Heute hat mir während der Fahrt in der Stadt ein anderer Autofahrer, der mich vorher abgedrängt hatte, noch dazu den Stinkefinger gezeigt. Das ist der Straftatbestand der Beleidigung nach §185 StGB erfüllt. Anzeige habe ich bereits gestellt, ohne jedoch zu erwähnen, das ich eine Videoaufzeichnung von der Szene habe!
Zu meiner Frage, natürlich hat meine Dashcam sehr deutlich den Stinkefinger und die ganze Szene aufgenommen.
Die Rechtslage ist dazu noch nicht eindeutig geklärt.
Meine Frage dazu ist an Euch, sollte ich der Polizei melden, das eine Videoaufzeichnung und auch ein Foto durch die Videoaufzeichnung existiert, oder eher nicht?!
Es geht mir nicht darum, ob das Videomaterial als Beweismittel zugelassen wird oder nicht, sondern ob ich durch die Benutzung, bzw. Aufzeichnung während der Fahrt irgendwie mit einer Strafe oder Ordnungswidrigkeit rechnen müsste?!
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun, Zeugen existieren leider nicht, ich und der Fahrer saßen alleine im Auto, deshalb ist die Dashcam Aufzeichnung, der einzige Beweis!
Danke für Eure Antworten!