Dashcam bei einem Unfall als Zeuge?

    • Offizieller Beitrag

    Als Zeuge sollte man anhalten und fragen, ob man helfen kann. Hat man dadurch einen Verdienstausfall, kann man sich von der Polizei eine Bescheinigung geben und den Verdienstausfall vom Unfallverursacher ersetzen lassen.

    Gibt es kein Strafverfahren, darf die Kamera nicht sicher gestellt werden. Wird die Kamera sicher gestellt, muss ein Richter entscheiden, ob Einsicht in die Videos genommen werden darf falls der Eigentümer der Kamera nicht damit einverstanden ist.

    Ich hatte letztes Jahr einen kleinen Unfall und die Verursacherin hat sich entfernt, nachdem an ihrem Fahrzeug kein Schaden zu erkennen war. Bei meiner Anzeige habe ich das Videos in dem der Unfall selbst nicht zu sehen ist als Beweis angeboten, um dessen Zusendung später vom Unfallermittlungsdienst im Auftrag der Staatsanwaltschaft gebeten wurde. Im Januar ist die Verhandlung.

  • Ich wurde am 14.11.2015 auf der A8 Zeuge eines schweren Verkehrsunfalles. Dabei kam ein Passat ohne Fremdeinwirkung nach rechts von der Fahrbahn ab, flog über die Leitplanke und säbelte dabei einen massiven Eisenmast um. Dann flog es weiter die Böschung runter und blieb total demoliert liegen. Ich hielt sofort an und half dem verletzten Fahrer aus seinem Fahrzeug raus, denn es fing an zu brennen. Kurz und Gut - das volle Programm mit Polizei, Feuerwehr, Sanitäter, Notarzt und sogar Hubschrauber. Ich wurde als Zeuge vernommen und habe meine Angaben gemacht. Die Polizei konnte sich nicht vorstellen, wie der Fahrer es über die Leitpplanke schaffte. Ich konnte es auch nicht sagen, denn mir fiel es erst auf, als ich das Auto schon voll im fliegen sah und kurz darauf wieder verschwand. Als ich später weiter fuhr, fiel mir ein, dass ich ja eine Dash Cam besitze und rief bei der Autobahnpolizei an. Die gaben mir die Rufnummer der Unfallaufnahme und als ich dem Polizisten sagte, ich hätte den Unfall aufgenommen, bat er mich, ihm die Aufnahme zu senden. Die wollten unbedingt wissen, wie der Unfall passiert ist. Mir wurde zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ich mich nicht Rechtskonform verhalte. Danach habe ich auch nichts mehr gehört.

    Noch etwas: Ich bin Generalagent bei einer Versicherung. Da wollte ich natürlich wissen, wie die Versicherung reagiert, wenn ich diese als Nachweis einreiche. Ich verwende die Aufnahmen ausschließlich, wenn nach einem Unfall mein Unfallgegner falsche Angaben macht und ich dadurch dieses nachweisen kann, um meine Ansprüche geltend zu machen. Der Sachbearbeiter in der K-Schaden meinte dann, wenn ich die Aufnahme an die Schadenabteilung sende, würde diese die Aufnahme zur Feststellung des Unfallherganges verwenden und den Schaden entsprechend regulieren. So umgehe ich das ganze Rechtsprocedere und spare mir den Anwalt und das Gericht.

  • Als Zeuge sollte man anhalten und fragen, ob man helfen kann. Hat man dadurch einen Verdienstausfall, kann man sich von der Polizei eine Bescheinigung geben und den Verdienstausfall vom Unfallverursacher ersetzen lassen.

    Gibt es kein Strafverfahren, darf die Kamera nicht sicher gestellt werden. Wird die Kamera sicher gestellt, muss ein Richter entscheiden, ob Einsicht in die Videos genommen werden darf falls der Eigentümer der Kamera nicht damit einverstanden ist.

    Ich hatte letztes Jahr einen kleinen Unfall und die Verursacherin hat sich entfernt, nachdem an ihrem Fahrzeug kein Schaden zu erkennen war. Bei meiner Anzeige habe ich das Videos in dem der Unfall selbst nicht zu sehen ist als Beweis angeboten, um dessen Zusendung später vom Unfallermittlungsdienst im Auftrag der Staatsanwaltschaft gebeten wurde. Im Januar ist die Verhandlung.

    Ich wurde am 14.11.2015 auf der A8 Zeuge eines schweren Verkehrsunfalles. Dabei kam ein Passat ohne Fremdeinwirkung nach rechts von der Fahrbahn ab, flog über die Leitplanke und säbelte dabei einen massiven Eisenmast um. Dann flog es weiter die Böschung runter und blieb total demoliert liegen. Ich hielt sofort an und half dem verletzten Fahrer aus seinem Fahrzeug raus, denn es fing an zu brennen. Kurz und Gut - das volle Programm mit Polizei, Feuerwehr, Sanitäter, Notarzt und sogar Hubschrauber. Ich wurde als Zeuge vernommen und habe meine Angaben gemacht. Die Polizei konnte sich nicht vorstellen, wie der Fahrer es über die Leitpplanke schaffte. Ich konnte es auch nicht sagen, denn mir fiel es erst auf, als ich das Auto schon voll im fliegen sah und kurz darauf wieder verschwand. Als ich später weiter fuhr, fiel mir ein, dass ich ja eine Dash Cam besitze und rief bei der Autobahnpolizei an. Die gaben mir die Rufnummer der Unfallaufnahme und als ich dem Polizisten sagte, ich hätte den Unfall aufgenommen, bat er mich, ihm die Aufnahme zu senden. Die wollten unbedingt wissen, wie der Unfall passiert ist. Mir wurde zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ich mich nicht Rechtskonform verhalte. Danach habe ich auch nichts mehr gehört.

    Noch etwas: Ich bin Generalagent bei einer Versicherung. Da wollte ich natürlich wissen, wie die Versicherung reagiert, wenn ich diese als Nachweis einreiche. Ich verwende die Aufnahmen ausschließlich, wenn nach einem Unfall mein Unfallgegner falsche Angaben macht und ich dadurch dieses nachweisen kann, um meine Ansprüche geltend zu machen. Der Sachbearbeiter in der K-Schaden meinte dann, wenn ich die Aufnahme an die Schadenabteilung sende, würde diese die Aufnahme zur Feststellung des Unfallherganges verwenden und den Schaden entsprechend regulieren. So umgehe ich das ganze Rechtsprocedere und spare mir den Anwalt und das Gericht.


    Unglaubliche Geschichte :winking_face_with_tongue: Da hast du ja quasi sein leben geredet :thumbs_up: Ja also wie es aussieht kann man schon sein Dashcam als Bweismittel verwenden..Gut zu Wissen. Danke