[feedquote='Google','http://www.jurablogs.com/2016/05/10/lg-frankenthal-dashcams-videos-sind-problematisch-koennen-jedoch-im-zivilprozess-verwertet-werden']Auf der BAB 6 kam es zu einem Unfall zwischen einem Lkw und einem Lieferwagen. Der Hergang ist zwischen den Parteien streitig: Der Kläger behauptet, dass sich sein Lkw schon längere Zeit auf dem linken Fahrstreifen befunden habe, als der Beklagte zu 1) mit dem Lieferwagen aufgefahren sei. Die Beklagten hingegen gaben an, dass der Lkw plötzlich vom rechten auf den linken Fahrstreifen gewechselt sei, als der Abstand zwischen Lkw und Lieferwagen nur noch zwei Fahrzeuglängen betrug. Trotz Vollbremsung hätte der Beklagte zu 1) einen Unfall nicht mehr vermeiden können. In dem Lieferwagen war eine Dashcam angebracht, welche der Beklagte zu 1) nicht dauerhaft aktiviert lässt, sondern erst bei „komisch fahrenden“ Verkehrsteilnehmern manuell an das Stromnetz des Fahrzeugs anschließt. Außerdem werden alte Aufnahmen von der Kamera automatisch überschrieben. Die Aufnahme wurde als Beweismittel verwertet, woraus sich einerseits ergab, dass die Fahrerin des Lkw, die sich schon eine gewisse Zeit auf der linken Spur befunden haben wollte, die Unwahrheit gesagt hatte, andererseits, dass der Beklagte zu 1) die Richtgeschwindigkeit um 42 km/h überschritten hatte (LG Frankenthal, Urteil vom 30.12.2015, Az. 4 O 358/15).[/feedquote]
LG Frankenthal: Dashcams-Videos sind problematisch, können jedoch im Zivilprozess verwertet werden
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Feed-y-bus -
10. Mai 2016 um 12:26 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Tja, Pech gehabt wuerd ich meinen
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- Offizieller Beitrag
Haben wohl beide Pech gehabt.