenn sie auf die Videoüberwachung hingewiesen wird. Ob sie das zur Kenntnis nimmt oder nicht ist eine andere Sache.
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Dashcam gibt es nur einzeln oder zu zweit. Mit vier Kameras gibt es DVR. @eRecycler hatte sich mal damit beschäftigt.
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In Falle des Fahrwerks würde ich dann schon mal eher zu einer Dashcam greifen die direkt an die Scheibe geklebt wird.
Nach meinen Erfahrungen der letzten Monate empfehle ich grundsätzlich eine Klebehalterung. Mir ist die Kamera ein paar mal abgefallen. Weiß allerdings nicht ob es nur am Wetter lag. -
Es gibt ein Projekt mit einem Raspberry PI zur Überwachung von Vogelnistkästen, bei welchen eine "Bewegungerkennung" enthalten ist. Die geht über die Helligkeitsänderung des Gesamtbildes.
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Bei der Parkraumüberwachung muss man darauf achten, was man aufnimmt, damit man nicht mit dem Datenschutz in Konflikt kommt. Mir würde spontan eine Wildkamera in den Sinn kommen.
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Ich finde auch nichts zum Austauschen, wenn es um Aussenleuchten geht.
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Bei der Heckkamera denke ich an eine "alte" Frontkamera.
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Nach etwas über zwei Jahren beginnen anscheinend die Akkus zu schwächeln. Bei beiden Kameras mussten wir vor kurzem feststellen, das Datum und Uhrzeit zurück gesetzt waren. Dies bewirkt, dass die vorhandenen Aufnahmen nicht mehr überschrieben werden. In der nächsten Zeit muss ich prüfen, wie die Kameras geöffnet werden können.
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Es ist von einer Kontrolle durch die Polizei die Rede. Warum wurde was kontrolliert?
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... Der Datakam-Player (Registrator-Viewer) wird einfach nicht mehr gepflegt. ...
Es gibt anscheinend keinen Erben, der sich der Sache angenommen hat. -
Wer genauer hinschaut und diesen Bericht liest, stellt fest, dass sogar die Fotos nicht vom Autor des Berichtes stammen. Alle Fotos wurden von Computerbild.de übernommen. Ebenso die gelobten und bemängelten Eigenschaften wurden inhaltlich nahezu 1:1 kopiert. Es darf stark bezweifelt werden, ob tatsächlich ein echter "Test" aller vorgestellten Geräte statt fand.
Der zweite Absatz des Artikels:
ZitatAber welche Modelle lassen sich leicht einbauen und problemlos bedienen? Wie steht es um die Videoqualität? Und vor allem: Taugen die Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht? „Computer Bild“ gibt die Antworten.
Parkmodus ist in Deutschland illegal. Ich hätte lieber eine Klebehalterung. Aus dem Grund, weshalb Saugnapfhalterungen sind in manchen Ländern verboten sind.
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Meine ANC scheint jetzt anzufangen zu schwächeln, so dass ich mich auch umsehen muss. Ich bin der Meinung, dass man zwei Front- und eine Heckkamera braucht. Vorn eine mit Weitwinkel für den Überblick und eine für die gute Erkennung der Kennzeichen.
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Torsten, einen Streit hätte es nicht gegeben, denn ohne Video hätte ich keinen Beweis gehabt und hätte den Schaden komplett allein tragen müssen.
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Upps, Update vergessen. Nach Ombudsmann hatte die HUK24 den Schaden komplett übernommen.
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Als Zeuge sollte man anhalten und fragen, ob man helfen kann. Hat man dadurch einen Verdienstausfall, kann man sich von der Polizei eine Bescheinigung geben und den Verdienstausfall vom Unfallverursacher ersetzen lassen.
Gibt es kein Strafverfahren, darf die Kamera nicht sicher gestellt werden. Wird die Kamera sicher gestellt, muss ein Richter entscheiden, ob Einsicht in die Videos genommen werden darf falls der Eigentümer der Kamera nicht damit einverstanden ist.
Ich hatte letztes Jahr einen kleinen Unfall und die Verursacherin hat sich entfernt, nachdem an ihrem Fahrzeug kein Schaden zu erkennen war. Bei meiner Anzeige habe ich das Videos in dem der Unfall selbst nicht zu sehen ist als Beweis angeboten, um dessen Zusendung später vom Unfallermittlungsdienst im Auftrag der Staatsanwaltschaft gebeten wurde. Im Januar ist die Verhandlung.
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Nach den jüngsten Ereignissen verstößt es gegen den Datenschutz, aber das Video kann zu Beweiszwecken heran gezogen werden. Am besten wäre es, wenn man mit dem Video den Verursacher in Erfahrung bringt und dann den Beweis ohne Video anhand von Spuren erbringen kann.
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Die sind der Meinung, dass man nicht aufnehmen darf. Das bedeutet, die Kamera darf eingeschaltet sein, aber die Aufnahme läuft nicht. Bei mir wären dann zwei Tastendrücke notwendig die Aufnahme zu starten. Erster Druck um das Display aus dem StandBy zu holen und ein zweiter auf Aufnahme.