In welchen Fällen gehören Kennzeichen verpixelt?

  • Servus Leute, wie der Threadtitel schon verrät frage ich mich in welchen Fällen Kennzeichen im Falle der Veröffentlichung verpixelt gehören? Wenn jemand eine rote Ampel überfährt oder die Vorfahrt nimmt ist die Sache ja klar, aber wie sieht es aus wenn bei Landschaftsaufnahmen oder Situationen mit denen das vor die Linse fahrende Fahrzeug nichts damit zu tun hat? Müssen diese ebenfalls verpixelt werden?

    Gruß

  • da gehen die meinungen seltsamerweise auseinander... ich persönlich sage ja, alleine schon wegen diesen datenschutz und persönlichkeits gesetz dingens... :astonished_face:

  • Schau mal hier:

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    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, da kommt der Datenschutz in seiner eigentlichen Funktion ins Spiel. Wer kann denn eigentlich auf die Daten ,die hinter einen Kennzeichen stehen, gelangen?
    Der Ottonormal Bürger ja eigentlich nicht.

    Nur leider wissen viele Tricks oder haben Freunde/Bekannte um an diese Daten zu kommen.
    Und das ist in meinen Augen ein Problem dem sich der Datenschutz mal kümmern sollte.
    Desweiteren hat man dann aber auch nur Halterdaten, nicht aber unbedingt die vom Fahrer/in.

    Auf Youtube wird es meist so gehandhabt bei denen die jetzt nen Fehler gemacht haben, das diese verpixelt werden.

  • Wer kann denn eigentlich auf die Daten ,die hinter einen Kennzeichen stehen, gelangen?
    Der Ottonormal Bürger ja eigentlich nicht.

    Leider oder zum Glück ?! ist das ganz einfach. Jeder, der auf der Zulassungsstelle per Unterschrift belegt, dass er ein berechtigtes Interesse an der Halteradresse hat, bekommt die Daten gegen Gebühr ausgehändigt. Das heißt also, Du musst nur unterschreiben und schon hast Du die Daten, da brauchst Du nicht einmal eine schriftliche Begründung dafür.
    Ich musste das mal machen (Verkehrsgefährdung mit Unfallflucht) und habe die Daten damit wirklich problemlos bekommen. Die Zulassungsstellen/Gemeinden verdienen damit letztlich Geld.