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Stinkefinger

  • Mac5
  • 9. Mai 2016 um 17:35
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • Mac5
    Mac5
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    • 9. Mai 2016 um 17:35
    • #1

    Heute hat mir während der Fahrt in der Stadt ein anderer Autofahrer, der mich vorher abgedrängt hatte, noch dazu den Stinkefinger gezeigt. Das ist der Straftatbestand der Beleidigung nach §185 StGB erfüllt. Anzeige habe ich bereits gestellt, ohne jedoch zu erwähnen, das ich eine Videoaufzeichnung von der Szene habe!
    Zu meiner Frage, natürlich hat meine Dashcam sehr deutlich den Stinkefinger und die ganze Szene aufgenommen.
    Die Rechtslage ist dazu noch nicht eindeutig geklärt.
    Meine Frage dazu ist an Euch, sollte ich der Polizei melden, das eine Videoaufzeichnung und auch ein Foto durch die Videoaufzeichnung existiert, oder eher nicht?!
    Es geht mir nicht darum, ob das Videomaterial als Beweismittel zugelassen wird oder nicht, sondern ob ich durch die Benutzung, bzw. Aufzeichnung während der Fahrt irgendwie mit einer Strafe oder Ordnungswidrigkeit rechnen müsste?!
    Was würdet Ihr an meiner Stelle tun, Zeugen existieren leider nicht, ich und der Fahrer saßen alleine im Auto, deshalb ist die Dashcam Aufzeichnung, der einzige Beweis!

    Danke für Eure Antworten!

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  • Dashcam Wiki
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    • 9. Mai 2016 um 20:14
    • #2

    Ich würde folgendes tun:

    1. Behauptung aufstellen, dass Du die Dashcam anlassbezogen eingeschaltet hast, da das Fahrverhalten des Gegners eine Unfallsituation provozierte. Es könnte behauptet werden, dass bereits vor dem Einschalten der Gegner durch eine aggressive Fahrweise aufgefallen ist. Natürlich darf dann nur die eine oder nachfolgende Videodateien offiziell existieren, die das Drängeln und den Stinkefinger zeigen. Nach dem Stinkefinger hast Du die Dashcsm natürlich weiterlaufen lassen, solange der Gegner noch in Sichtbereich auf Deiner Fahrtstrecke war.

    2. Dann bei der Polizei angeben, dass ein Videobeweis existiert, der "anlassbezogen" aufgezeichnet wurde - siehe Punkt 1

    3. Wichtig: das Video nicht ohne Weiteres der Polizei übergeben. Das gilt als Veröffentlichung. Jedoch können Screenshots aus dem Video "nach" Aufforderung der Polizei ausgedruckt und an die Polizei übergeben werden. Unbeteiligte Personen und Kennzeichen sind zu schwärzen.

    4. Falls die Polizei nicht nach einer Übergabe des Video oder Screenshots fragt, kann Dein Rechtsanwalt das Video bei Gericht als Beweis anbieten.

    Ich weiß jedoch nicht, ob bei solchen Fällen ein Gerichtsverfahren statt finden wird. Ich kenne auch die Konsequenzen, die aus dem gefährlichen Fahrverhalten resultieren und dem Stinkefinger nicht.

    beste Grüße
    Torsten

    Dashcam-Wiki.de *rock*
    Aktuelle Dashcam-Wiki Autoren hier im Dashcamforum: Steve, Mani, Torsten

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    • 9. Mai 2016 um 21:40
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    • #3
    Zitat von Mac5

    Was würdet Ihr an meiner Stelle tun


    Garnichts. Fuer sowas fuehre ich keine Dashcam mit mir mit.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    • 10. Mai 2016 um 09:34
    • #4

    Wie gar nichts, was meinst Du damit?

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    • 10. Mai 2016 um 19:41
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    • #5

    Ich meine damit das es mir schnuppe ist ob sich jemand am Kopf kratzt, mir den Stinkefinger zeigt, mir winkt oder was auch immer macht. Ich habe mir damals eine Dashcam zugelegt da ich genoetigt, abgedraengt und Schaden am meinen Auto hatte - und der Verursacher - ein Pampel vom Staatsoberhaupt war und sich auf Dumm gestellt hat. Im Endeffekt war ich der Dumme der auf den Schaden sitzen geblieben ist und dessen moechte ich in einer Wiederholungssituation vorbeugen.

    ------------------
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  • Frank
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    • 15. Mai 2016 um 12:14
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    • #6

    Kann mich nur dem Admin anschließen. Anzeige zu erstatten und Strafantrag stellen ist Kinderkram. Ich würde lediglich die Aufnahme als Andenken behalten bzw. falls was von der Gegenseite kommt.

    Gruß Frank

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  • Mac5
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    • 19. Mai 2016 um 18:25
    • #7

    https://www.facebook.com/BILD.Auto/posts/1084113981646300

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    • 19. Mai 2016 um 21:44
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    • #8
    Zitat von Mac5

    https://www.facebook.com/BILD.Auto/posts/1084113981646300

    Hab das mal bei den Urteilen / Entscheidungen eingeordnert.


    @Mac5

    wie hast Du dich jetzt entschieden?

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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